Studienorganisation
Studienorganisation
Wann beginnt das Semester? Wie hoch ist der Semesterbeitrag? Wo finde ich die Prüfungspläne? Was kann ich mit der CampusCard machen? Wir haben dir die wichtigsten Informationen für die Organisation deines Studiums zusammengestellt. Falls du weitere Fragen hast, helfen wir dir auch gerne persönlich weiter. Die Kontaktdaten deiner Ansprechpartner*innen findest du unter den jeweiligen Themen.
Das akademische Jahr besteht aus einem Winter- und einem Sommersemester. Das Wintersemester beginnt formal am 1. September und endet am 28./29. Februar des folgenden Kalenderjahres. Das Sommersemester dauert vom 1. März bis 31. August.
Semester | Vorlesungsbeginn | Prüfungsbeginn | Prüfungsende |
---|---|---|---|
Sommersemester 2024 | 04. März 2024 | 15. Juni 2024 | 06. Juli 2024 |
Wintersemester 2024/2025 | 23. September 2024 | 11. Januar 2025 | 01. Februar 2025 |
Sommersemester 2025 | 03. März 2025 | 14. Juni 2025 | 05. Juli 2025 |
Wintersemester 2025/2026 | 22. September 2025 | 10. Januar 2026 | 31. Januar 2026 |
Sommersemester 2026 | 02. März 2026 | 13. Juni 2026 | 04. Juli 2026 |
Wintersemester 2026/2027 | 21. September 2026 | 16. Januar 2027 | 06. Februar 2027 |
Der Lehrbetrieb wird unabhängig vom jeweiligen Datum
- im Wintersemester generell mit dem Beginn der 39. Kalenderwoche aufgenommen und generell mit dem Ende der 5. Woche des folgenden Kalenderjahres (19 Veranstaltungswochen) beendet. Ab dem Samstag der zweiten Woche des Jahres finden Prüfungen statt.
- im Sommersemester generell mit dem Beginn der 10. Kalenderwoche aufgenommen und generell mit dem Ende der 27. Kalenderwoche (18 Veranstaltungswochen) beendet. Ab dem Samstag der 24. Kalenderwoche finden Prüfungen statt.
Weitere Besonderheiten
- Die Terminsetzungen sind weitgehend kompatibel mit den niedersächsischen bzw. nordrhein-westfälischen Sommerferien. Sie sichern außerdem eine Vorlesungspause von vier Wochen im Februar/März.
- Der Freitag vor und der Dienstag nach Pfingsten werden für Veranstaltungen genutzt. Stattdessen ist der Freitag nach Himmelfahrt vorlesungsfrei.
- Der Vorlesungsbetrieb wird im Wintersemester durch die Feiertage zum Jahreswechsel unterbrochen. Der 2. Januar ist vorlesungsfrei, wenn er auf einen Freitag fällt. Dadurch wird ein zusätzlicher vorlesungsfreier Tag in der Osterwoche erwirtschaftet.
- Der 22. Dezember ist vorlesungsfrei, wenn er auf einen Montag fällt. Der 23. Dezember ist vorlesungsfrei, was rechtzeitige Familienheimfahrten ermöglicht.
- Der Vorlesungsbetrieb wird am Dienstag nach Ostern wieder aufgenommen. Dafür wird in der gesamten Karwoche kein Vorlesungsbetrieb durchgeführt.
Allgemeine Öffnungszeiten der Hochschulgebäude
- Montag - Freitag
07:00 - 20:00 Uhr
- Samstag
07:30 -13:00 Uhr
- Sonn- und Feiertage
geschlossen
Lernlandschaften (Gebäude CL, Gebäude SB 4. OG)
- Montag - Freitag
07:00 - 22:00 Uhr
- Samstag, Sonntag und Feiertage
08:00 – 20:00 Uhr
Prüfungsanmeldung
Detaillierte Informationen zur Prüfungsanmeldung sowie dem Anmeldezeitraum finden Sie im Intranet.
Studierende müssen sich während des Prüfungsanmeldezeitraums über das Intranet zu den Prüfungen anmelden. Sie erhalten vor Beginn des Prüfungsanmeldezeitraums eines jeden Semesters wichtige Informationen zum Anmeldeverfahren per E-Mail an Ihre Hochschul-E-Mail-Adresse.
Eine gesonderte Prüfungsanmeldung gilt für das Institut für Duale Studiengänge. Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Instituts.
