Dazugehören oder persönliche Daten schützen? Dienstag, 3. November 2015

Beteiligten sich an der Diskussion über die Chancen und Gefahren des Sammelns von Daten: V.l.: Martin Lammers, Moritz Huesmann, Mariam Ajineh, Moderator Dr. Christof Haverkamp, Prof. Dr. Volker Lüdemann, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Prof. Dr. Sabine Eggers und Moritz Gallenkamp von der Friedrich-Naumann-Stiftung.

Podiumsdiskussion zum Thema Datenschutz und Digitale Gesellschaft der Hochschule Osnabrück mit Schülern des Ursula-Gymnasiums

(Osnabrück, 3. November 2015) Wenige Themen werden derzeit so kontrovers diskutiert wie der Datenschutz. Es geht um den Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Privatsphäre auf der einen Seite, um Kriminalitätsbekämpfung, maßgeschneiderte Produktentwicklung und Dienstleistungen auf der anderen.

Zur Bestandsaufnahme und Diskussion lud das Niedersächsische Datenschutzzentrum (NDZ) der Hochschule Osnabrück nun Personen ein, die sich beruflich oder aber privat besonders intensiv mit den Auswirkungen des Sammelns und Verarbeitens von Daten befassen.

Vor rund 120 Gästen klar für mehr Datenschutz sprach sich der prominenteste Gast des Abends aus. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, ehemalige Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, griff die einleitenden Worte der Dekanin Prof. Dr. Sabine Eggers auf, die als Marketingexpertin die Vorzüge des Datensammelns pointiert formuliert hatte, „viele unterschiedliche Informationen aus vielen unterschiedlichen Quellen sind Informationen für maßgeschneiderte Produkte, das ist doch gut.“

Dem Geschäftsmodell, mit den persönlichen Daten Dritter Angebote und Produkte zu entwickeln, wollte die Politikerin wenig abgewinnen. Der Bürger habe ein Recht darauf, seine Kommunikation vertraulich vollziehen zu können, sie sei Ausdruck seiner Persönlichkeit. Der Mensch müsse Subjekt bleiben und nicht zum Objekt werden. „Es gibt am Ende einen Kernbereich dessen, was privat ist“. Auch in Zeiten allgegenwärtiger, grenzenloser, globaler Digitalisierung, sei das Sammeln von Daten im derzeitigen Umfang nicht erforderlich. Die Juristin plädierte für eine „vernünftige europäische Datenschutzregelung“, die auch für hier tätige aber im Ausland ansässige Unternehmen bindend sei. Die Politik müsse die Rahmenbedingungen für einen verpflichtenden und auch technischen Datenschutz festlegen.

Für Martin Lammers, Leiter des Dezernats Kriminalitätsbekämpfung der Polizeidirektion Osnabrück, bedeutet der geltende Datenschutz nicht selten eine Einschränkung der Polizeiarbeit. Mit der Digitalisierung der Gesellschaft gebe es nicht nur neue Arten zu kommunizieren, sondern auch neue Arten von Straftaten. Ein vor der Digitalsierung noch „relativ seltenes Phänomen wie die Kinderpornographie“ sei mittlerweile eine „relativ häufige Straftat“. Das Teilen von Bildmaterial sei um ein Vielfaches leichter, die Ermittlung der Empfänger jedoch häufig mit den vom Gesetzgeber erlaubten Instrumenten, wie zum Beispiel dem IP-Tracking, nicht vollumfänglich möglich. Um Straftäter besser aufspüren zu können, befürworte er die Vorratsdatenspeicherung, sagte Lammers und betonte, der Polizei werde häufig vorgeworfen, sie nehme es mit dem Datenschutz „nicht so genau“, hier sei das Gegenteil der Fall. Mit kaum einem Thema befassten sich Polizisten mehr als mit der Informationellen Selbstbestimmung. „Wir wägen in jedem einzelnen Fall ab.“

Mit den Worten, „jetzt geht’s zur Sache“, griff der Jurist Prof. Dr. Volker Lüdemann vom NDZ das illegale Sammeln von personenbezogenen Daten durch die sogenannten Smart Services auf. Internetfähige Haushaltgeräte wie Fernseher, Kühlschränke und Waschmaschinen sammelten rund um die Uhr Daten und verknüpften diese miteinander, um den Nutzern individuell konfigurierte Pakete aus Produkten und Dienstleistungen anzubieten. Allein in einem Auto seien rund 80 Sensoren verbaut, die permanent Daten über das Fahrverhalten, die Sitzbelegung, das Gewicht und vieles mehr sammelten und miteinander koppelten. Diese „detaillierte Profilbildung“ lasse die Gefahr des „Gläsernen Menschen“ real werden. Kaum ein Lebensbereich bleibe noch unbeobachtet.

Dass diese Sammeltätigkeit einen eindeutigen „Rechtsbruch“ darstelle, halte die Anbieter der Smart Services nicht ab. „Dabei ist das Gesetz unmissverständlich. Das Erheben und Verwenden personenbezogener Daten bedarf in Deutschland der höchstpersönlichen schriftlichen Einwilligung und der Belehrung des Betroffenen.“

Mit Mariam Ajineh und Moritz Huesmann, Schülerin und Schüler der 12. Klasse des Ursula-Gymnasiums aus Osnabrück, nahm auch die „Generation Internet“ an der Diskussionrunde teil. Anhand zweier fiktiver Charaktere stellten sie mit Anna ein Mädchen vor, das digital sehr aktiv war und mit Tim einen Jungen, der sich lieber in der analogen Welt bewegte „Wie viel Wert ist uns unsere Privatsphäre?“, fragten sie und schlussfolgerten, „den Jugendlichen ist das Dazugehören oft wichtiger als Datenschutz.“ Es trage zwar jeder die Verantwortung dafür, mit seinen Daten sorgfältig umzugehen, doch habe auch der Staat die Pflicht über das Thema Datenschutz aufzuklären.“

Organisiert wurde die Veranstaltung vom NDZ mit Unterstützung der Friedrich-Naumann-Stiftung.

Weitere Informationen:
Prof. Dr. Volker Lüdemann
Niedersächsisches Datenschutzzentrum

Telefon: 0541 969-3889
E-Mail: v.luedemann@hs-osnabrueck.de

Von: Isabelle Diekmann/Lisa Streeb

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