Landschaftsbau (B.Eng.)
Kurzporträt
Studiengang Landschaftsbau kompakt
- Abschluss
Bachelor of Engineering (B.Eng.)
- Berufsbezeichnung
Mit dem Abschluss B.Eng. ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 1
Niedersächsisches Ingenieurgesetz (NIngG) auch die
Berechtigung verbunden, die Berufsbezeichnung "Ingenieurin" oder "Ingenieur" zu führen. Damit besteht die Möglichkeit, der Ingenieurkammer beizutreten.
- Studienart
Grundständiger Vollzeitstudiengang
- Regelstudienzeit
6 Semester
- Unterrichtssprache
Deutsch
- Studienaufnahme
jeweils zum Wintersemester
- Bewerbungsschluss
15. Juli diesen Jahres (abweichende Termine für Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen, siehe Bewerbungstermine uni-assist)
- Schulische Zugangsvoraussetzungen
- allgemeine Hochschulreife,
- fachgebundene Hochschulreife,
- Fachhochschulreife
- Semesterbeitrag
ca. 330 Euro pro Semester (z. B. für Studentenwerk, Semesterticket etc.) genaueres unter:
Semesterbeitrag
- Fachbezogene Zugangsvoraussetzungen und Auswahlverfahren
Gefordert werden
- 12 Monate Vorpraktikum im Garten- und Landschaftsbau oder
- 6 Monate Vorpraktikum im Garten- und Landschaftsbau
und 6 Monate in einer Baumschule oder Staudengärtnerei.
Ausbildungen in verwandten Berufen werden teilweise auf das Vorpraktikum angerechnet. Teile des Vorpraktikums können auch studienbegleitend abgeleistet werden.
Übertrifft die Bewerberzahl die Zahl der Studienplätze, so entscheidet ein Auswahlverfahren über die Zulassung. Dabei werden neben der Note der Hochschulzugangsberechtigung abgeschlossene Berufsausbildungen entsprechend der fachlichen Nähe zum Studium und der Abschlussnote nach einem Bonussystem bewertet.
- Tätigkeitsfelder
- Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus,
- Architektur-, Ingenieur- und Planungsbüros,
- Behörden und Kammern,
- Bildungseinrichtungen, Forschung, Beratung, Medien,
- Fachverbände,
- Sonstige Stellen
- Kontakt
Kai Breulmann
Tel.: 0541 969-5282
E-Mail: k.breulmann@hs-osnabrueck.de
- Akkreditierung
- Regelungen und Ordnungen
Die aktuellen Regelungen und Ordnungen finden Sie im Amtsblatt