Weitere Informationen zur Anmeldepflicht finden Sie in § 12 Allgemeiner Teil der Prüfungsordnung in der aktuell veröffentlichten Fassung.
Prüfungszeitraum und Prüfungspläne
Den Prüfungszeitraum des jeweiligen Semesters entnehmen Sie bitte dem Punkt Prüfungszeiträume.
Detaillierte Prüfungspläne finden Sie nach Fakultäten geordnet im Intranet.
Rücktritt von Prüfungen
Informationen zum Rücktritt von Prüfungen und weitere Regelungen des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung finden Sie im Intranet.
Anerkennung und Anrechnung von Kompetenzen
Informationen zur Anerkennung von benoteten und unbenoteten Prüfungsleistungen sowie Anrechnung von außerhochschulischer Kompetenzen finden Sie im Intranet.
Nachteilsausgleich im Studium und bei Prüfungen
Informationen zum Nachteilsausgleich im Studium und bei Prüfungen aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung finden Sie im Intranet.
Archivierung von prüfungsbezogenem Schriftgut
Lehrende finden Informationen zur Archivierung von prüfungsbezogenem Schriftgut im Intranet.
Studierende an der Hochschule Osnabrück müssen für jedes Semester einen Semesterbeitrag entrichten. Der Semesterbeitrag für das Sommersemester 2025 setzt sich wie folgt zusammen:
Studiengänge in Lingen und Osnabrück*:
Verwaltungskostenbeitrag: 75,- Euro
Beitrag an das Studentenwerk: 93,- Euro
Beitrag studentische Selbstverwaltung: 13,- Euro
Deutschlandsemesterticket: 176,40 Euro**
Gesamt: 357,40 Euro (beachten Sie die Bankverbindung für die fristgerechte Rückmeldung)
*gilt nicht für die berufsbegleitenden Bachelorstudiengänge "Ingenieurwesen-Maschinenbau", "Management betrieblicher Systeme", "Pflanzentechnologie in der Agrarwirtschaft", "Midwifery" (Immatrikulation ab Sommersemester 2025), "Pflegemanagement", "Pflegewissenschaft" und "Physiotherapie (berufsbegleitend)" und sowie alle nichtkonsekutiven berufsbegleitenden Masterstudiengänge; diese zahlen den um das Deutschlandsemesterticket reduzierten Betrag von 181,- Euro und / oder ggf. die gemäß Gebührenordnung des Studiengangs zusätzlich zu zahlenden Beiträge.
**= Studierende, die einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis mit einem der Merkzeichen G, aG, H, Gl, B oder Bl besitzen, können vor der Entrichtung des Semesterbeitrages die Befreiung des Beitrages für das Deutschlandticket im Studierendensekretariat beantragen.
Beurlaubte Studierende
Beurlaubte Studierende zahlen für das Sommersemester 2025 einen um den Verwaltungskostenbeitrag reduzierten Betrag in Höhe von:
Studiengänge mit Deutschlandsemesterticket:
Standorte Osnabrück und Lingen: 282,40 Euro
Studiengänge ohne Deutschlandsemesterticket:
Standorte Osnabrück und Lingen: 106,- Euro
Informationen zur Rückmeldung, inkl. der Bankverbindung, finden Sie hier.
Hinweise zur Beantragung eines Urlaubssemesters, zum Studienguthaben und zur Langzeitstudiengebühr sowie zur Möglichkeit des Erlasses der Langzeitstudiengebühr aufgrund einer unbilligen Härte finden Sie im Intranet.
Ab dem Wintersemester 2024/25 wird das Semesterticket durch ein bundesweit gültiges Deutschlandsemesterticket für Studierende abgelöst.
Wie das bisherige Semesterticket wird auch das sogenannte Deutschlandsemesterticket im Solidarmodell ausgegeben und wird mit der Überweisung des Semesterbeitrags automatisch erworben..
Das Deutschlandsemesterticket steht nur noch digital zur Verfügung und wird nicht mehr auf die CampusCard aufgedruckt. Daher ist nach Validierung der CampusCard kein Semesterticket für das Wintersemester mehr auf der Karte aufgedruckt.
Studierende müssen sich dann auf dieser Webseite mit ihren Hochschul-Login-Daten einloggen und erhalten dort das Deutschlandsemesterticket angezeigt. Dieses sollte dann im Wallet des Mobiltelefons abgespeichert werden.
