Praxismodul „Aufgabenbewältigung in Lebensphasen“
- Fakultät
Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (WiSo)
- Version
Version 1 vom 30.07.2025.
- Modulkennung
22B128
- Niveaustufe
Bachelor
- Unterrichtssprache
Deutsch
- ECTS-Leistungspunkte und Benotung
10.0
- Häufigkeit des Angebots des Moduls
Winter- und Sommersemester
- Dauer des Moduls
1 Semester
- Besonderheiten des Moduls
Dieses Modul wird an der kooperierenden Berufsfachschule gelehrt und entsprechend der gültigen Reglungen im NHG zur Anerkennung von beruflich erworbenen Kompetenzen auf das Studium angerechnet.
- Kurzbeschreibung
Im Zentrum der Praxismodule stehen ergotherapeutische Anwendungen und Prozesse in verschiedenen Arbeitsfeldern und Tätigkeitsbereichen. Dieses Praxismodul zielt darauf ab, dass die Studierenden den wissenschaftlich fundierten Ergotherapieprozesses in der Praxis bei Personen, deren Teilhabe durch Störungen der menschlichen Aktivität und Mobilität in der Aufgabenbewältigung spezifischer Lebensphasen beeinträchtigt ist, in Anwendung bringen. Die ergotherapeutische Arbeit mit Schwerpunkt auf Diagnostik, Planung, Durchführung und Reflexion von ergotherapeutischen Interventionen bei Störungen der menschlichen Aktivität und Mobilität in der Aufgabenbewältigung in spezifischen Lebensphasen erfolgt unter Anleitung und Supervision. Übergreifende Aufgabenstellungen der Praxisphasen zielen auf die Gestaltung professioneller Beziehungen zu Klient*innen und Kolleg*innen, spezifische Dokumentation mit besonderem Fokus auf Zielentwicklung und -formulierung, die Anwendung und Reflexion von Enablement-Skills, professionelles und klinisches Reasoning, institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen der Praxisstellen als auch handlungsfeld- / fachbereichsspezifische vertiefende Übungen.
- Lehr-Lerninhalte
- Ergotherapeutische Prozessgestaltung unter Anleitung und Supervision im pädiatrischen, geriatrischen oder arbeitstherapeutischen, arbeitsbezogenen Arbeitsfeld der Ergotherapie
1.1 Klient*innenzentrierte Klärung des Behandlungsauftrags
1.2 Ergotherapeutische Diagnostik
1.3 Planung, Durchführung und Reflexion ergotherapeutischer Interventionen
1.4 Angewandte evidenzbasierte Praxis und professionelles Reasoning
1.5 Gestaltung professioneller Beziehungen zu Klient*innen - Arbeit im intra- und interprofessionellen Team
2.1 Dokumentation
2.2 Fallkonferenzen/Visiten/kollegiale Beratung
2.3 Arbeitsorganisation - Gestaltung professioneller Beziehungen zu Klient*innen und Kolleg*innen Dokumentation
- Ergotherapeutische Prozessgestaltung unter Anleitung und Supervision im pädiatrischen, geriatrischen oder arbeitstherapeutischen, arbeitsbezogenen Arbeitsfeld der Ergotherapie
- Gesamtarbeitsaufwand
Der Arbeitsaufwand für das Modul umfasst insgesamt 300 Stunden (siehe auch "ECTS-Leistungspunkte und Benotung").
- Lehr- und Lernformen
Dozentengebundenes Lernen Std. Workload Lehrtyp Mediale Umsetzung Konkretisierung 15 betreute Kleingruppen Präsenz - 20 individuelle Betreuung Präsenz - Dozentenungebundenes Lernen Std. Workload Lehrtyp Mediale Umsetzung Konkretisierung 265 Sonstiges Ergotherapeutische Prozessgestaltung im Praxisfeld
- Weitere Erläuterungen
Die Anzahl der Semesterwochenstunden (SWS) richtet sich nach den Vorgaben der Berufsfachschulen.
