Änderung von Namens- und Geschlechtseinträgen
Wenn Sie an der Hochschule Osnabrück bereits eingeschrieben sind oder sich neu immatrikulieren, können Sie unter den unten aufgeführten Voraussetzungen die Angaben zu Ihrem Namen, Vornamen oder Ihren Geschlechtseintrag ändern lassen.
Wenn Sie Ihren Vor- oder Nachnamen oder das Geschlecht bereits amtlich ändern lassen haben (z. B. durch Heirat, Adoption, gerichtliche Entscheidung oder nach dem neuen Selbstbestimmungsgesetz), dann:
- Beantragen Sie die Änderung des Namens und/oder Geschlechtseintrags beim Studierendensekretariat formlos per Mail bei der zuständigen Sachbearbeitung Ihres Studiengangs.
- Fügen Sie einen Scan oder eine Kopie des offiziellen Nachweises bei (z. B. neuer Personalausweis, Standesamtsurkunde, Gerichtsurteil).
- Ab dem Zeitpunkt, an dem die Hochschule Ihre Änderung freigibt, wird der geänderte Name in allen Hochschuldokumenten (Ausnahme siehe Pkt. 5) und internen Systemen verwendet.
- Bei einer Namensänderung erhalten Sie (je nach Konstellation) eine neue E-Mail-Adresse, weiter wird eine neue CampusCard ausgestellt.
- Achtung: Wenn die Namensänderung durch Heirat oder Scheidung erfolgte, können Abschlussdokumente wie Zeugnisse und Urkunden grundsätzlich nicht nachträglich mit dem geänderten Namen ausgestellt werden. Dies ist hingegen bei Namensänderungen auf Grundlage des Selbstbestimmungsgesetzes möglich (siehe Unterpunkt Abschlussdokumente).
Möchten Sie schon VOR einer rechtskräftigen Änderung Ihren selbst gewählten Namen und Ihr selbst gewähltes Geschlecht an der Hochschule verwenden, z. B. in E-Mails oder Hochschuldokumenten (jedoch nicht bei Abschlusszeugnissen), ist dies folgendermaßen möglich:
- Beantragen Sie die Änderung von Name und/oder Geschlechtseintrag beim Studierendensekretariat formlos per Mail bei der zuständigen Sachbearbeitung Ihres Studiengangs. Teilen Sie dafür mit, unter welchem Namen und Geschlecht Sie bei der Hochschule geführt werden möchten.
- Fügen Sie bitte eine Kopie des dgti-Ergänzungsausweises als Anlage an.
- Ab dem Zeitpunkt, an dem die Hochschule Ihre Änderung freigibt, wird Ihr neuer Name in allen Hochschuldokumenten und internen Systemen verwendet. Ausnahme: Für die Ausstellung von Abschlussdokumenten mit dem geänderten Namen ist ein amtlicher Nachweis über die Änderung erforderlich.
- Bei einer Namensänderung erhalten Sie eine neue E-Mail-Adresse und eine neue CampusCard.
Bei einer Namensänderung aus Gründen der Eheschließung oder Scheidung können Abschlussdokumente grundsätzlich nicht nachträglich mit dem geänderten Namen ausgestellt werden.
Auf den Dokumenten muss der Name ausgewiesen werden, der zum Zeitpunkt des Studienabschlusses geführt wurde.
Bei einer Namensänderung nach dem Selbstbestimmungsgesetz oder nach einer Adoption werden auch Abschlussdokumente nach Vorlage eines amtlichen Nachweises angepasst. Grundlage ist das im Selbstbestimmungsgesetz sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch für diese Konstellationen festgeschriebene Offenbarungsverbot.
Fragen zur Änderung von Abschlussdokumenten können Sie an die Mitarbeitenden im Studierendensekretariat richten.
Vor der Neuausstellung von geändernden Abschlussdokumenten sind die zuerst ausgestellten Unterlagen beim Studierendensekretariat im Original vorzulegen.
Bei Fragen zur Abwicklung einer Namens-/Geschlechtseintragsänderung wenden Sie sich an die Sachbearbeitung Ihres Studiengangs im Studierendensekretariat.
Zum Thema geschlechtliche Vielfalt berät das Gleichstellungsbüro der Hochschule.
Weiterführende Informationen zum Selbstbestimmungsgesetz und FAQ zum Verfahren der Vornamens und Geschlechtsänderung finden sich auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Was heißt eigentlich trans, inter und nicht-binär? Begriffe rund um geschlechtliche Vielfalt werden im Glossar des Queeren Netzwerks Niedersachsen erklärt.