Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht
Im Mittelpunkt der Professur steht die praxisbezogene Lehre im allgemeinen und in verschiedenen Bereichen des besonderen Verwaltungsrechts (bspw. öffentliches Dienstrecht, Gefahrenabwehrrecht, Kommunalrecht und Unionsrecht). Insbesondere durch die Ausbildung des Verwaltungsnachwuchses des Landes Niedersachsen und seiner Kommunen in den Bachelor-Studiengängen „Öffentliche Verwaltung“ und „Allgemeine Verwaltung“, die in enger Kooperation mit den Innenministerium und niedersächsischen Kommunen erfolgt, bietet die ausgeschriebene Professur eine einzigartige Verbindung zwischen Hochschule und Verwaltungspraxis. Hinzu kommen die Studiengänge Wirtschaftsrecht (BA), Öffentliches Management (BA), Soziale Arbeit (BA und MA) sowie Public Management (MA), in denen das öffentliche Recht gelehrt wird.
IHR PROFIL
Als Voraussetzungen für die Berufung auf eine Professur an der Hochschule Osnabrück gelten die Kriterien des NHG. Diese sind zwingend zu erfüllen. Für die ausgeschriebene Professur sind diese Kriterien nach § 25 (1) NHG wie folgt spezifiziert:
- Erwartet wird eine abgeschlossene juristische Ausbildung mit 1. und 2. Staatsexamen, mit mindestens einem befriedigenden Ergebnis.
- Der Nachweis der besonderen Befähigung zu vertiefter selbständiger wissenschaftlicher Arbeit ist i.d.R. über eine überdurchschnittliche Promotion zu erbringen.
- Der berufliche Werdegang (5-jährige berufliche Praxis, davon mind. 3 Jahre außerhalb des Hochschulbereichs) muss nachweisliche Bezüge zu den Inhalten und Aufgaben der Professur aufweisen. Zudem müssen sich aus der Tätigkeit besondere Leistungen ergeben.
- Die Entwicklung unserer Studierenden, die Vermittlung von Wissen sowie die Begeisterung für die Besonderheiten des Faches stehen im Fokus der zukünftigen Stelleninhaberin / des zukünftigen Stelleninhabers (pädagogisch-didaktische Eignung in deutscher Sprache). Entsprechende Lehrerfahrungen – vorzugsweise mit Studierenden – sind daher nachzuweisen, unter anderem während einer Probelehrveranstaltung.
Darüber hinaus sind die folgenden Qualifikationen wünschenswert:
- Erfahrungen mit inter-/transdisziplinärer Zusammenarbeit
- Kooperativer Führungsstil gegenüber Studierenden und Mitarbeitenden sowie kooperativer Stil im Kollegium
- Gender- und Diversitykompetenz, interkulturelle Kompetenz sowie Kompetenzen in den Bereichen Digitalisierung und KI
- Publikationen auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts (z.B. Zeitschriftenaufsätze, Kommentierungen, etc.)
- Erfahrungen in der Selbstverwaltung / Studiengangsentwicklung
Fähigkeit und Bereitschaft zur Übernahme englischsprachiger Lehre
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte in elektronischer Form – möglichst als ein PDF – unter Angaben der Kennziffer WiSo 325 P0326 bis zum 15.04.2026 an:
Berufungsmanagement
Bis zum 15.04.2026
Mehr Informationen
Ansprechpersonen
Berufungsmanagement
Katharina Falz
E-Mail: berufungen@hs-osnabrueck.de
Telefon: 0541 969-3574
Gleichstellung
Bettina Charlotte Belker
E-Mail: gleichstellung@hs-osnabrueck.de
Telefon: 0541 969-2955
Schwerbehindertenvertretung
Dr. Karl Niemann
E-Mail: sbv@hs-osnabrueck.de
Telefon: 0541 969-3129