Ergotherapie-Ausbildung an einer Berufsfachschule

Fakultät

Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (WiSo)

Version

Version 1 vom 16.01.2025.

Modulkennung

22B1330

Niveaustufe

Bachelor

Unterrichtssprache

Deutsch

ECTS-Leistungspunkte und Benotung

30.0

Häufigkeit des Angebots des Moduls

unregelmäßig

Dauer des Moduls

3 Semester

 

 

Kurzbeschreibung

Dieses Modul beinhaltet die dreijährige Ausbildung zur Ergotherapeutin/zum Ergotherapeuten an einer Berufsfachschule für Ergotherapie mit dem Abschluss der staatlichen Prüfung und der Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Ergotherapeutin/Ergotherapeut“. Die erfolgreich abgelegte staatliche Prüfung ist Zugangsvoraussetzung zum Studienprogramm Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie (B.Sc.) und wird pauschal mit 90 ETCS anerkannt. Die Berufsfachschulausbildung kann an einer kooperierenden Berufsfachschule für Ergotherapie erfolgen, die mit der Hochschule Osnabrück Mindeststandards als Voraussetzung für die Bewerbung um einen Studienplatz vereinbart hat und sich im Rahmen einer regelmäßigen Auditierung überprüfen lässt. Wird die Berufsfachschulausbildung an einer nicht-kooperierenden Berufsfachschule für Ergotherapie absolviert, muss der/die Bewerber/in diese Voraussetzungen im Rahmen einer Kompetenzfeststellungsprüfung nachweisen.

Lehr-Lerninhalte

Lehrinhalte gemäß Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – ErgThAPrV) vom 02.08.1999

Gesamtarbeitsaufwand

Der Arbeitsaufwand für das Modul umfasst insgesamt 900 Stunden (siehe auch "ECTS-Leistungspunkte und Benotung").

Lehr- und Lernformen
Dozentengebundenes Lernen
Std. WorkloadLehrtypMediale UmsetzungKonkretisierung
850SonstigesPräsenz-
Dozentenungebundenes Lernen
Std. WorkloadLehrtypMediale UmsetzungKonkretisierung
50Sonstiges-
Weitere Erläuterungen

Der Arbeitsaufwand und die Anzahl der Semesterwochenstunden (SWS)  richten sich nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – ErgThAPrV) vom 02.08.1999

Benotete Prüfungsleistung
  • Sonstiges
Unbenotete Prüfungsleistung
  • regelmäßige Teilnahme
Bemerkung zur Prüfungsart

Prüfungsart gemäß Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – ErgThAPrV) vom 02.08.1999

Prüfungsdauer und Prüfungsumfang

Prüfungsumfang gemäß Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – ErgThAPrV) vom 02.08.1999

Empfohlene Vorkenntnisse

Keine

Wissensverbreiterung

Lernergebnisse / Kompetenzziele siehe Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – ErgThAPrV) vom 02.08.1999

Literatur

Wird von der jeweiligen Berufsfachschule festgelegt

Verwendbarkeit nach Studiengängen

  • Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie
    • Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie, B.Sc. (01.09.2024)

    Modulpromotor*in
    • Berding, Jutta
    Lehrende
    • Berding, Jutta
    Weitere Lehrende

    Lehrende an der Berufsfachschule