Studiengänge ohne oder mit Zulassungsbeschränkung

An der Hochschule Osnabrück werden sowohl zulassungsfreie als auch zulassungsbeschränkte Studiengänge angeboten.

In zulassungsfreien Studiengängen hat jede Studieninteressierte Person, die die Zugangsvoraussetzungen (Hochschulzugangsberechtigung, ggf. Vorpraktikum, künstlerische Eignung oder Sprachvoraussetzungen) für den jeweiligen Studiengang erfüllt und einen form- und fristgerechten Antrag auf Immatrikulation stellt, einen Anspruch auf Einschreibung.

In Studiengängen, bei denen die erwartete Anzahl der Bewerbungen die Aufnahmekapazität übersteigt, besteht eine Zulassungsbeschränkung. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen wird nach Ende der Bewerbungsfrist, unter allen Bewerber*innen, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, ein Auswahlverfahren anhand der festgelegten Kriterien (Kombination aus Note der Hochschulzugangsberechtigung plus ggf. weiterer Eignungskriterien) durchgeführt. Auf Basis der gebildeten Rangliste werden Zulassungen bzw. Zulassungsangebote (bei Studiengängen die über die Stiftung von Hochschulstart koordiniert werden) und Ablehnungen ausgesprochen.

Zulassungsfreie Studiengänge

Für einen Studiengang, der als zulassungsfrei gekennzeichnet ist, wird an der Hochschule Osnabrück kein Auswahlverfahren geführt. 

In zulassungsfreien Studiengängen hat jede studieninteressierte Person, die die Zugangsvoraussetzungen (Hochschulzugangsberechtigung, ggf. Vorpraktikum, künstlerische Eignung oder Sprachvoraussetzungen) für den jeweiligen Studiengang erfüllt und einen form- und fristgerechten Antrag auf Immatrikulation stellt, einen Anspruch auf Einschreibung.

Welche Studiengänge an der Hochschule Osnabrück zulassungsfrei sind und wie Sie sich einschreiben können, entnehmen Sie bitte den nachstehenden Informationen.

Zulassungsbeschränkte Studiengänge

In Studiengängen, bei denen die erwartete Anzahl der Bewerbungen die Aufnahmekapazität übersteigt, besteht eine Zulassungsbeschränkung. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen wird nach Ende der Bewerbungsfrist, unter allen Bewerber*innen, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, ein Auswahlverfahren anhand der festgelegten Kriterien (Kombination aus Note der Hochschulzugangsberechtigung plus ggf. weiterer Eignungskriterien) durchgeführt. Auf Basis der gebildeten Rangliste werden Zulassungen bzw.  Zulassungsangebote (bei Studiengängen die über die Stiftung von Hochschulstart koordiniert werden) und Ablehnungen ausgesprochen.