- Unbenotete Prüfungsleistung
- Arbeitsprobe (praktisch) und Praxisbericht (schriftlich)
- Prüfungsdauer und Prüfungsumfang
Die Prüfungsleistungen richten sich nach den Anforderungen der Berufsfachschule und werden in der jeweiligen Veranstaltung konkretisiert.
- Empfohlene Vorkenntnisse
Erfolgreicher Abschluss aller Module des ersten bis dritten Semesters
- Wissensverbreiterung
Die Studierenden, die dieses Modul erfolgreich absolviert haben,
- identifizieren Störungen der Aufgabenbewältigung in den Lebensbereichen Häusliches Leben (ADL, IADL), Bildung, Arbeit und Freizeit und erheben diese im Rahmen ergotherapeutischer Diagnostik.
- beschreiben die jeweilige Performanz in Alltagshandlungen/Aktivitäten und Betätigungen.
- legen Bezugsrahmen dar.
- verdeutlichen geeignete Bezugsrahmen, Inhaltsmodelle, Ansätze, Verfahren und Methoden ergotherapeutischer Diagnostik und Intervention, um eine qualitativ hochwertige Versorgung innerhalb des ergotherapeutischen Prozesses zu gewährleisten.
- erläutern Aspekte adäquater professioneller Kommunikation mit Klient*innen, dem intra- und interprofessionellen Team.
- erläutern organisatorische und qualitätssichernde Maßnahmen der ergotherapeutischen Prozessgestaltung.
- beschreiben und interpretieren zu berücksichtigende und einflussnehmende Faktoren Heilmittelrichtlinien, rechtliche Grundlagen sowie berufspolitische Aspekte im Versorgungskontext.
Kompetenzbereiche entsprechend des Entwurfes einer neuen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (ErgThAPrV) – Stand 2019:
1. Die ergotherapeutische Diagnostik selbstständig und eigenverantwortlich planen und diese durchführen
2. Ergotherapeutische Interventionen selbstständig und eigenverantwortlich planen und diese durchführen
4. Den ergotherapeutischen Prozess dokumentieren und selbstgesteuert evaluieren
5. Das komplexe Wissen über die Wechselwirkung zwischen Person, Umwelt und Betätigung als Grundlage von Gesundheitsprozessen nutzen
8. In Übereinstimmung mit Richtlinien, Regularien und ethischen Kodizes selbständig handeln
9. Auf Grundlage des beruflichen Selbstverständnisses selbstgesteuert berufliche Anforderungen bewältigen (9.1; 9.2; 9.4; 9.5)
- Wissensvertiefung
Die Studierenden
- erfassen die Wechselwirkung zwischen Funktion / Dysfunktion, Aktivitätsanforderung und Kontexteinflüssen und berücksichtigen sie für Teilhabeeinschränkungen.
- identifizieren die Performanz beeinflussende Einflussfaktoren in der Durchführung von Alltagshandlungen.
- planen und reflektieren auf der Basis des berufsspezifischen Reasonings grundlegende Schritte des Therapieprozesses in Hinblick auf Diagnostik und Intervention bei Störungen der Aufgabenbewältigung in bedeutsamen Lebensbereichen und nehmen individuelle Modifikationen vor.
Kompetenzbereiche entsprechend des Entwurfes einer neuen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (ErgThAPrV) – Stand 2019:
1. Die ergotherapeutische Diagnostik selbstständig und eigenverantwortlich planen und diese durchführen
2. Ergotherapeutische Interventionen selbstständig und eigenverantwortlich planen und diese durchführen
4. Den ergotherapeutischen Prozess dokumentieren und selbstgesteuert evaluieren
5. Das komplexe Wissen über die Wechselwirkung zwischen Person, Umwelt und Betätigung als Grundlage von Gesundheitsprozessen nutzen.
