Unser FAQ für internationale Gaststudierende
Fragen zum Visum und zur Anmeldung in Osnabrück
Das kommt auf deine Staatsbürgerschaft an.
Generell kannst du dich so orientieren:
- Du kommst aus der EU, der europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz
Du benötigst kein Visum für die Einreise. - Du kommst nicht aus der EU, der europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz
Du benötigst ein Visum für die Einreise.
Wichtig: Es gibt sehr viele Ausnahmen. Schau deshalb unbedingt auf die
Liste der Visabestimmungen/-ausnahmen nach Ländern
.Auch wenn du schon einen Aufenthaltstitel in einem anderen EU-Staat hast, fällst du möglicherweise unter die REST-Richtlinie.
Mehr dazu erfährst du hier.
Falls du ohne Visum nach Deutschland einreisen kannst, beantragst du deinen Aufenthaltstitel online bei der Stadt Osnabrück. Es gibt dazu nach deiner Anreise eine detaillierte E-Mail mit Informationen dazu.
Um ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, musst du diese Unterlagen einreichen:
- Nachweis über finanzielle Mittel, aus dem hervorgeht, dass du über mindestens 934 Euro pro Monat verfügst
- Kopien aller Seiten deines Reisepasses mit Informationen oder Stempeln
- Zulassungs- oder Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule Osnabrück
- Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz
- Wohnungsgeberbescheinigung
- alle anderen Dokumente, die von der deutschen Auslandsvertretung in deinem Heimatland oder der Ausländerbehörde in Deutschland verlangt werden
Mit einem finanziellen Nachweis zeigst du den deutschen Behörden, dass du über genug Geld zum Leben verfügst. Der nachzuweisende Betrag liegt derzeit bei rund 1.000 Euro pro Monat. Dabei hast du verschiedene Möglichkeiten:
- Sperrkonto
Ein Konto, das du vor deiner Ausreise nach Deutschland einrichtest. Nach deiner Einreise kannst du dann jeden Monat nur eine bestimmte Menge Geld (etwa 1.000 Euro) entnehmen. Auf deinem Sperrkonto müssen etwa 6.000 Euro hinterlegt sein, wenn du für ein Semester zu uns kommst. Wenn du zwei Semester bleibst, sind es etwa 12.000 Euro. - Einkommensnachweise der Eltern
Ein Nachweis über die finanziellen Verhältnisse deiner Eltern, der zeigt, dass deine Eltern dich die ganze Zeit über finanziell unterstützen können. - Stipendienbescheinigung
Eine Bescheinigung eines anerkannten Stipendiengebers, die bestätigt, dass du eine Finanzierung erhältst. - Verpflichtungserklärung (Letter of Commitment)
Ein offizielles Dokument, in dem sich ein in Deutschland ansässiger Verwandter oder Freund verpflichtet, die Kosten für dich zu übernehmen. - Bankbürgschaft
Die Garantie einer Bank, die sicherstellt, dass dein finanzieller Bedarf gedeckt ist.
Mehr Informationen dazu findest du hier.
Wenn du aus einem Drittstaat kommst (also aus einem Land außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz) und einen Aufenthaltstitel eines anderen EU-Staats hast, fällst du eventuell unter die REST-Richtlinie.
Wenn das zutrifft, benötigst du kein Visum für Deutschland und kannst bis zu 360 Tage ohne deutschen Aufenthaltstitel in Deutschland forschen oder studieren.
Wichtig: Dein Aufenthaltstitel des anderen EU-Staats muss zum Zwecke des Studiums ausgestellt sein. Er muss auch für die gesamte Dauer deines Aufenthaltes in Deutschland gültig sein.
Um über die REST-Richtlinie nach Deutschland einreisen zu können, benötigt die Hochschule Osnabrück diese Unterlagen von dir, die wir dann an das BaMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) senden:
- BaMF Registrierungsformular
- Kopie deines Aufenthaltstitels
- Kopie deines Passes
- Zulassung der Hochschule Osnabrück
- Nachweis der Krankenversicherung
- Nachweis über finanzielle Mittel
Alle Studierenden, die nach Osnabrück ziehen, müssen sich nach ihrem Einzug mit ihrer neuen Adresse bei der Stadtverwaltung anmelden. Das muss innerhalb der ersten Woche nach dem Einzug passieren!
Nach deiner Anreise bekommst du von uns eine detaillierte E-Mail mit allen nötigen Schritten und Links.
Für die Anmeldung bei der Stadt Osnabrück musst du online einen Termin vereinbaren. Die Anmeldung machst du vor Ort im Bürgeramt in Osnabrück.
Um eine neue Adresse in Osnabrück anzumelden, musst du diese Unterlagen zum Termin mitbringen:
- eine Kopie von deinem Personalausweis oder Reisepass
- eine Kopie von deiner Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule Osnabrück
- ein Bestätigungsformular von unserer Wohnungsvermittlung oder von deinem Vermieter, wenn du nicht in einem Zimmer der Wohnungsvermittlung wohnst
Wichtig: Denk unbedingt daran, dich nach deinem Studium an der Hochschule Osnabrück bei der Stadt Osnabrück wieder abzumelden!
