Visum und Einreise
Visum und Einreise
Je nach dem, aus welchem Land Sie kommen, welche Staatsbürgerschaft Sie besitzen und für welchen Zweck Sie nach Deutschland kommen möchten, können die Einreisebestimmungen variieren. Der Visanavigator des Auswärtigen Amts kann Ihnen dabei helfen, herauszufinden, ob und welches Visum Sie benötigen.
Wenn Sie ein Visum benötigen, empfehlen wir Ihnen, sich so früh wie möglich mit der zuständigen deutschen Botschaft oder Generalkonsulat in Ihrem Land in Verbindung zu setzten. Dort erhalten Sie genaue Informationen zu den nötigen Unterlagen und dem Antragsprozess. In der Regel benötigen Sie für einen Forschungs- oder Lehraufenthalt ein Forschervisum. Für die Visumsbeantragung werden meist eine Aufnahmevereinbarung und ggf. ein Finanzierungsnachweis und/oder ein Nachweis über ein Sperrkonto benötigt. Erfahrungsgemäß müssen dafür rund 1000€ pro Monat nachgewiesen werden. Die Aufnahmevereinbarung, in der die Hochschule Osnabrück Ihnen die Aufnahme als Gastwissenschaftler*in bestätigt, stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Voraussetzung dafür ist, dass der geplante Aufenthalt mit der gastgebenden Fakultät an der Hochschule Osnabrück abgestimmt und die Finanzierung geklärt ist.
Wenn Ihr*e Ehepartner*in und/oder Kinder Sie während Ihres Aufenthaltes begleiten möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrer Nähe nach den entsprechenden Visa/Aufenthaltsgenehmigungen und den notwendigen Unterlagen (beglaubigte Heiratsurkunde, Geburtsurkunden, etc.)
Auf Wunsch kann Ihnen die Hochschule Osnabrück einen Welcome Guide (einen Studierenden der Hochschule) vermitteln, der Sie am Bahnhof abholen und zu Ihrer Unterkunft bringen kann. In den ersten Tagen und Wochen unterstützten wir Sie zudem bei der Einrichtung Ihres Arbeitsplatzes und der Orientierung in Osnabrück oder Lingen.
Nach Ihrer Ankunft in Deutschland müssen Sie Ihren Wohnsitz bei der Ausländerbehörde melden und ggf. Ihre Aufenthaltsgenehmigung verlängern. Dazu benötigen sie neben Ihrem Pass u.a. eine Wohnungsgeberbescheinigung Ihres Vermieters. Gerne begleiten wir Sie bei diesem Termin.
Wir empfehlen internationalen Gastwissenschaftler*innen, die für einen längeren Aufenthalt (ab ca. 4-5 Monate) nach Deutschland kommen, bei einer deutschen Bank oder Sparkasse ein Konto zu eröffnen, über das beispielsweise die Miete und der Beitrag zur Krankenversicherung bezahlt wird. Sie erhalten zu diesem Konto dann auch eine EC-Karte, die für alltägliche Zahlungen genutzt werden kann. In der Regel benötigt die Bank zur Kontoeröffnung die Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts, die Sie beim o.g. Termin bei der Ausländerbehörde erhalten. Bitte beachten Sie, dass Banken oft Kontoführungsgebühren erheben. Wenn Sie häufiger Zahlungen auf ein ausländisches Konto vornehmen möchten, lohnt es sich nachzufragen, ob die ausländische Bank mit einer deutschen Bank kooperiert. Das kann Zahlungen ins oder aus dem Ausland beschleunigen und Auswirkungen auf die Gebühren für Auslandsüberweisungen haben.