8. In Übereinstimmung mit Richtlinien, Regularien und ethischen Kodizes selbständig handeln
9. Auf Grundlage des beruflichen Selbstverständnisses selbstgesteuert berufliche Anforderungen bewältigen (9.1; 9.2; 9.4; 9.5)
- Wissensverständnis
Die Studierenden
- analysieren die Zusammenhänge von Störungen auf Funktions-/Strukturebene, Aktivitäts-/Partizipationsebene sowie im Bereich der Kontextfaktoren in komplexen Krankheits- und Störungsbildern und ihre Auswirkungen auf die Aufgabenbewältigung in bedeutsamen Lebensbereichen.
- verstehen Prinzipien von Einschränkungen der Handlungskompetenzen bei Klient*innen, deren Teilhabe durch Störungen der menschlichen Aktivität und Mobilität in der Aufgabenbewältigung spezifischer Lebensphasen beeinträchtigt und erkennen den ergotherapeutischen Versorgungsbedarf.
- stellen bedeutsame ergotherapeutische Interventionen dar und erläutern jeweilige Vor- und Nachteile.
- entwickeln ein tiefgehendes Verständnis für die Komplexität und Individualität der Aufgabenbewältigung in bedeutenden Lebensbereichen.
Kompetenzbereiche entsprechend des Entwurfes einer neuen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (ErgThAPrV) – Stand 2019:
1. Die ergotherapeutische Diagnostik selbstständig und eigenverantwortlich planen und diese durchführen
2. Ergotherapeutische Interventionen selbstständig und eigenverantwortlich planen und diese durchführen
4. Den ergotherapeutischen Prozess dokumentieren und selbstgesteuert evaluieren
5. Das komplexe Wissen über die Wechselwirkung zwischen Person, Umwelt und Betätigung als Grundlage von Gesundheitsprozessen nutzen
8. In Übereinstimmung mit Richtlinien, Regularien und ethischen Kodizes selbständig handeln
9. Auf Grundlage des beruflichen Selbstverständnisses selbstgesteuert berufliche Anforderungen bewältigen (9.1; 9.2; 9.4; 9.5)
- Nutzung und Transfer
Die Studierenden
- erläutern bedeutsame pädiatrische/geriatrische Störungsbilder und leiten Folgen für die Aufgabenbewältigung in bedeutenden Lebensbereichen ab.
- wählen mittels Reasoning-Überlegungen Diagnostik und Interventionsmaßnahmen aus und reflektieren die Ergebnisse für die weitere Versorgung.
- erkennen besondere Bedarfe in der Begleitung pädiatrischer und geriatrischer Personen und leiten Rückschlüsse für die ergotherapeutische Intervention ab.
- lernen die Komplexität und Individualität von Lebensumwelten kennen und analysieren die jeweilige Aufgabenbewältigung in bedeutenden Lebensbereichen.
Kompetenzbereiche entsprechend des Entwurfes einer neuen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (ErgThAPrV) – Stand 2019:
1. Die ergotherapeutische Diagnostik selbstständig und eigenverantwortlich planen und diese durchführen
2. Ergotherapeutische Interventionen selbstständig und eigenverantwortlich planen und diese durchführen
4. Den ergotherapeutischen Prozess dokumentieren und selbstgesteuert evaluieren
5. Das komplexe Wissen über die Wechselwirkung zwischen Person, Umwelt und Betätigung als Grundlage von Gesundheitsprozessen nutzen
8. In Übereinstimmung mit Richtlinien, Regularien und ethischen Kodizes selbständig handeln
9. Auf Grundlage des beruflichen Selbstverständnisses selbstgesteuert berufliche Anforderungen bewältigen (9.1; 9.2; 9.4; 9.5)
- Wissenschaftliche Innovation
Die Studierenden
- stellen Thesen auf Grundlage der Reasoning Prozesse auf und überprüfen diese.
