Allgemeine Verwaltung (B.A.), dual

Bewerbung

Hinweise zur Bewerbung

Das duale Studium Allgemeine Verwaltung beginnt im Wintersemester am 1. September eines Jahres. Zum Studium zugelassen wird, wer die Hochschulzugangsberechtigung besitzt und durch einen Kooperationspartner (Einstellungsbehörde) ausgewählt und an die Hochschule Osnabrück entsendet wird. Die Bewerbung erfolgt bei den Einstellungsbehörden - frühzeitig - häufig bereits ab Mai für einen Studienplatz ab September des Folgejahres.

Kooperationspartner/Einstellungsbehörden:

Bewerbung für ein duales Studium beim Land Niedersachsen

Bewerbung für in duales Studium bei einer der kooperierenden Kommunen - die Bewerbung erfolgt direkt bei der Wunschkommune:

Zulassungsvoraussetzungen

Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen

Die aktuellen Ordnungen zu diesem Studiengang finden Sie im Amtsblatt.

Neben Abitur, Fachhochschulreife oder einer als gleichwertig anerkannten Vorbildung ist für den Studiengang Allgemeine Verwaltung eine Einstellung und Entsendung durch die Einstellungsbehörde erforderlich.