Hinweise zur weiteren Nutzung des Semestertickets nach erfolgter Exmatrikulation:
Sollten Sie nach Ablauf der Rückerstattungsfrist aus § 9a der Immatrikulationsordnung, also später als einen Monat nach Vorlesungsbeginn innerhalb des Semesters exmatrikuliert werden, bleibt Ihnen das Deutschlandsemesterticket bis zum Ende des laufenden Semesters erhalten. Zur weiteren Nutzung des Semestertickets ist es aber zwingend erforderlich, dass Sie ihr digitales Ticket umgehend in die Wallet Ihres Smartphones speichern. Nachdem die Benutzerkennung gesperrt wurde ist der LogIn zum Deutschlandsemesterticket über den Ihnen bekannten Zugangslink (https://abo.ride-ticketing.de/app/login?partnerId=d9386f60d00e02675b504f5db2513c48) nicht mehr möglich.
Aktuelle Informationen zum Deutschlandsemesterticket und FAQ sind auf der Seite des AStA zu finden.
Studierende, die an einer staatlichen niedersächsischen Hochschule eingeschrieben sind, verfügen über ein sogenanntes „Studienguthaben“. Dieses Studienguthaben ergibt sich für Bachelor-Studierende aus der Regelstudienzeit des gewählten grundständigen Studiengangs zuzüglich weiterer sechs Semester. Bei einer Regelstudienzeit von 6 Semestern ergibt sich also ein Studienguthaben von 12 Semestern. Für einen konsekutiven Masterstudiengang erhöht sich das Studienguthaben um die Zahl der Semester der Regelstudienzeit für diesen Studiengang.
Informationen zu den Auswirkungen der aufgrund der COVID-19-Pandemie beschlossenen Erhöhung der individuellen Regelstudienzeit auf die Erhebung der Langzeitstudiengebühren finden Sie im Intranet.
Durch Vorstudienzeiten an einer staatlichen oder staatlich geförderten Hochschule in Deutschland vermindert sich das Studienguthaben. Wenn kein Studienguthaben mehr zur Verfügung steht, werden durch die Hochschule Langzeitstudiengebühren in Höhe von 500 Euro je Semester erhoben.
Das Studienguthaben wird nicht verbraucht bei
- Beurlaubung
- Betreuung eines Kindes, das zu Beginn des Semesters das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
- Pflege eines nahen Angehörigen, wenn die Pflegebedürftigkeit nachgewiesen worden ist
- Tätigkeit als gewählter Vertreter in einem Organ (ggf. auch Gremium) der Hochschule, der Studierendenschaft oder des Studentenwerks (findet höchstens für zwei Semester Anwendung)
- Wahrnehmung des Amtes der Gleichstellungsbeauftragen (findet höchstens für zwei Semester Anwendung)
Die Langzeitstudiengebühr wird nicht erhoben bei
- Beurlaubung
- Betreuung eines Kindes im Sinne von § 25 Abs. 3 BAföG, das zu Beginn des Semesters das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
- Pflege eines nahen Angehörigen, wenn die Pflegebedürftigkeit nachgewiesen worden ist
- Absolvierung einer in der Studienordnung vorgesehenen Studienzeit im Ausland
- Absolvierung eines in der Studienordnung vorgesehenen Studiensemesters.
Detaillierte Informationen, auch zu den rechtlichen Grundlagen, haben wir im Merkblatt Studienguthaben und Langzeitstudiengebühren für Sie zusammengestellt.
Wenn bereits Langzeitstudiengebühren anfallen, können bestimmte Umstände einen Erlass der Langzeitstudiengebühr aufgrund einer unbilligen Härte rechtfertigen. Informationen sowie ein Antragsformular finden Sie im Intranet.
