Pflegewissenschaft (B.A.), berufsbegleitend

Äquivalenzprüfung und Einstufungstest

Einstufungstest

Für den Studiengang Pflegewissenschaft ist folgender Einstufungstest verpflichtend:

  • Englisch

Alle wichtigen Informationen für Erstsemester und zu den Einstufungstests finden Sie im Erstsemesterportal.

Ihre Fragen rund um das Thema Einstufungstests beantworten wir gerne unter der Telefonnummer 0541 969-3900 oder der E-Mail-Adresse einstufungstest-wiso@hs-osnabrueck.de.

Äquivalenzprüfung

Das Absolvieren der Äquivalenzprüfung ist für alle Erstsemester des Studiengangs Pflegewissenschaft Pflicht. Für das Bestehen der Äquivalenzprüfungen zu gleichwertigen Kompetenzen aus der Pflegeausbildung und -praxis werden Ihnen 50 ECTS pauschal für Ihr Studium angerechnet. Dadurch starten Sie das Studium im 3. Semester. Das Bestehen dieser Prüfung ist keine Voraussetzung für die Studienplatzvergabe. Mit der Prüfung erbringen Sie vielmehr die ersten Studienleistungen. Die Prüfung ist eine vierstündige Klausur zu den Themen in den Modulen der ersten beiden Semester:

  • Pflegeprozesssteuerung
  • Gesundheitsförderung und Prävention
  • Patientenorientierung und Pflegeethik
  • Pflege unterschiedlicher Zielgruppen

Diese Module nehmen Bezug auf die in der Berufsausbildung und in der Praxis erworbenen Kompetenzen. Mit einer bestandenen Äquivalenzprüfung werden sie endgültig für das Studium anerkannt. Lehrveranstaltungen zu den ersten beiden Semestern werden nicht angeboten.

Die Einladung zu der Äquivalenzprüfung erfolgt nach der Zulassung zum Studium, meist Anfang Februar.

Die Äquivalenzprüfung für den Studienbeginn Sommersemester 2024 findet voraussichtlich am Samstag, den 01. März 2025 von 10:00 bis 14:00 Uhr statt.

Für die Vorbereitung auf die Äquivalenzprüfung stellt die Hochschule einen Reader gegen eine Gebühr von 22 Euro zur Verfügung. Der Reader kann über folgende E-Mail Adresse bestellt werden: pflegewissenschaft@hs-osnabrueck.de. Geben Sie bitte bei der Bestellung das Stichwort „Reader Pflegewissenschaft“ und Ihre Postanschrift für den Versand des Readers an. Der Reader kann leider nicht per E-Mail versandt werden. Die Rechnung liegt der Lieferung bei.

Video zur Vorbereitung auf die Äquivalenzprüfung

Anrechnung von Vorleistungen

Leistungen aus einem vorangegangenem Studium und außerhalb des Hochschulwesens erworbene Kompetenzen, dazu zählen z.B. einschlägige Weiterbildungen, können nach individueller Prüfung angerechnet werden. Anrechnungen können nach Studienbeginn im Studierendensekretariat beantragt werden.