Häufig gestellte Fragen zur Bewerbung
Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Hochschulzugang in entsprechender Fachrichtung aufgrund beruflicher Vorbildung
https://www.hs-osnabrueck.de/studium/rund-ums-studium/bewerbung/hochschulzugang/#c29526
Ein Vorpraktikum wird nicht vorausgesetzt.
Für Bewerber*innen, die einen Hochschulabschluss in Deutschland erworben haben:
Für das Wintersemester: Mai- 15. Juli
Für das Sommersemester: November- 15. Januar
Für Bewerber*innen, die einen Hochschulabschluss im Ausland erworben haben, gelten gesonderte Fristen.
Bewerbungsinfos auf der Studienganghomepage:
https://www.hs-osnabrueck.de/studium/studienangebot/bachelor/soziale-arbeit-ba/bewerbung/
Alle Studierenden der Fakultät werden aufgefordert, an diesem Test teilzunehmen. Er wird vor Studienbeginn online durchgeführt und dauert ca. 1 Stunde.
Er dient dazu, das Englisch-Sprachniveau festzustellen. Dies ist wichtig, wenn man am Schwerpunkt International Social Work teilnehmen möchte oder einen Auslandaufenthalt anstrebt. So ist es möglich, die Studierenden in einen geeigneten Kurs einzubuchen. Keine Angst vor dem Test: Man kann nicht durchfallen, er wird nicht benotet und das Ergebnis erscheint nicht auf dem Abschlusszeugnis!
Die Hochschule Osnabrück rechnet aktuell keine Inhalte der Ausbildung zur Erzieherin auf das Studium an, da eine Anrechnung die Gleichwertigkeit der erworbenen Kompetenzen und der zu erwerbenden Kompetenzen voraussetzt. Laut Deutschem Qualifikationsrahmen ist ein Studium gegenüber einer Ausbildung als höherwertig zu betrachten.
Ein Quereinstieg ist möglich, wenn freie Studienplätze zur Verfügung stehen. Dafür gelten die gleichen Bewerbungszeiten wie bei einer normalen Bewerbung.
https://www.hs-osnabrueck.de/studium/studienangebot/bachelor/soziale-arbeit-ba/#c3024
Wenn Sie zu den folgenden Personengruppen zählen, können Sie einen Ausweis “Studium und Familie” beantragen:
- Studentinnen im Mutterschutz (in Anlehnung an das Mutterschutzgesetz)
- Studierende, die Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, tatsächlich betreuen
- Studierende, die nahestehende Personen im Umfang von mindestens 10 Wochenstunden pflegen .
Der Ausweis „Studium und Familie“ berechtigt zur Inanspruchnahme der nachstehenden Ausgleichsmaßnahmen:
- Verlängerung der Bearbeitungszeit von Prüfungsleistungen
- Zeitliche Flexibilisierung bei anwesenheitspflichtigen Lehrveranstaltungen und anderen praktischen Prüfungsleistungen
- Verlegung von Prüfungsleistungen aufgrund der Mutterschutzfrist
- Rücktritt von den Prüfungsleistungen unter Angabe triftiger Gründe
- Flexibilisierung des Studienverlaufs
- Vorwahlrecht bei teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen
Beratung dazu erhalen Sie im Gleichstellungsbüro:
https://www.hs-osnabrueck.de/gleichstellungsbuero/familie/ausweis-studium-und-familie/
Der Studiengang ist als Vollzeitstudiengang angelegt. Deshalb können Lehrveranstaltungen grundsätzlich von montags- freitags in der Zeit von 8.00-20.00 Uhr stattfinden. Es gibt aber auch freie Vor- oder Nachmittage oder auch ganze vorlesungsfreie Tage. Diese Zeiten können allerdings pro Semester variieren. Um neben dem Studium zu arbeiten, muss man also zeitlich flexibel sein.