Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (MBA)
Bewerbung
Hinweise zur Bewerbung
Der Masterstudiengang Hochschul- und Wissenschaftsmanagement ist zulassungsfrei. Das Studium beginnt jeweils zum Sommersemester / März.
Zulassungsfrei bedeutet: Es wird kein Auswahlverfahren durchgeführt, es erhalten alle Bewerber*innen einen Studienplatz, die die Voraussetzungen für den Zugang zum Studiengang (berufsqualifizierender Hochschulabschluss und ggf. weitere für den Studiengang geforderte Zugangsvoraussetzungen) erfüllen und einen Antrag auf Immatrikulation (Einschreibung) stellen. Der Antrag auf Immatrikulation wird über das Bewerbungsportal der Hochschule gestellt.
Frist für den Antrag auf Immatrikulation (nur zulassungsfreie Studiengänge)
- für Bewerber*innen mit deutschen Bildungsnachweisen: Anfang November bis 1. März
- für Bewerber*innen mit ausländischen Bildungsnachweisen: siehe Bewerbungstermine uni-assist
Weitere Informationen für Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen
Bewerbung über das Bewerbungsportal der Hochschule Osnabrück
Alle wichtigen Informationen zum Antrag auf Immatrikulation / Onlinebewerbung finden Sie auf unserer Internetseite „Bewerbung Master“.
Quereinstieg zum Wintersemester möglich
„Quereinstieg“ bedeutet die Aufnahme des Studiums im höheren Semester. Voraussetzung dafür ist eine Anerkennung von Modulen des MBA-Studiengangs Hochschul- und Wissenschaftsmanagement, die den Quereinstieg ins höhere Semester rechtfertigt. Interessierte sollten sich daher vor der Bewerbung beraten lassen, um den individuellen Studienverlauf unter Berücksichtigung potenzieller Anerkennungen optimal planen zu können. In diesem Fall ist der Bewerbungsschluss der 15. Juli eines Jahres.
Zugangsvoraussetzungen
Für den Zugang zum Studiengang Hochschul- und Wissenschaftsmanagement müssen Bewerber*innen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Erster, berufsqualifizierender Hochschulabschluss
Für den berufsbegleitenden Studiengang Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (MBA) ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium, z.B. der Rechts- und Verwaltungswissenschaften, der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, der Geisteswissenschaften oder der Naturwissenschaften an einer Universität oder Fachhochschule erforderlich. Absolventinnen und Absolventen von Berufsakademien können zugelassen werden, sofern sie einen akkreditierten Studienabschluss nachweisen. - Bewerber*innen mit einem im Ausland abgeschlossenen vorangegangenen Studium müssen entsprechende Deutschkenntnisse auf Niveau DSH 2/C1 nachweisen.
Weiter müssen Sie bis Vorlesungsbeginn des ersten Semesters zusätzlich die nachfolgenden Zugangsvoraussetzungen nachweisen:
- Zweijährige einschlägige Berufserfahrung
Darüber hinaus sollte eine nach dem Hochschulabschluss erworbene (mindestens) zweijährige Berufserfahrung in einer Organisation des Hochschul- und Wissenschaftssystems, in einer öffentlichen Unternehmung, in einer öffentlichen Verwaltung oder in einer anderen Einrichtung mit einem auf das Wissenschaftssystem bezogenen Berufsfeld vorhanden sein.
Die aktuellen Ordnungen zu diesem Studiengang finden Sie im Amtsblatt.
Fragen zur Bewerbung?
Bei Fragen hilft der ServiceDesk gerne weiter: Telefon: 0541 969-7100, E-Mail: servicedesk@hs-osnabrueck.de.