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Projektlaufzeit:
01.04.2026 - 31.03.2028
Antragsteller/in:
Prof. Dr. Andreas Büscher
Drittmittelgeber/Förderlinie:
Bundesamt für soziale Sicherung über den Medizinischer Dienst Bund
Fakultät:
Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Fördersumme:
177.289,72 €
Projektzusammenfassung:

Die Soziale Pflegeversicherung (SPV) steht vor einer Vielzahl an Zukunftsaufgaben: Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen und der Bedarf an Pflegeleistungen steigen. Fachkräfte fehlen und die Verfügbarkeit informeller Pflege durch An- und Zugehörige Ist keinesfalls garantiert: Ende 2023 erhielten deutschlandweit mehr als 5,6 Millionen Menschen Leistungen aus der SPV. Seit 2013 hat sich die Zahl der Leistungsempfänger damit mehr als verdoppelt (2013: 2,5 Millionen Menschen). Prognosen zufolge wird sich die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen künftig noch weiter erhöhen. So ist bis zum Jahr 2055 von einem Anstieg auf bis zu 7,6 Millionen Pflegebedürftige auszugehen und entsprechend wird auch mit einem weiteren Anstieg der Begutachtungszahlen zu rechnen sein. Bereits heute konkurrieren die Medizinischen Dienste mit den Pflegeeinrichtungen um Fachkräfte, damit die Begutachtungs- und Beratungsaufgaben erfüllt werden können.

Ziel des Projektes ist die Weiterentwicklung des Begutachtungsverfahrens zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit, indem dieses stärker an der Versorgungsrealität und den Bedarfen der antragstellenden Personen in ihren Settings ausgerichtet wird. Die zu beantwortenden Fragestellungen lauten:

1. Wie kann das Begutachtungsverfahren in den Jeweiligen Versorgungssettings „ambulante", „teil- bzw. stationäre" und „informelle“ Pflege konkret ausgestaltet und weiterentwickelt werden?

II. Wie kann in den Settings die Zusammenarbeit zwischen MD-Gutachtenden und professionellen Pflegefachpersonen für die Pflegebegutachtung konkret ausgestaltet werden?

III . Welche Rückschlüsse lassen sich aus der Pilotierung und Evaluation für die künftige Setting-orientierte Pflegebegutachtung ziehen?

IV. Welche Empfehlungen können für die Implementierung des Setting-orientierten Begutachtungsverfahrens abgeleitet werden?

V. Welche Empfehlungen können im Hinblick auf die stärkere Einbeziehung der Bedarfsorientierung entwickelt werden?

Zur Beantwortung der forschungsleitenden Fragestellungen wird ein Mixed-Methods-Ansatz gewählt, der quantitative und qualitative Verfahren miteinander verbindet.

Zu den Ergebnissen ▼ (XXX)

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