Fragen zur Krankenversicherung
Ein ausreichender Krankenversicherungsschutz ist notwendig für die Einschreibung an einer deutschen Hochschule.
Für deine Krankenversicherung gibt es zwei Möglichkeiten:
- Du hast eine European Health Insurance Card (EHIC)
Du musst deine EHIC von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse prüfen lassen. Das geht …- … vor Ort in einer der Filialen in Osnabrück
- … digital aus dem Ausland, wie z.B. im Online-Formular der Techniker Krankenkasse: Nachweis zur Einschreibung für die Hochschule
Die deutsche Krankenkasse muss der Hochschule dann digital bestätigen, dass deine EHIC gültig ist.
Achte darauf, dass die Gültigkeit der EHIC deinen gesamten Aufenthaltszeitraum umfasst. - Du hast keine EHIC
In den meisten Fällen werden ausländische Krankenversicherungen in Deutschland nicht anerkannt. Bevor du nach Deutschland einreist, musst du dich bei einer deutschen Krankenkasse versichern. Wie das geht, erfährst du in unseren Infos zur Krankenversicherung.
Die Krankenkasse muss der Hochschule Osnabrück digital melden, dass du versichert bist. Wir dürfen leider keine Nachweise akzeptieren, die du selbst bei uns einreichst.
Achte darauf, dass …- … die Schreibweise deines Namens (z.B. bei Sonderzeichen) auf deinem Antrag für eine Krankenversicherung identisch ist mit der Schreibweise bei deiner Bewerbung in Mobility Online
- … du der Krankenkasse mitteilst, dass du an der Hochschule Osnabrück studieren wirst (nicht an der Universität Osnabrück).
Du hast eine European Health Insurance Card (EHIC)
Du musst deine EHIC von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse prüfen lassen. Das geht …
Die deutsche Krankenkasse muss der Hochschule dann digital bestätigen, dass deine EHIC gültig ist.
Achte darauf, dass die Gültigkeit der EHIC deinen gesamten Aufenthaltszeitraum umfasst.
- … vor Ort in einer der Filialen in Osnabrück
- … digital aus dem Ausland, wie z.B. im Online-Formular der Techniker Krankenkasse: Nachweis zur Einschreibung für die Hochschule
Du hast keine EHIC
Bevor du nach Deutschland einreist, musst du eine deutsche Krankenversicherung abschließen. Das dauert oft lang, deshalb plane genug Zeit vor deiner Einreise ein. Eine deutsche Krankenversicherung schließt du so ab:
Bevor du ein Visum beantragt hast bzw. bevor du einreist:
- Du bittest eine deutsche gesetzliche Krankenkasse um ein Antragsformular.
- Du füllst das Formular aus.
- Du schickst das Formular zusammen mit der Kopie deines Passes und dem Zulassungsschreiben der Hochschule Osnabrück an die Krankenkasse zurück.
- Du erhältst eine vorläufige Krankenversicherungsbescheinigung. Die Krankenkasse meldet der Hochschule Osnabrück digital, dass du versichert bist.
- Die Bescheinigung kannst du deinem Visumsantrag beilegen.
Nachdem du eine Adresse in Deutschland hast:
- Gib deine Adresse in Deutschland an deine deutsche Krankenkasse weiter.
- Die Krankenkasse antwortet mit einer Info, ob du weitere Unterlagen einreichen musst. Das kann z.B. die IBAN-Nr. deines deutschen Kontos für die Zahlung der Krankenkassenbeiträge sein oder eine Meldebescheinigung der Stadt Osnabrück.
- Du reichst die fehlenden Unterlagen ein.
Wichtig: Wenn du das vergisst, wird deine Bescheinigung ungültig. Du hast dann keinen Versicherungsschutz und es besteht die Gefahr, dass du exmatrikuliert wirst. - Die Krankenkasse akzeptiert deine Mitgliedschaft.
- Du bekommst eine Chipkarte von deiner deutschen Krankenkasse. Wenn du zu einem Arzt oder ins Krankenhaus gehen musst, legst du dort diese Chipkarte vor.
Der Arzt bzw. das Krankenhaus rechnet die Kosten dann direkt mit der Versicherung ab. Du musst deine Behandlung nicht selbst bezahlen.
Wichtig: Achte darauf, dass …
- … die Schreibweise deines Namens (z.B. bei Sonderzeichen) auf deinem Antrag für eine Krankenversicherung identisch ist mit der Schreibweise bei deiner Bewerbung in Mobility Online
- … du der Krankenkasse mitteilst, dass du an der Hochschule Osnabrück studieren wirst (nicht an der Universität Osnabrück).
