Fachhochschule Osnabrück wird zum 1. Januar 2003 Stiftung Donnerstag, 19. Dezember 2002

„Mit Wirkung zum 1. Januar 2003 wird die Fachhochschule Osnabrück in die Trägerschaft der Stiftung Fachhochschule Osnabrück als einer rechtsfähigen Stiftung des öffentlichen Rechts übergehen“, hieß es auf der Urkunde, die der niedersächsische Wissenschaftsminister Thomas Oppermann und der Präsident der Fachhochschule Osnabrück, Prof. Dr. Erhard Mielenhausen, am gestrigen Donnerstag unterzeichneten. An der Festveranstaltung, die als eine Gemeinschaftsveranstaltung mit dem VDE Niedersachsen vorbereitet und durchgeführt wurde, nahmen hochrangige Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Verwaltung teil.

 

In einer Podiumsdiskussion unter Leitung von Winfried Pinninghoff, Vorsitzender des VDE Niedersachsen und Leiter des Bereichs Vertriebsregion Ost der Firma Siemens, diskutierten Wissenschaftsminister Oppermann, FH-Präsident Mielenhausen und Prof. Dr. Klaus Wucherer, Mitglied des Vorstandes der Siemens-AG die Chancen und Risiken der mit dem neuen Niedersächsischen Hochschulgesetz geschaffenen Option der Hochschulen, sich in Stiftungshochschulen umzuwandeln. Das Generalthema der Podiumsdiskussion lautete: „Ist die Umwandlung in eine Stiftung öffentlichen Rechts eine zeitgemäße Antwort auf ein Wissenschafts- und Bildungssystem, das sich zunehmend international und wettbewerblich ausrichtet?“

 

„Als Stiftungshochschule kann die Fachhochschule Osnabrück eigenverantwortlich und flexibel über den effizienten Einsatz ihrer Mittel verfügen, um die Qualität von Lehre, Studium und Forschung noch weiter zu steigern“, erklärte FH-Präsident Mielenhausen. Als Stiftung diene sie dabei weiterhin ausschließlich ihrem gesellschaftlichen Auftrag, junge Menschen für ihren späteren Beruf zu qualifizieren und praxisorientiert zu forschen. Es handle sich somit keineswegs um eine Ökonomisierung und Kommerzialisierung der Hochschule.

 

Die Stiftung Fachhochschule Osnabrück, in deren Trägerschaft die Fachhochschule Osnabrück übergeht, wird Eigentümerin der Liegenschaften und Gebäude, in denen die Fachhochschule Osnabrück angesiedelt ist. Sie bilden das Stiftungsvermögen. Weiterhin erhält die FH als Stiftungshochschule ein Startkapital von 500.000 € für den Aufbau eines Stiftungs- und Fundraising-Managements. Die Erträge, die aus der eigenverantwortlichen Bewirtschaftung der Liegenschaften und der zugewiesenen Landesmittel sowie aus dem Einwerben von privatem Kapital durch Zustiftungen und Sponsorengelder erzielt werden, stehen der Fachhochschule zusätzlich zur Verfügung. Sie ersetzen nicht die staatliche Finanzierung, sondern ergänzen diese. Der Staat zieht sich also keineswegs aus seiner Verantwortung zurück, sondern trägt auch weiterhin die Kosten für den laufenden Betrieb.

 

Den Wirtschaftsplan der künftigen Stiftungshochschule Osnabrück beschließt ein neu einzurichtender siebenköpfiger Stiftungsrat, der mit fünf externen Mitgliedern aus Wissenschaft und Kultur sowie je einem Vertreter der Hochschule und des Wissenschaftsministeriums besetzt sein wird. Der Stiftungsrat übernimmt die staatlichen Aufgaben, die bislang in Händen des niedersächsischen Wissenschaftsministeriums lagen, er entscheidet über Veränderungen des Vermögens sowie über die Aufnahme von Krediten, er ernennt oder entlässt die Mitglieder des Präsidiums und hat die Rechtsaufsicht über die Hochschule.

Von: Pressestelle