Grundlagen des Privatrechts und der juristischen Methodenlehre

Fakultät

Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Version

Version 3.0 vom 23.12.2014

Modulkennung

22B0220

Modulname (englisch)

Basics of Civil Law and Legal Methodology

Studiengänge mit diesem Modul

Öffentliche Verwaltung (B.A.)

Niveaustufe

1

Kurzbeschreibung

Das Privatrecht bildet auch eine der Grundlagen des Verwaltungshandelns. Kenntnisse des Allg. Teils und des Allg. Schuldrechts des BGB sowie der Grundprinzipien des Bürgerlichen Rechts sind notwendig, um Aufgaben öffentlicher Verwaltung besonders durch den Abschluss von Verträgen gerecht zu werden. Dazu muss die Fähigkeit vermittelt werden, die Möglichkeiten und Grenzen der privatrechtlichen Rechtsinstitute zu erkennen und selbstständig zur Aufgabenerfüllung zu nutzen. Hierzu bedarf es ferner der Kenntnisse der juristischen Arbeitsweise, der Methodenlehre. Diese Grundkenntnisse sowie die Fähigkeit, die juristischen Methoden einzusetzen, sind anhand von Fallstudien aus dem Privatrecht, aber auch aus dem öffentlichen Recht zu vermitteln.

Lehrinhalte
  1. Rechtsgeschäftslehre; Entstehung von Schuldverhältnissen
    1.1 durch Rechtsgeschäft insbesondere durch Vertragsschluss: Begriff der Willenserklärung und deren Wirksamkeit; Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen; Anfechtung von Willenserklärungen sowie Stellvertretung
    1.2 durch Gesetz am Beispiel der ungerechtfertigten Bereicherung
  2. Erlöschen von Schuldverhältnissen durch Erfüllung und Aufrechnung
  3. Fristen sowie Verjährung von Ansprüchen
  4. Rechtsquellen
  5. Grundlagen der juristischen Methodenlehre
    5.1 Aufbau und Zusammenhang der Rechtssätze
    5.2 Auslegung von Rechtssätzen
    5.3 Grundtechniken der Rechtsanwendung wie Syllogismus, Subsumtion, Ermessensausübung, Gutachten-und Bescheidtechnik
    5.4 Erstellung von Gutachten anhand öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Fälle teilweise auch unter Nutzung von Literatur und Rechtsprechung
    5.5 Übungen von Gutachten
Lernergebnisse / Kompetenzziele

Wissensverbreiterung
Die Studierenden, die dieses Modul erfolgreich studiert haben, verfügen über ein breites und integriertes Wissen und Verständnis über Aufbau und Zusammenhang der Rechtssätze, die Auslegung von Rechtssätzen und die Grundtechniken der juristischen Entscheidungsfindung sowie bezogen auf die Grundbegriffe und -strukturen des Allgemeinen Teils (AT) des BGB sowie des Allgemeinen Schuldrechts

Wissensvertiefung
Sie kennen die Instrumente der juristischen Methodenlehre und die für das Zustandekommen von Rechtsgeschäften wesentlichen Vorschriften.

Können - instrumentale Kompetenz
Die Studierenden sind in der Lage, kleinere Gutachten anhand öffentlich-rechtlicher und zivilrechtlicher Fälle zu erstellen und können sie auf vorgegebene Sachverhalte - also auf klar definierte Entscheidungssituationen - selbständig anwenden. Sie sind in der Lage, leichte bis mittelschwere Fälle aus dem BGB AT und dem Schuldrecht AT zu lösen, die Regelungstechnik und den Anspruchsaufbau des BGB sowie wesentliche Rechtsinstitute aus dem BGB AT und dem Schuldrecht AT zu erläutern und die Bedeutung des Zivilrechts für die Gesellschaft und die öffentliche Verwaltung einzuschätzen und diese Teile des Zivilrechts korrekt anzuwenden.

Können - kommunikative Kompetenz
Bei der Erstellung von Gutachten anhand öffentlich- rechtlicher und zivilrechtlicher Fälle sind sie in der Lage, Literatur und Rechtsprechung für die Entscheidungsfindung beizuziehen. Sie unterziehen Ideen, Konzepte, Informationen und Themen ebenso wie wissenschaftlich begründete Problemlösungen einer kritischen Analyse und Betrachtung.

Können - systemische Kompetenz
Die Kenntnis der Grundtechniken der juristischen Entscheidungsfindung und der Grundbegriffe und -strukturen des Allgemeinen Teils (AT) des BGB sowie des Allgemeinen Schuldrechts versetzt die Studierenden in die Lage, diese auf neue und nicht vorhersehbare Fragestellungen anwenden.

Lehr-/Lernmethoden

Lehrgespräch, Gruppenarbeit, Übungen

Empfohlene Vorkenntnisse

keine

Modulpromotor

Biester, Jürgen

Lehrende
  • Biester, Jürgen
  • Hermann, Ulrike
Leistungspunkte

5

Lehr-/Lernkonzept
Workload Dozentengebunden
Std. WorkloadLehrtyp
60Vorlesungen
Workload Dozentenungebunden
Std. WorkloadLehrtyp
90Veranstaltungsvor-/-nachbereitung
Literatur

Einschlägige Kommentare und Lehrbücher zum Privatrecht jeweils in der neuesten Auflage z.B. Katko, Peter, Bürgerliches Recht, Berlin/Heidelberg/NewYork u.a.; Klunzinger, Eugen, Einführung in das Bürgerliche Recht, München; Medicus, Dieter, Grundwissen zum Bürgerlichen Recht, Köln/Berlin/Bonn/München; Musielak, Hans-Joachim, Grundkurs BGB, München; Aunert-Micus Shirley, Güllemann, Dirk, Streckel, Siegmar, Tonner,Norbert, Wiese,Ursula-Eva, Wirtschaftsprivatrecht, Neuwied; Brox, Hans, Allg. Teil des BGB, Köln/Berlin/Bonn/München; Brox, Hans, Walker, Wolf-Dietrich, Allgemeines Schuldrecht, München, Eckert, Jörn, Schuldrecht AT, Baden-Baden sowie Niederlag, Martina, Ropeter, Gerhard, Rechtsanwendung, Celle; Schmalz, Dieter, Methodenlehre, Baden-Baden; Wörlen, Rainer,Schindler, Sven, Anleitung zur Lösung von Zivilrechtsfällen, Köln/Berlin/Bonn/München; Butzer,Hermann, Epping, Volker, Arbeitstechnik im Öffentlichen Recht, Stuttgart/München/Hannover u.a.; Volkert, Werner, Die Verwaltungsentscheidung, Stuttgart

Prüfungsleistung
  • Mündliche Prüfung
  • Hausarbeit
  • Klausur 1-stündig und Assignment
  • Klausur 2-stündig
  • Referat
Prüfungsanforderungen

Die Studierenden haben bei der Anmeldung zur Prüfung Kenntnisse der Grundlagen des Privatrechts insbesondere des Vertragsschlusses. Sie sind in der Lage, Sachverhalte problemorientiert zu bearbeiten. Aufgrund der erworbenen Kenntnisse der juristischen Methodenlehre können einfachere juristische Falllösungen entworfen und gutachtlich dargestellt werden.

Dauer

1 Semester

Angebotsfrequenz

Nur Wintersemester

Lehrsprache

Deutsch