Wahlausschreibung Nachwahl Senat Studierende

Wahlausschreibung für die Nachwahl zum Senat in der Gruppe der Studierenden der Hochschule Osnabrück

  1. Nach Beschluss des Wahlausschusses vom 24.03.2025 findet für den Senat in der Gruppe der Studierenden eine Nachwahl als Onlinewahl in der Zeit vom 10.06.2025 (Di), 8:00 Uhr – 24.06.2025 (Di), 8:00 Uhr statt.
     
  2. Wahlberechtigt und wählbar ist nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis kann online auf richtige Eintragung überprüft werden.

    Es wird ab Montag, 28.04.2025 ab 6:00 Uhr bis Montag, 05.05.2025 bis 18:00 Uhr im Intranet unter dem Link https://vote.hs-osnabrueck.de überprüfbar sein.

    Wegen unrichtiger Eintragungen in das Wählerverzeichnis kann jedes Hochschulmitglied schriftlich oder per E-Mail bei der Wahlleitung oder beim Wahlamt (Frau Köppe – AF 303 oder digital an hochschulwahlen@hs-osnabrueck.de) Einspruch einlegen. Die Einspruchsfrist läuft am Montag, dem 05.05.2025 ab.

    Nach der Entscheidung über vorgelegte Einsprüche stellt der Wahlausschuss das Wählerverzeichnis fest. Das festgestellte Wählerverzeichnis ist die maßgebliche Grundlage für den Nachweis der Wählbarkeit. Einzelheiten sind § 7 der aktuellen Fassung der Wahlordnung der Hochschule Osnabrück zu entnehmen (veröffentlicht im elektronischen Amtsblatt auf der Internet-Website der Hochschule Osnabrück).

  3. Alle Studierenden werden aufgefordert, Wahlvorschläge für die Wahlen zum Senat in der Gruppe der Studierenden einzureichen. Bereits im Oktober eingereichte Wahlvorschläge sind nochmals einzureichen.

    Wahlvorschläge können als Listenwahlvorschläge mit mehreren Bewerberinnen und Bewerbern oder als Einzelwahlvorschläge mit nur einer Bewerberin oder einem Bewerber eingereicht werden.

    Es können nur Wahlvorschläge für die Wahl des Senats in der Gruppe der Studierenden eingereicht werden.

    Formblätter für die Wahlvorschläge stehen hier zum Download bereit (Einzelwahlvorschlag, Listenwahlvorschlag). Sie sind vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der Wahlleitung (persönlich im Präsidialbüro – AF 303 oder digital über die eigene Hochschul-Emailadresse an hochschulwahlen@hs-osnabrueck.de) einzureichen und müssen dieser spätestens bis Dienstag, 20.05.2025, 12.00 Uhr (Ausschlussfrist), vorliegen.

    Näheres über Form und Inhalt der Wahlvorschläge entnehmen Sie §§ 9 und 10 der Wahlordnung der Hochschule Osnabrück.

  4. Übersicht über die zu wählenden Kollegialorgane und die auf die einzelnen Gruppen entfallenden Sitze:
    1. Senat
      Studierenden-Gruppe: 2
       
  5. Nach der Wahlordnung der Hochschule Osnabrück sind die öffentlichen Bekanntmachungen der Wahlleitung durch das Internet zu veröffentlichen.
     
  6. Informationen über alle die Wahl betreffenden Fragen erteilen auf Wunsch Frau Köppe (2104) und Frau Heider (3593).