- generieren im Rahmen ihrer Praxisphasen neue Erkenntnisse und implementieren diese in ihr Anwendungswissen.
Kompetenzbereiche entsprechend des Entwurfes einer neuen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (ErgThAPrV) – Stand 2019:
9. Auf Grundlage des beruflichen Selbstverständnisses selbstgesteuert berufliche Anforderungen bewältigen (9.1; 9.2; 9.4; 9.5)
- Kommunikation und Kooperation
Die Studierenden
- kooperieren im intra- und interprofessionellen Team von Institutionen.
- strukturieren Abläufe in der ergotherapeutischen Intervention vor dem Hintergrund der institutionellen Gegebenheiten.
- fassen ergotherapeutische Diagnostik zusammen und vertreten sie in Fallkonferenzen/Visiten/intra- o. interprofessionellen Teamsitzungen.
- vertreten ihre Ergebnisse der professionellen und klinischen Entscheidungsfindung argumentativ im interprofessionellen Team und entwickeln diese im Fachdiskurs gemeinsam weiter.
- reflektieren individuelle und gruppenspezifische Diversity-Dimensionen (z.B. Geschlecht und geschlechtliche Identität, Alter, soziale Herkunft, ethnische Herkunft und Nationalität, sexuelle Orientierung, Religion und Weltanschauung, körperliche und geistige Fähigkeiten), um diese in ihrer Kommunikation (incl. Anleitungssituationen) mit Personen/Klient*innen und Angehörige der Ergotherapie zu berücksichtigen.
- informieren mittels Dokumentation zum ergotherapeutischen Prozess.
Kompetenzbereiche entsprechend des Entwurfes einer neuen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (ErgThAPrV) – Stand 2019:
1. Die ergotherapeutische Diagnostik selbstständig und eigenverantwortlich planen und diese durchführen (1.1)
2. Ergotherapeutische Interventionen selbstständig und eigenverantwortlich planen und diese durchführen (2.3)
3. Professionelle Beziehungen zu Einzelpersonen, Gruppen und dem Gemeinwesen selbstgesteuert gestalten
4. Den ergotherapeutischen Prozess dokumentieren und selbstgesteuert evaluieren (4.2; 4.3)
6. Intra- und interprofessionelle Beziehungen eigenständig gestalten
- Wissenschaftliches Selbstverständnis / Professionalität
Die Studierenden
- entwickeln ein berufliches Selbstbild, das sich an Zielen und Standards professionellen Handelns orientiert.
- begründen das eigene berufliche Handeln mit theoretischem und methodischem Wissen.
- erkennen situationsadäquat Rahmenbedingungen beruflichen Handelns und begründen ihre Entscheidungen.
- reflektieren ihr berufliches Handeln kritisch in Bezug auf gesellschaftliche, berufs- und gesundheitspolitische Aspekte.
Kompetenzbereiche entsprechend des Entwurfes einer neuen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (ErgThAPrV) – Stand 2019:
9. Auf Grundlage des beruflichen Selbstverständnisses selbstgesteuert berufliche Anforderungen bewältigen (9.1; 9.2; 9.4; 9.5)
- Literatur
Die Literatur für das Modul knüpft an das Modul Reflektierte Praxis „Aufgabenbewältigung in Lebensphasen an“. Weitergehende erforderliche Fachliteratur sowie weitere Literaturempfehlungen, werden laufend aktualisiert, zu Beginn des jeweiligen Semesters bekannt gegeben und gegebenenfalls per Link zur Verfügung gestellt.
- Verwendbarkeit nach Studiengängen
- Ergotherapie, Physiotherapie (dual)
- Ergotherapie, Physiotherapie (dual), B.Sc. (01.09.2024)
- Modulpromotor*in
- Berding, Jutta
- Lehrende
- Berding, Jutta
- Weitere Lehrende
Lehrende der Berufsfachschule