Markenrecht
- Fakultät
Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (WiSo)
- Version
Version 1 vom 16.01.2025.
- Modulkennung
22B1845
- Niveaustufe
Bachelor
- Unterrichtssprache
Deutsch
- ECTS-Leistungspunkte und Benotung
5.0
- Häufigkeit des Angebots des Moduls
Winter- und Sommersemester
- Dauer des Moduls
1 Semester
- Kurzbeschreibung
Der Schutz des geistigen Eigentums ist insbesondere für Unternehmen mit forschungs- und entwicklungsintensiven Produkten ein wesentlicher Wettbewerbsparameter. Unternehmensjuristen sollten mit den wesentlichen Bestimmungen dieses Rechtsgebiets vertraut sein, um Schutzrechtsverletzungen zu erkennen und abwehren zu können. Das Markenrecht ist Teil des Rechts des geistigen Eigentums.
Für Unternehmen ist der Erwerb und die Verteidigung der Unternehmensmarken von erheblicher Bedeutung. Im Vorfeld der Markenanmeldung sind strategische Überlegungen unter anderem zur Wahl der geeigneten Markenform anzustellen, die rechtlichen Voraussetzungen der Eintragung zu prüfen und die Marke auf eine etwaige Kollision mit älteren Schutzrechten hin zu überprüfen. Zur Verteidigung der Marke gehört unter anderem das Vorgehen gegen Rechtsverletzungen der eigenen Marke durch Dritte.
Unternehmen sind daher auf ein anwendungsorientiertes Fachwissen angewiesen, um Chancen und Risiken der Markenanmeldung und -verteidigung erkennen und bewerten zu können. Die Fachkenntnisse werden in diesem Modul praxisorientiert vermittelt.
- Lehr-Lerninhalte
Einführung in das Recht des geistigen Eigentums: Rechtsquellen, Schutzgegenstände der gewerblichen Schutzrechte, gemeinsame Merkmale und Inhalte der gewerblichen Schutzrechte, Immaterialgüterrechte, Prioritätsprinzip, Positive Rechte / Abwehrrechte, zeitliche Begrenzung der Rechte
Markenrecht: Begriff der Marke, Entstehen der eingetragenen Marke, Eintragungs und Anmeldeverfahren, Schutzhindernisse, Inhalt und Umfang des Schutzes, Rechtswirkungen der Marke, Beendigung der Marke, Unionsmarkenverordnung, internationale Aspekte, Schutz sonstiger Kennzeichen (geschäftliche Bezeichnungen, geografische Herkunftsangaben), Kollision von Kennzeichenrechten,
- Gesamtarbeitsaufwand
Der Arbeitsaufwand für das Modul umfasst insgesamt 150 Stunden (siehe auch "ECTS-Leistungspunkte und Benotung").
- Lehr- und Lernformen
Dozentengebundenes Lernen Std. Workload Lehrtyp Mediale Umsetzung Konkretisierung 60 Vorlesung Präsenz - Dozentenungebundenes Lernen Std. Workload Lehrtyp Mediale Umsetzung Konkretisierung 90 Literaturstudium -
- Benotete Prüfungsleistung
- Klausur oder
- Präsentation oder
- Hausarbeit
- Bemerkung zur Prüfungsart
Die Prüfungsform wird vom jeweiligen Lehrenden festgelegt.
- Prüfungsdauer und Prüfungsumfang
Klausur: Siehe jeweils gültige Studienordnung
Hausarbeit: ca. 15 Seiten
Präsentation: ca. 20-40 Minuten
Die Anforderungen werden in der jeweiligen Veranstaltung konkretisiert.
- Empfohlene Vorkenntnisse
Grundlegende Kenntnisse im allgemeinen Zivilrecht
- Wissensverbreiterung
Die Studierenden, die dieses Modul erfolgreich studiert haben, verfügen über gute Grundlagenkenntnisse im Recht des geistigen Eigentums. Sie kennen die einschlägigen Gesetze und deren Anwendungsbereiche und können einschätzen, bei welchen Verhaltensweisen das Recht des geistigen Eigentums relevant wird. Sie kennen die wesentlichen Voraussetzungen für das Entstehen von Marken und anderen Kennzeichen. Sie wissen, auf welche Weise Marken im Wirtschaftsleben geschützt sind und auf welchen Wegen sich Unternehmen gegen Kennzeichenrechtsverletzungen wehren können. Sie können Fälle auf dem Gebiet des Markenrechts selbständig lösen.
- Wissensvertiefung
Studierende kennen die wesentlichen Grundzüge des Kennzeichenrechts. Sie kennen in Einzelfragen den Stand der aktuellen Diskussion und deren Argumente und können sich unter Berücksichtigung der juristischen Methodenlehre eine juristisch fundierte eigene Meinung dazu bilden.
- Wissensverständnis
Studierende können die Sinnhaftigkeit rechtlicher Regeln vor dem Hintergrund der diesen zugewiesenen sozialen Aufgabe kritisch hinterfragen. Sie können auf dieser Grundlage juristisch zulässige Erweiterungen und Beschränkungen bestehender Regeln entwickeln, aber auch die Grenzen solchen Vorgehens aufzeigen.
- Nutzung und Transfer
Die Studierenden können das erworbene Theoriewissen auf praktische Fälle anwenden. Sie erkennen in gegebenen Situationen, welche rechtlichen Fragen sich stellen und können diese auf Grundlage des erworbenen Theoriewissens und unter Anwendung der erlernten Methoden einer fundierten Lösung zuführen.
- Wissenschaftliche Innovation
Die Studierenden sind in der Lage, die hinter den gesetzlichen Regelungen steckenden Wertungen zu erkennen und zu benennen. Sie können diese Überlegung für die Lösung von Fällen jenseits des Anwendungsbereichs der betreffenden Regelungen fruchtbar machen.
- Kommunikation und Kooperation
Die Studierenden sind in der Lage, sich untereinander über rechtliche Fragen auszutauschen. Sie bedienen sich dabei der anerkannten Terminologie und helfen sich gegenseitig, Kommunikationsprobleme (beispielsweise durch die Verwendung unzutreffender Begriffe) zu beseitigen.
- Wissenschaftliches Selbstverständnis / Professionalität
Die Studierenden können ihre Arbeitsergebnisse mündlich und schriftlich in klar strukturierter Form präsentieren. Die Studierenden reflektieren ihren Lernprozess und Erkenntnisstand. Sie erkennen, welche rechtlichen Probleme sie schon selbständig erkennen und lösen können. Sie erkennen auch, wo dabei ihre Grenzen liegen und deshalb zunächst weiterer Erwerb von Wissen und/oder Fertigkeiten erforderlich ist.
- Literatur
In jeweils aktueller Auflage die folgenden Lehr- bzw. Fallbücher:
- Götting, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht
- Hacker, Markenrecht
- Berlit, Markenrecht
- Ohly / Hofmann / Zech, Fälle zum Recht des geistigen Eigentums
- Pierson/Ahrens/Fischer, Recht des geistigen Eigentums
- Eisenmann/Jautz, Grundriss Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht
- Zusammenhang mit anderen Modulen
Das Modul ist zusammen mit dem Patent- und Designrecht sowie dem Urheberrecht Teil der Vertiefung Recht des geistigen Eigentums.
- Verwendbarkeit nach Studiengängen
- Wirtschaftsrecht (Bachelor)
- Wirtschaftsrecht, LL.B. (01.09.2024)
- Modulpromotor*in
- Lüdemann, Volker
- Lehrende
- Person unbekannt
- Lüdemann, Volker