Landschaftsbau (B.Eng.)

Kurzporträt

Studiengang Landschaftsbau kompakt

Abschluss

Bachelor of Engineering (B.Eng.)

Berufsbezeichnung

Mit dem Abschluss B.Eng. ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 1
Niedersächsisches Ingenieurgesetz (NIngG) auch die
Berechtigung verbunden, die Berufsbezeichnung "Ingenieurin" oder "Ingenieur" zu führen. Damit besteht die Möglichkeit, der Ingenieurkammer beizutreten.

Studienart

Grundständiger Vollzeitstudiengang

Regelstudienzeit

6 Semester

Unterrichtssprache

Deutsch

Studienaufnahme

jeweils zum Wintersemester

Bewerbungsschluss

15. Juli diesen Jahres (abweichende Termine für Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen, siehe Bewerbungstermine uni-assist)

Schulische Zugangsvoraussetzungen

- allgemeine Hochschulreife,
- fachgebundene Hochschulreife,
- Fachhochschulreife

Semesterbeitrag

ca. 330 Euro pro Semester (z. B. für Studentenwerk, Semesterticket etc.) genaueres unter: 
Semesterbeitrag

Fachbezogene Zugangsvoraussetzungen und Auswahlverfahren

Gefordert werden
- 12 Monate Vorpraktikum im Garten- und Landschaftsbau oder
- 6 Monate Vorpraktikum im Garten- und Landschaftsbau
  und 6 Monate in einer Baumschule oder Staudengärtnerei.

Ausbildungen in verwandten Berufen werden teilweise auf das Vorpraktikum angerechnet. Teile des Vorpraktikums können auch studienbegleitend abgeleistet werden.

Übertrifft die Bewerberzahl die Zahl der Studienplätze, so entscheidet ein Auswahlverfahren über die Zulassung. Dabei werden neben der Note der Hochschulzugangsberechtigung abgeschlossene Berufsausbildungen entsprechend der fachlichen Nähe zum Studium und der Abschlussnote nach einem Bonussystem bewertet.

Tätigkeitsfelder

- Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus,
- Architektur-, Ingenieur- und Planungsbüros,
- Behörden und Kammern,
- Bildungseinrichtungen, Forschung, Beratung, Medien,
- Fachverbände,
- Sonstige Stellen

Kontakt

Kai Breulmann
Tel.: 0541 969-5282
E-Mail: k.breulmann@hs-osnabrueck.de 

Akkreditierung

Akkreditierungsurkunde

Regelungen und Ordnungen

Die aktuellen Regelungen und Ordnungen finden Sie im Amtsblatt