Landschaftsarchitektur (M.Eng.)
Daten & Fakten
Daten & Fakten
- Abschluss
Master of Engineering (M.Eng.)
- Studienart
Konsekutiver Vollzeitstudiengang
- Regelstudienzeit
4 Semester
- Vollzeitstudium
Präsenzstudium 1. bis 3. Semester, 4. Semester Anfertigung der Masterarbeit
- Unterrichtssprache
Deutsch
- Studienaufnahme
jeweils zum Wintersemester
- Bewerbungsschluss
Voraussichtlich bis 15. Juli diesen Jahres (abweichende Termine für Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen, siehe Bewerbungstermine uni-assist)
- Semesterbeitrag
ca. 377,00 Euro pro Semester (z. B. für Studentenwerk, Semesterticket etc.) genaueres unter: Semesterbeitrag
- Zugangsvoraussetzungen
ein Hochschulabschluss in einem Studiengang
- der Landschaftsarchitektur, Landespflege, Freiraumplanung,
Landschaftsplanung oder Landschaftsentwicklung,
- des Landschaftsbaus oder
- sonstiger verwandter Fachrichtungen.
Die Entscheidung, ob das vorangegangene Studium fachlich geeignet ist, trifft eine Auswahlkommission des Studiengangs. Eine positive Feststellung kann mit einer Auflage verbunden sein, fehlende Module nachzuholen. Ein ausländischer gleichwertiger Hochschulabschluss in einem fachlich geeigneten vorangegangenen Studium wird als Zugangsvoraussetzung anerkannt, die Gleichwertigkeit wird nach Maßgabe der Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Sekretariat der Kultusministerkonferenz festgestellt.
- Fachbezogene Vorkenntnisse
Der Masterstudiengang richtet sich auch an Absolvent*innen der genannten Fachrichtungen mit Berufserfahrung, die an einer Weiterqualifikation interessiert sind. Eine Berufsausbildung, berufspraktische Erfahrung und Auslandstätigkeiten werden bei der Zulassung besonders berücksichtigt.
- Berufsfelder
EU-weites Betätigungsfeld, Fach- und Führungspositionen im stark querschnittsorientiert geprägten Berufsfeld: in Planungsbüros, in Regionalen Planungsverbänden, Regionalmanagementstellen und interdisziplinären Entwicklungsgesellschaften, Großschutzgebietsverwaltungen und Fremdenverkehrsverbänden, in der kommunalen und staatlichen Verwaltung (Laufbahn des höheren Dienstes), freiberufliche Tätigkeit als Berater*in oder Landschaftsarchitekt*in. In Kombination mit einem Bachelorabschluss der Landschaftsarchitektur erfüllt der Master meistens die notwendigen Studiengangsvoraussetzungen für einen Eintrag in der Fachrichtung Landschaftsarchitektur. Absolventen des Studiengangs müssen jedoch eine individuelle Klärung herbeiführen, ob die jeweils gewählte Kombination aus Bachelor und Master dazu befähigt, in eine Kammer eingetragen zu werden und Sie auch die weiteren Eintragungsvorrausetzung z.B. Berufspraxis erfüllen. Informationen zu den weiteren Eintragungsvorrausetzungen entnehmen Sie bitte den Informationen der jeweiligen Kammer der Bundesländer. Für einen Eintrag in Niedersachsen finden Sie alle notwendigen Information hier: www.aknds.de/architekt-werden/eintragung-bei-der-architektenkammer
- Kontakt
Prof. Dr. Henrik Schultz
Tel.: 0541 969-5052
E-Mail: h.schultz@hs-osnabrueck.de
- Akkreditierung
- Regelungen und Ordnungen
Die aktuellen Regelungen und Ordnungen finden Sie im Amtsblatt