Du kannst die Krankenversicherung, die du in deinem Heimatland abgeschlossen hast, von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse prüfen lassen. Die deutsche Krankenkasse prüft deine Krankenversicherung auf diese Kriterien:
- keine Leistungsausschlüsse in größerem Umfang
- keine Begrenzung der zu erstattenden Kosten im Krankheitsfall
- unbefristet abgeschlossener Versicherungsvertrag
Wenn diese Kriterien erfüllt sind, bekommst du von der deutschen Krankenversicherung eine Befreiungsbescheinigung. Das heißt, dass du keine deutsche Krankenversicherung abschließen musst.
Wichtig: Das ist sehr selten der Fall. Kümmere dich sehr früh um diese Prüfung, damit du bei einer Ablehnung eine deutsche Krankenversicherung abschließen kannst.
Fragen zum Studium
Das ECTS (European Credit Transfer System) ist ein System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen. Das ECTS ist standardisiert und soll die Anerkennung von Studienleistungen zwischen Universitäten in Europa fördern und vereinfachen.
Mit ECTS-Punkten wird die studentische Arbeitsbelastung dargestellt. Das umfasst sowohl die im Unterricht verbrachte Zeit als auch die außerhalb des Unterrichts notwendige Zeit, z.B. für Vor- und Nachbereitung der Vorlesung, Prüfungsvorbereitung, Hausarbeiten, Laborpraktika usw. Dabei entspricht 1 ECTS-Punkt 25 bis 30 Arbeitsstunden.
In der Regel sammeln Studierende 30 ECTS-Punkte pro Semester. An der Hochschule Osnabrück haben die meisten Module einen Umfang von 5 ECTS, was einem Arbeitsaufwand von 125 - 150 Stunden entspricht.
In Deutschland wird das Studium an den Hochschulen hauptsächlich durch Steuern finanziert. An öffentlichen Hochschulen zahlst du also keine Studiengebühren.
Aber die Studierende zahlen pro Semester einen Semesterbeitrag. An der Hochschule Osnabrück liegt der Semesterbeitrag bei ca. 360,- Euro. Der Betrag wird jedes Semester neu berechnet.
Der Semesterbeitrag wird für dich reduziert, wenn du …
- … im Rahmen eines Austauschvertrags mit einer Partnerhochschule an der Hochschule Osnabrück studierst.
- … ein aus deutschen öffentlichen Mitteln finanziertes Stipendium (z.B. ein DAAD-Stipendium) erhältst.
Du zahlst dann einen um den Verwaltungskostenbeitrag (75,- Euro) reduzierten Semesterbeitrag.
Der Semesterbeitrag beinhaltet
- Verwaltungskosten, z.B. Immatrikulations- oder Rückmeldegebühren
- einen Sozialbeitrag an das Studentenwerk für den Betrieb von Mensen, Cafeterien, Wohnheimen und Beratungsstellen
- einen Beitrag für die Studierendenvertretung (AStA)
- einen Beitrag für das Deutschlandsemesterticket. Mit dem Deutschlandsemesterticket kannst du Busse und Regionalzüge in ganz Deutschland kostenlos nutzen.
Im Vergleich zu vielen anderen Städten in Deutschland sind die Lebenshaltungskosten in Osnabrück und Lingen relativ niedrig. Das liegt zum Teil an den günstigeren Mietpreisen für Wohnungen.
Wie viel Geld du während deiner Zeit bei uns brauchst, hängt natürlich von deinen Gewohnheiten und Bedürfnissen ab.
Im Schnitt können wir aber Folgendes sagen:
Wohnen
zwischen 350 und 450 Euro / Monat
Gebühren für TV und Radio (verpflichtend)
ca. 18 Euro / Monat
Mahlzeiten
3 – 4 Euro für ein Mittagessen in der Mensa (+ 150 bis 200 Euro / Monat für weitere Verpflegung)
Gesetzliche Krankenversicherung
ca. 110 Euro / Monat
Öffentliche Verkehrsmittel
kostenlos durch Deutschlandsemesterticket
Außerdem musst du am Anfang deines Aufenthaltes einmalige Ausgaben einplanen:
Semesterbeitrag
ca. 360 Euro / Semester (nähere Info unter Semesterbeitrag)
Aufenthaltstitel für Nicht-EU-Bürger
ca. 110 Euro für den erste Aufenthaltsgenehmigung, ggf. 80 Euro für eine Verlängerung
Bei Zimmervermittlung über den Housing Service: Kaution für ein Zimmer im Wohnheim
- 400 Euro bei einer Mietdauer von drei Monaten und länger
- 250 Euro bei einer Mietdauer von weniger als drei Monaten
Am Ende Deines Aufenthaltes wird die Kaution zurückerstattet, wenn das Zimmer in gutem Zustand ist.
Ausstattung deines Wohnheimzimmers
ca. 150 Euro (z.B. für Bettdecke, Kopfkissen, Bettwäsche, Handtücher, Geschirr und weitere Küchenausstattung)
Wichtig: Für dein Visum und für die Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland brauchst du einen Finanzierungsnachweis, der belegt, dass du über etwa 1.000 Euro monatlich verfügst. Plane das unbedingt mit ein!