Wahlausschreiben für die Wahl des Personalrates in Gruppenwahl

(§ 8 WO-NPersV)

Gemäß § 10 NPersVG ist in der Hochschule Osnabrück ein Personalrat zu wählen.

 

Zahl der in der Regel Beschäftigen

insgesamt

 

 

davon

      1005

Frauen

Männer

Beamtinnen und Beamte

10

5

5

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

       995

571

424

 

 

Zahl der zu wählenden Personalratsmitglieder

insgesamt

 

 

Davon erhalten die Gruppe der

13

Frauen

Männer

Beamtinnen und Beamte

2

1

1

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

11

6

5

 

 

Die Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wählen ihre Vertreterinnen und Vertreter in getrennten Wahlgängen (Gruppenwahl).

 

 

Wählen darf nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.

 

Ein Abdruck des Wählerverzeichnisses und der Wahlordnung liegen zur Einsichtnahme vom 27.01.2020 bis zum Abschluss der Stimmabgabe arbeitstäglich aus

 

  • in den jeweiligen Dekanaten
  • am ServiceDesk im Gebäude AB

 

 

Einsprüche gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses können nur innerhalb einer Woche seit der Auslegung, demnach bis zum 03.02.2020, schriftlich beim Wahlvorstand eingelegt werden.

 

Die Wahlberechtigten und die in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften werden aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen nach dem ersten Tag des Aushanges dieses Wahlausschreibens, demnach bis zum 10.02.2020 dem Wahlvorstand Wahlvorschläge für jede Gruppe (Beamtinnen und Beamten, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) einzureichen.

 

Vordrucke für die Wahlvorschläge sind bei den Mitgliedern des Wahlvorstandes erhältlich.

 

Die Wahlvorschläge müssen unterzeichnet sein: In der Gruppe der Beamtinnen und Beamten von mindestens 2 wahlberechtigten Gruppenangehörigen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von mindestens 30 wahlberechtigten Gruppenangehörigen.

 

Die Unterschrift kann rechtswirksam nur für einen Wahlvorschlag abgegeben werden. Die Wahlvorschläge sind für die Gruppen getrennt einzureichen. Wahlvorschläge, die nicht die nötige Anzahl von Unterschriften enthalten oder verspätet eingereicht werden, sind ungültig.

 

Gewählt werden kann nur, wer in einem gültigen Wahlvorschlag aufgenommen ist.

Jeder Wahlvorschlag ist nach Frauen und Männern zu trennen und muss mindestens so viele Bewerberinnen und Bewerber enthalten, wie bei Gruppenwahl in der jeweiligen Gruppe Frauen und Männer zu wählen sind (§ 10 Abs. 1 WO-NPersV). Die Mindestzahl gemäß § 17 Abs. 2 S. 2 NPersVG beträgt:

 

für die Gruppe der

insgesamt

Frauen

Männer

Beamtinnen und Beamten

2

1

1

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

11

6

5

 

 

Die Namen der Bewerberinnen sind links, die Namen der Bewerber rechts auf dem Wahlvorschlag untereinander aufzuführen und jeweils mit fortlaufenden Nummern zu versehen. Anzugeben sind der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum, die Amts- oder Berufsbezeichnung, die Dienststelle und die Gruppenzugehörigkeit.

 

Die schriftliche Zustimmung der Bewerberinnen und Bewerber zur Aufnahme in den Wahlvorschlag ist beizufügen. Jede und jeder Beschäftigte kann für die Wahl des Personalrates nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden. Aus dem Wahlvorschlag soll zu ersehen sein, welche Unterzeichnerin oder welcher Unterzeichner zur Vertretung des Vorschlags gegenüber dem Wahlvorstand und zur Entgegennahme von Erklärungen und Entscheidungen des Wahlvorstands berechtigt ist. Fehlt eine Angabe hierüber oder ist die oder der Benannte verhindert, so gelten die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner in der Reihenfolge der Unterschriftsleistung als berechtigt. Der Wahlvorschlag soll mit einem Kennwort versehen sein. Der Wahlvorschlag einer Gewerkschaft ist mit dem Namen der Gewerkschaft zu bezeichnen; daneben ist ein Kennwort zulässig.

 

 

Die Wahlvorschläge werden an dieser Stelle spätestens am 02.03.2020 bis zum Abschluss der Stimmabgabe ausgehängt.

 

 

Die Stimmabgabe findet statt am Dienstag, den 10.03.2020

 

in Osnabrück von 10:00 Uhr – 15:00 Uhr im

Gebäude AF – Foyer (Campus Westerberg)       

Gebäude HR – Foyer (Campus Haste)

 

in Lingen von 10:00 - 14:00 Uhr im

Gebäude KC – Raum KC 302 (Campus Lingen)

 

Wahlberechtigte, die zum Zeitpunkt der Wahl verhindert sind, erhalten auf Verlangen das Wahlausschreiben, die Wahlvorschläge, den Stimmzettel und den Wahlumschlag sowie einen größeren Freiumschlag, der die Anschrift des Wahlvorstandes und als Absenderangabe den Namen und die Anschrift der oder des Wahlberechtigten sowie den Vermerk „Briefwahl“ trägt.  


Das Wahlergebnis wird festgestellt am Dienstag, den 10.03.2020 ab 15:00 Uhr im

                                                  Gebäude AA, Raum 0444.