Rückmeldung
Eingeschriebene Studierende, die ihr Studium im folgenden Semester fortsetzen wollen, müssen sich in folgenden Zeiträumen zurückmelden:
- 01. Mai bis 15. Juli für das Wintersemester
- 01. November bis 15. Januar für das Sommersemester
Die Rückmeldung erfolgt durch die Überweisung des aktuellen Semesterbeitrags (und gegebenenfalls der Langzeitstudiengebühren) auf folgendes Konto:
Bankverbindung
Hochschule Osnabrück
IBAN: DE90 2655 0105 0000 0787 90
BIC: NOLADE22XXX
Sparkasse Osnabrück
Verwendungszweck:
Zeile 1: HSOS und Ihre Matrikelnummer (Bitte ohne Leerzeichen) - Beispiel: HSOS1234567
Zeile 2: Ihr Name, Vorname - Beispiel: Muster, Maxi
Beurlaubung
Studierende können ab dem zweiten Fachsemester für ein bis vier Semester aus wichtigem Grund beurlaubt werden (§ 10 Immatrikulationsordnung). Studien- und Prüfungsleistungen können während einer Beurlaubung grundsätzlich nicht abgelegt werden. Ausnahmen (z. B. Prüfungen bei einem freiwilligen Auslandssemester) sind in § 13 Allgemeiner Teil der Prüfungsordnung geregelt.
Auch im Urlaubssemester müssen sich Studierende zurückmelden, der Semesterbeitrag reduziert sich jedoch um den Verwaltungskostenbeitrag. Den aktuellen Semesterbeitrag für ein Urlaubssemester finden Sie unter dem Punkt Semesterbeitrag.
Anträge sind für das Wintersemester bis spätestens 15. Juli und für das Sommersemester bis spätestens 15. Januar schriftlich zu stellen. Weitere Informationen zur Beurlaubung erteilt das Studierendensekretariat unter E-Mail: servicedesk@hs-osnabrueck.de oder Telefon: 0541 969-7100.
Hinweise zur Beantragung eines Urlaubssemesters finden Sie im Intranet.
Exmatrikulation
Studierende können sich jederzeit durch einen schriftlichen Antrag über das Studierendensekretariat exmatrikulieren. Das Antragsformular finden Sie im Intranet. Die Exmatrikulation erfolgt – wenn nicht anders beantragt – in der Regel zum Ende des laufenden Semesters. Sie kann nicht rückwirkend ausgesprochen werden.
Rückgabe der CampusCard, Erstattung des Semesterbeitrags
Studierende sind verpflichtet, die CampusCard bei Exmatrikulation an das Studierendensekretariat zurückzugeben. Erfolgt die Exmatrikulation vor bzw. bis innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn des Semesters, für das der Semesterbeitrag entrichtet wurde, wird dieser durch die Hochschule Osnabrück erstattet.
- Exmatrikulation zum Datum des Antragseingangs: Die CampusCard ist zusammen mit diesem Antrag an das Studierendensekretariat zurückzugeben
- Exmatrikulation zum Ende des laufenden Semesters: Die CampusCard ist mit Ablauf des Semesters (31.08. für das Wintersemester; 28.02. für das Sommersemester) an das Studierendensekretariat zurückzugeben.
- Exmatrikulation mit bestandener Abschlussprüfung: Die CampusCard ist mit Datum der letzten bestandenen Prüfung an das Studierendensekretariat zurückzugeben.
Die CampusCard der Hochschule Osnabrück kann während des Studiums zugleich als Bibliotheksausweis genutzt werden. Bitte klären Sie unbedingt vor Ihrer Exmatrikulation in der Bibliothek, ob noch offene Gebühren zu begleichen oder entliehene Medien zurück zu geben sind. Wer weiterhin die Hochschulbibliothek Osnabrück nutzen möchte, kann sich gerne einen neuen Bibliotheksausweis gegen Gebühr in Höhe von € 5 ,- ausstellen lassen.
Die CampusCard dient Ihnen als Studierendenausweis, der Sie durch das gesamte Studium an der Hochschule Osnabrück begleiten wird. Die CampusCard erfüllt wichtige Funktionen, die Ihnen Ihr Studium an der Hochschule Osnabrück erleichtern werden.
Wie erhalte ich meine CampusCard?
Als Erstsemesterstudierende erhalten Sie Ihre CampusCard per Post. Nachdem alle für die Einschreibung angeforderten Unterlagen vollständig eingereicht wurden und Ihr Semesterbeitrag auf dem Konto der Hochschule Osnabrück eingegangen ist, werden Sie per E-Mail aufgefordert ein digitales Passbild im Intranet hochzuladen. Nachdem das Passbild akzeptiert wurde, wird Ihre CampusCard gedruckt und an die im Intranet hinterlegte Anschrift verschickt. Die Abholung der CampusCard vor Ort ist aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich.
