Wahlausschreiben für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung am 20.10.2022

1.    Zum Wahlvorstand wurden bestellt:

2.    Wählbar als Vertrauensperson oder als stellvertretendes Mitglied ist jede/jeder in Betrieben der Dienststelle nicht nur vorübergehend Beschäftigte, der/die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und dem Betrieb/der Dienststelle seit mindestens 6 Monaten angehört. Auch nicht selbst schwerbehinderte Beschäftigte sind wählbar. Wer kraft Gesetzes dem Personalrat nicht angehören kann, ist nicht wählbar.


3.    Wahlberechtigt sind alle in Betrieben der Dienststelle beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen. Sie können aber nur dann wählen, wenn sie in die Liste der Wahlberechtigten eingetragen sind. Einsprüche gegen die Richtigkeit der Liste der Wahlberechtigten können nur innerhalb von zwei Wochen nach dem Erlass dieses Wahlausschreibens, also spätestens bis zum 19.09.22 schriftlich beim Wahlvorstand eingelegt werden.


4.    Die Liste der Wahlberechtigten und die Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen liegen seit dem 06.09.22 an jedem Arbeitstag bis zum Abschluss der Stimmabgabe nach vorheriger Absprache an folgenden Orten zur Einsichtnahme aus:

  • Haste, HN Büro Zierpflanzenbau, Heike König 5063
  • Westerberg, AB 0101 A, ServiceDesk, 7100
  • Lingen, KC 0116 Büro Schröter, m.schroeter@hs-osnabrueck.de

 

5.    Zu wählen sind die Vertrauensperson und 5 stellvertretende Mitglieder. Vertrauensperson und stellvertretende Mitglieder werden in zwei getrennten Wahlgängen gewählt.

6.    Wir bitten die Wahlberechtigten, innerhalb von zwei Wochen seit dem Erlass dieses Wahlausschreibens, also spätestens am 19.09.22 schriftliche Wahlvorschläge beim Wahlvorstand einzureichen. Nach diesem Termin eingehende Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.

Zur Wahl stehen nur die Bewerber*innen, die in einem gültigen Wahlvorschlag vorgeschlagen worden sind.

Aus den Wahlvorschlägen muss sich eindeutig ergeben, wer als Vertrauensperson und wer als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen wird; für beide Ämter kann dieselbe Person vorgeschlagen werden. Jeder Bewerber/jede Bewerberin kann nur in einem Wahlvorschlag benannt werden, es sei denn, dass sie/er in einem Wahlvorschlag als Vertrauensperson und im anderen als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen wird. Jeder Wahlberechtigte/jede Wahlberechtigte kann nur einen Wahlvorschlag für die Vertrauensperson und einen Wahlvorschlag für das stellvertretende Mitglied unterzeichnen. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 3 Wahlberechtigten unterzeichnet sein und muss Familiennamen, Vornamen, Art der Beschäftigung sowie erforderlichenfalls Betrieb oder Dienststelle der Bewerber*innen angeben. Dem Wahlvorschlag ist die schriftliche Zustimmung der Bewerber*innen im Original unterschrieben beizufügen. Auch die Stützunterschriften müssen im Original vorgelegt werden.

Formulare für Wahlvorschläge sind beim Wahlvorstand erhältlich; die Benutzung der Formulare ist aber nicht zwingend erforderlich.
Die Namen der Bewerber*innen aus gültigen Wahlvorschlägen werden nach Ablauf der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen bis zum Abschluss der Stimmabgabe an der gleichen Stelle wie dieses Wahlausschreiben veröffentlicht.


7. Der Wahlvorstand hat generelle schriftliche Stimmabgabe beschlossen. Die schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl) findet statt bis einschließlich 18.10.22.

 

8.    Die öffentliche Sitzung des Wahlvorstandes zur Auszählung der Stimmen und Feststellung des Wahlergebnisses findet statt am 20.10.22, 14:00 Uhr, in AB 0112 (Senatssitzungssaal)    


9.    Einsprüche, Wahlvorschläge und sonstige Erklärungen sind an den Wahlvorstand zu richten. Der Wahlvorstand ist an Arbeitstagen nach Absprache via email, Telefon oder persönlich zu erreichen.

 

 

AUSLEGUNG DER LISTE DER WAHLBERECHTIGTEN

Die für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung wahlberechtigten schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen sind in einer Liste aufgeführt. Die Liste besteht einschließlich dieses Deckblattes aus insgesamt 4 sicher miteinander verbundenen Blättern. Die Liste liegt in Haste, HN Büro Zierpflanzenbau, Heike König 5063,  Westerberg, AB 0101 A, ServiceDesk, 7100, Lingen, KC 0116 Büro Schröter, m.schroeter@hs-osnabrueck.de nach Vereinbarung zur Einsichtnahme aus.

Berechtigt zur Einsichtnahme in die Wählerliste ist jede/r Wahlberechtigte sowie jede/r Beschäftigte, der oder die ein berechtigtes Interesse an einer ordnungsgemäßen Wahl glaubhaft macht. Sie können innerhalb von zwei Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens am 06.09.22, also bis zum 19.09.22, beim Wahlvorstand schriftlich Einspruch gegen die Richtigkeit der Liste der Wahlberechtigten einlegen (zum Beispiel wenn ein/e Wahlberechtigte/r nicht in der Liste der Wahlberechtigten eingetragen ist oder wenn ein/e nicht Wahlberechtigte/r eingetragen ist). Zusammen mit der Liste der Wahlberechtigten liegt auch die Wahlordnung zur Schwerbehindertenvertretung zur Einsicht aus.