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Projektlaufzeit:
01.04.2012 - 31.03.2014
Antragsteller/in:
Prof. Dr. Klaus Theuerkauf
Drittmittelgeber/Förderlinie:
AGIP/EFRE
Fakultät:
Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Fördersumme:
130.000 €
Projektzusammenfassung:

Ziel des Projektes ist es, eine effektivere Gesetzgebung für die

Umsetzung von Selektivverträgen im Gesundheitswesen zu erreichen, und

zwar anhand der bisherigen Erfahrungen mit Selektivverträgen im

ambulanten Sektor. Seit ca. zehn Jahren werden Selektivverträge –

individuelle Verträge von Leistungserbringern und einzelnen

Krankenkassen – als Alternative zum kollektivvertraglichen System

eingesetzt. Sie sollen zur Qualitätsverbesserung der medizinischen

Versorgung, zu Effizienzsteigerungen und Kostensenkungen führen.

Allgemein scheint jedoch die Ansicht vorzuherrschen, dass Direktverträge

bislang die in sie gesetzten Erwartungen nicht bzw. nur teilweise

erfüllt haben. Es werden jedoch stetig neue Gesetze verabschiedet, die

unter anderem unerwartete Ausweichreaktionen bei den Normadressaten

hervorrufen. Mithilfe einer juristischen und betriebswirtschaftlichen

Analyse der bisherigen gesetzlichen Regelungen von Selektivverträgen

(derzeit vor allem im ambulanten Bereich) – begleitet durch empirische

Erhebungen – sollen Erkenntnisse gewonnen und auf den stationären Sektor

im Rahmen einer prospektiven und retrospektiven

Gesetzesfolgenabschätzung übertragen werden. Dies unter Beachtung

(rechts-) psychologischer und (rechts-)soziologischer Erkenntnisse.

Basierend auf dem aktuellen juristischen, betriebswirtschaftlichen und

gesundheitswirtschaftlichen Kenntnisstand wird ein Leitfaden für den

Gesetzgeber für entsprechende Gesetze für implementierungsfähige

Selektivverträge im stationären Sektor entwickelt.

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