Informationen für Gaststudierende
Der Prozess sieht für Gaststudierende anders aus. Diese werden per E-Mail informiert, wann und wo Sie Ihre CampusCard abholen können.
Welche Funktionen hat die CampusCard?
- visueller Ausweis
- Bezahlkarte für Mensen und Cafeterien
- Druck- und Kopierkarte
- Bibliotheksausweis
- Zugangskarte für einige Gebäude (je nach Fakultät) und Spindschlösser (nach Freischaltung)
Weitere Informationen zur CampusCard finden Sie in der Wissensdatenbank unseres Serviceportals.
Ab dem Wintersemester 2024/25 gilt das digitale Deutschlandsemsterticket, welches ein Handy-Ticket ist und nicht mehr auf die CampusCard per Validierung aufgedruckt wird.
Infos zum Deutschlandsemesterticket finden Sie auf der Homepage des AStA.
Rückgabe der CampusCard, Erstattung von Beiträgen
Studierende sind verpflichtet, die CampusCard bei Exmatrikulation an das Studierendensekretariat zurückzugeben. Erfolgt die Exmatrikulation vor bzw. bis innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn des Semesters, für das der Semesterbeitrag entrichtet wurde, wird dieser, inklusive den Beitrag für das Semesterticket, durch die Hochschule Osnabrück erstattet.
- Exmatrikulation zum Datum des Antragseingangs: Die CampusCard ist zusammen mit diesem Antrag an das Studierendensekretariat zurückzugeben
- Exmatrikulation zum Ende des laufenden Semesters: Die CampusCard ist mit Ablauf des Semesters (31.08. für das Wintersemester; 28.02. für das Sommersemester) an das Studierendensekretariat zurückzugeben.
- Exmatrikulation mit bestandener Abschlussprüfung: Die CampusCard ist mit Datum der letzten bestandenen Prüfung an das Studierendensekretariat zurück zu geben.
Die CampusCard der Hochschule Osnabrück kann während des Studiums zugleich als Bibliotheksausweis genutzt werden. Bitte klären Sie unbedingt vor Ihrer Exmatrikulation in der Bibliothek, ob noch offene Gebühren zu begleichen oder entliehene Medien zurück zu geben sind. Wer weiterhin die Hochschulbibliothek Osnabrück nutzen möchte, kann sich gerne einen neuen Bibliotheksausweis gegen eine Gebühr in Höhe von 5 € ausstellen lassen.
Die Hochschule Osnabrück stellt Ihnen verschiedene IT-Dienste, wie z. B. ein eigenes E-Mail-Postfach, kostenloses WLAN, Zugang zum Intranet sowie zu den PC-Pools zur Verfügung.
Zentrale Benutzerkennung und E-Mail
Zentrale Benutzerkennung
Für die Nutzung vieler IT-Dienste benötigen Sie eine zentrale Benutzerkennung. Diese besteht aus einem Benutzernamen und einem Kennwort. Mit Ihrer Zulassung bzw. Ihrer Einstellung erhalten Sie automatisch Ihre Benutzerkennung und ein vorläufiges Passwort per E-Mail zugeschickt.
Dabei handelt es sich um ein einmalig gültiges Passwort, das zunächst über das Intranet geändert werden muss. Nach dem Login werden Sie direkt dazu aufgefordert. Anschließend ist Ihr Passwort ein Jahr lang gültig.
Weitere Informationen zur zentralen Benutzerkennung und zur Passwortänderung finden Sie in der Wissensdatenbank des Serviceportals.
Studierende, Lehrende, Mitarbeitende und auch Gäste erhalten von der Hochschule Osnabrück eine persönliche E-Mail-Adresse. Diese wird Ihnen, zusammen mit Ihrer zentralen Benutzerkennung, mitgeteilt.
Kontrollieren Sie Ihr Postfach bitte regelmäßig auf neue E-Mails, da alle offiziellen Mitteilungen der Hochschule Osnabrück an diese E-Mail-Adresse geschickt werden. Sie erreichen Ihr Postfach über das Intranet oder direkt über https://outlook.com/owa/hs-osnabrueck.de
Sie können Ihr E-Mail-Postfach auch mit einem E-Mail-Client (auch auf Ihrem Smartphone/Tablet) abrufen. Einrichtungshinweise und weitere Informationen finden Sie in der Wissensdatenbank des Serviceportals.
