Hinweis für die Wahlen zum Studierendenparlament

und zu den Fachschaftsräten der Studierendenschaft der Hochschule Osnabrück

  1. Aufgrund verschiedener Anfragen wird darauf hingewiesen, dass entsprechend § 29 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes die für einen Wahlbereich (vgl. § 9 WahlO) eingegangenen Wahlvorschläge von allen für diesen Wahlbereich wahlberechtigten Mitgliedern der Studierendenschaft beim Wahlamt (Frau Köppe, Albrechtstr. 30, 49076 Osnabrück, Raum AF 0303) zu den Öffnungszeiten (Öffnungszeiten: montags – donnerstags 9:00 - 16:00 Uhr, freitags 9:00- 13:00 Uhr) eingesehen werden können.
  2. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die mit der aktuellen Wahlausschreibung zur Verfügung gestellten Wahlvorschlagsformulare von den Formularen der Vorjahre abweichen. Diese neuen Wahlvorschlagsformulare, die über einen Link in der Wahlausschreibung heruntergeladen werden können, sind zwingend für die Einreichung von Wahlvorschlägen zu verwenden.
  3. Maßgeblich für die Wahldurchführung sind ausschließlich die auf Deutsch verfassten Dokumente. Die englische Fassung dient lediglich der Information und entfaltet keine rechtliche Verbindlichkeit (vgl. § 2 Abs. 6 Satz 2 WahlO).