Markenrecht

Fakultät

Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (WiSo)

Version

Version 1 vom 16.01.2025.

Modulkennung

22B1845

Niveaustufe

Bachelor

Unterrichtssprache

Deutsch

ECTS-Leistungspunkte und Benotung

5.0

Häufigkeit des Angebots des Moduls

Winter- und Sommersemester

Dauer des Moduls

1 Semester

 

 

Kurzbeschreibung

Der Schutz des geistigen Eigentums ist insbesondere für Unternehmen mit forschungs- und entwicklungsintensiven Produkten ein wesentlicher Wettbewerbsparameter. Unternehmensjuristen sollten mit den wesentlichen Bestimmungen dieses Rechtsgebiets vertraut sein, um Schutzrechtsverletzungen zu erkennen und abwehren zu können. Das Markenrecht ist Teil des Rechts des geistigen Eigentums. 

Für Unternehmen ist der Erwerb und die Verteidigung der Unternehmensmarken von erheblicher Bedeutung. Im Vorfeld der Markenanmeldung sind strategische Überlegungen unter anderem zur Wahl der geeigneten Markenform anzustellen, die rechtlichen Voraussetzungen der Eintragung zu prüfen und die Marke auf eine etwaige Kollision mit älteren Schutzrechten hin zu überprüfen. Zur Verteidigung der Marke gehört unter anderem das Vorgehen gegen Rechtsverletzungen der eigenen Marke durch Dritte.

Unternehmen sind daher auf ein anwendungsorientiertes Fachwissen angewiesen, um Chancen und Risiken der Markenanmeldung und -verteidigung erkennen und bewerten zu können. Die Fachkenntnisse werden in diesem Modul praxisorientiert vermittelt.

Lehr-Lerninhalte

Einführung in das Recht des geistigen Eigentums: Rechtsquellen, Schutzgegenstände der gewerblichen Schutzrechte, gemeinsame Merkmale und Inhalte der gewerblichen Schutzrechte, Immaterialgüterrechte, Prioritätsprinzip, Positive Rechte / Abwehrrechte, zeitliche Begrenzung der Rechte

Markenrecht: Begriff der Marke, Entstehen der eingetragenen Marke, Eintragungs und Anmeldeverfahren, Schutzhindernisse, Inhalt und Umfang des Schutzes, Rechtswirkungen der Marke, Beendigung der Marke, Unionsmarkenverordnung, internationale Aspekte, Schutz sonstiger Kennzeichen (geschäftliche Bezeichnungen, geografische Herkunftsangaben), Kollision von Kennzeichenrechten, 

Gesamtarbeitsaufwand

Der Arbeitsaufwand für das Modul umfasst insgesamt 150 Stunden (siehe auch "ECTS-Leistungspunkte und Benotung").

Lehr- und Lernformen
Dozentengebundenes Lernen
Std. WorkloadLehrtypMediale UmsetzungKonkretisierung
60VorlesungPräsenz-
Dozentenungebundenes Lernen
Std. WorkloadLehrtypMediale UmsetzungKonkretisierung
90Literaturstudium-
Benotete Prüfungsleistung
  • Klausur oder
  • Präsentation oder
  • Hausarbeit
Bemerkung zur Prüfungsart

Die Prüfungsform wird vom jeweiligen Lehrenden festgelegt. 

Prüfungsdauer und Prüfungsumfang

Klausur: Siehe jeweils gültige Studienordnung

Hausarbeit: ca. 15 Seiten

Präsentation: ca. 20-40 Minuten

Die Anforderungen werden in der jeweiligen Veranstaltung konkretisiert.

Empfohlene Vorkenntnisse

Grundlegende Kenntnisse im allgemeinen Zivilrecht

Wissensverbreiterung

Die Studierenden, die dieses Modul erfolgreich studiert haben, verfügen über gute Grundlagenkenntnisse im Recht des geistigen Eigentums. Sie kennen die einschlägigen Gesetze und deren Anwendungsbereiche und können einschätzen, bei welchen Verhaltensweisen das Recht des geistigen Eigentums relevant wird. Sie kennen die wesentlichen Voraussetzungen für das Entstehen von Marken und anderen Kennzeichen. Sie wissen, auf welche Weise Marken im Wirtschaftsleben geschützt sind und auf welchen Wegen sich Unternehmen gegen Kennzeichenrechtsverletzungen wehren können. Sie können Fälle auf dem Gebiet des Markenrechts selbständig lösen.

Wissensvertiefung

Studierende kennen die wesentlichen Grundzüge des Kennzeichenrechts. Sie kennen in Einzelfragen den Stand der aktuellen Diskussion und deren Argumente und können sich unter Berücksichtigung der juristischen Methodenlehre eine juristisch fundierte eigene Meinung dazu bilden.

Wissensverständnis

Studierende können die Sinnhaftigkeit rechtlicher Regeln vor dem Hintergrund der diesen zugewiesenen sozialen Aufgabe kritisch hinterfragen. Sie können auf dieser Grundlage juristisch zulässige Erweiterungen und Beschränkungen bestehender Regeln entwickeln, aber auch die Grenzen solchen Vorgehens aufzeigen.

Nutzung und Transfer

Die Studierenden können das erworbene Theoriewissen auf praktische Fälle anwenden. Sie erkennen in gegebenen Situationen, welche rechtlichen Fragen sich stellen und können diese auf Grundlage des erworbenen Theoriewissens und unter Anwendung der erlernten Methoden einer fundierten Lösung zuführen. 

Wissenschaftliche Innovation

Die Studierenden sind in der Lage, die hinter den gesetzlichen Regelungen steckenden Wertungen zu erkennen und zu benennen. Sie können diese Überlegung für die Lösung von Fällen jenseits des Anwendungsbereichs der betreffenden Regelungen fruchtbar machen. 

Kommunikation und Kooperation

Die Studierenden sind in der Lage, sich untereinander über rechtliche Fragen auszutauschen. Sie bedienen sich dabei der anerkannten Terminologie und helfen sich gegenseitig, Kommunikationsprobleme (beispielsweise durch die Verwendung unzutreffender Begriffe) zu beseitigen.

Wissenschaftliches Selbstverständnis / Professionalität

Die Studierenden können ihre Arbeitsergebnisse mündlich und schriftlich in klar strukturierter Form präsentieren. Die Studierenden reflektieren ihren Lernprozess und Erkenntnisstand. Sie erkennen, welche rechtlichen Probleme sie schon selbständig erkennen und lösen können. Sie erkennen auch, wo dabei ihre Grenzen liegen und deshalb zunächst weiterer Erwerb von Wissen und/oder Fertigkeiten erforderlich ist. 

Literatur

In jeweils aktueller Auflage die folgenden Lehr- bzw. Fallbücher:

  • Götting, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht
  • Hacker, Markenrecht
  • Berlit, Markenrecht
  • Ohly / Hofmann / Zech, Fälle zum Recht des geistigen Eigentums
  • Pierson/Ahrens/Fischer, Recht des geistigen Eigentums
  • Eisenmann/Jautz, Grundriss Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht

Zusammenhang mit anderen Modulen

Das Modul ist zusammen mit dem Patent- und Designrecht sowie dem Urheberrecht Teil der Vertiefung Recht des geistigen Eigentums.

Verwendbarkeit nach Studiengängen

  • Wirtschaftsrecht (Bachelor)
    • Wirtschaftsrecht, LL.B. (01.09.2024)

    Modulpromotor*in
    • Lüdemann, Volker
    Lehrende
    • Person unbekannt
    • Lüdemann, Volker