Intranet
Im Intranet der Hochschule Osnabrück können Sie Ihr persönliches Profil verwalten, sich als Studierender zu Modulen, Veranstaltungen und Prüfungen anmelden und erbrachte Studienleistungen und Bescheinigungen abrufen.
Für den Login benötigen Sie Ihre zentrale Benutzerkennung und das dazugehörige Passwort.
Bitte beachten Sie, dass einige Funktionen des Intranets erst mit der vollständigen Immatrikulation zur Verfügung stehen.
Beratungsangebot
Der Hochschule Osnabrück ist die Vereinbarkeit von Studium und Sorgeverantwortung ein wichtiges Anliegen. Deshalb unterstützen wir Sie mit verschiedenen Maßnahmen dabei, Studium und Familie zu vereinbaren.
Die Mitarbeiterinnen des Gleichstellungsbüros stehen Ihnen gerne für eine persönliche Beratung zur Vereinbarkeit von Studium und Familie zur Verfügung. Auf den Seiten des Gleichstellungsbüros finden Sie neben Ansprechpartnerinnen auch Informationen zu Themen wie Kinderbetreuung oder Wickelräumen an der Hochschule.
Ausweis „Studium und Familie“
Studierende mit Kindern oder mit Pflegeverantwortung können im Studierendensekretariat zudem den Ausweis „Studium und Familie“ beantragen. Dieser ermöglicht beispielsweise einen flexibleren Studienverlauf. Ausführliche Informationen sowie das Antragsfomular finden Sie im Intranet.
Ihre Ansprechperson für den Ausweis Studium und Familie:
Marie Bongartz
Studierendensekretariat, Gebäude CB, Raum CB 0008
Telefon: 0541 969-3139
E-Mail: m.bongartz@hs-osnabrueck.de
Studentinnen und Studenten mit chronischer Erkrankung oder Behinderung finden auf unserer Webseite Studieren mit Beeinträchtigung alle wichtigen Informationen zu Beratungseinrichtungen und -personen, Barrierefreiheit und wichtige allgemeine Informationen das Thema betreffend.
Studierende unterliegen der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Eine Befreiung ist nur in Ausnahmefällen möglich (private Krankenversicherung).
Für die Immatrikulation benötigt die Hochschule daher von einer gesetzlichen Krankenversicherung eine elektronische Meldung darüber, ob eine gesetzliche Versicherung besteht oder nicht.
Zu diesem Zweck fordern die zugelassenen Bewerber*innen bitte ihre gesetzliche Krankenkasse auf, den Versicherungsstatus, den sie zu Beginn des Einschreibesemesters (01.09. zum Wintersemester bzw. 01.03. zum Sommersemester) haben werden, zu prüfen und an die Hochschule Osnabrück in elektronischer Form zu übermitteln. Daraufhin übermittelt die Krankenkasse den Versicherungsstatus im elektronischen Meldeverfahren direkt an die Hochschule Osnabrück. Die weitere Einreichung von Krankenversicherungsnachweisen in Papierform ist nicht erforderlich! Die Hochschule wird ihre Einschreibung gegenüber der Krankenkasse ebenfalls über das elektronische Meldeverfahren bestätigen.
Sollte während des Studiums die Krankenkasse gewechselt werden, muss die neue Krankenkasse auch eine entsprechende elektronische Meldung an die Hochschule übermitteln.
Die Absendernummer der Hochschule Osnabrück lautet: H0003107
Nähere Informationen zu den Themen:
- Befreiung von der Versicherungspflicht
- Familienversicherung
- Freiwillige Versicherung
- Beschäftigte Studierende
- Krankenkassenwahl
finden Sie in diesem Dokument. Bei weiteren Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse.
Studierende sind mit der Immatrikulation durch das Land Niedersachsen unfallversichert. Diese Unfallversicherung bezieht sich auf Personenschäden, die sich im Zusammenhang mit dem Studium ereignen. Unfälle z.B. in der Freizeit sind nicht versichert. Da die Hochschule verpflichtet ist, Unfälle binnen drei Tagen nach Bekanntwerden zu melden, bitten wir Sie, Unfälle unverzüglich anzuzeigen.
Ihre Ansprechperson bei Unfällen:
Marie Bongartz
Studierendensekretariat, Gebäude AF, Raum AF 0012
Telefon: 0541 969-3139
E-Mail: m.bongartz@hs-osnabrueck.de