Auslegung der Liste der Wahlberechtigten Schwerbehindertenvertretung 2026

Die für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung wahlberechtigten Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung sind in einer Liste aufgeführt. Die Liste besteht einschließlich dieses Deckblatts aus insgesamt 2 sicher miteinander verbundenen Blättern. 

Die Liste liegt nach vorheriger Absprache an den folgen Orten zur Einsichtnahme aus:

  • Haste, HC 0018a, Edith Foth, Tel. 0541-969-5252, 
  • Westerberg, AB 0101 A, Service Desk, Tel. 0541-969-7100, 
  • Lingen, KC 0310, Tel. 0591-80098-402.

Berechtigt zur Einsichtnahme in die Wählerliste ist jeder Wahlberechtigte sowie jeder Beschäftigte, der ein berechtigtes Interesse an einer ordnungsgemäßen Wahl glaubhaft macht. Sie können innerhalb von zwei Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens am 19.08.2026, also bis zum 02.09.2026, beim Wahlvorstand schriftlich Einspruch gegen die Richtigkeit der Liste der Wahlberechtigten einlegen (zum Beispiel, wenn ein Wahlberechtigter nicht in der Liste der Wahlberechtigten eingetragen ist oder wenn ein nicht Wahlberechtigter eingetragen ist). Zusammen mit der Liste der Wahlberechtigten liegt auch die Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen zur Einsicht aus.