Grundlagen des allgemeinen Schuldrechts des BGB sowie angewandte Fallstudien - Privatrecht
- Fakultät
- Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 
- Version
- Version 7.0 vom 23.12.2022 
- Modulkennung
- 22B1440 
- Modulname (englisch)
- Law of Default in the German Civil Code as well as Applied Case Studies 
- Studiengänge mit diesem Modul
- Öffentliche Verwaltung (B.A.) 
- Niveaustufe
- 1 
- Kurzbeschreibung
- Die öffentliche Verwaltung wird im Rahmen des Verwaltungshandelns nach Abschluss privatrechtlicher Verträge mit Leistungsstörungen konfrontiert wie verspätete Vertragserfüllung oder Nicht- oder Schlechterfüllung vertraglich vereinbarter Pflichten. Schuldrechtliche Kenntnisse der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bei Leistungsstörungen gehören zum Kern des BGB. Die Studierenden müssen die unterschiedlichen Leistungsstörungen bei Verträgen kennen und adäquate Lösungen entwickeln können. Hierzu gehört auch die Einordnung und Bewertung juristischer Streitfragen. Die gefundenen Lösungen bei Fallstudien sind gutachtlich niederzulegen und Entscheidungsvorschläge zu unterbreiten. Fallstudien auch aus dem öffentlichen Recht sichern bereits vorhandenes Wissen und vermitteln dessen praktische Anwendung. Bekannte Rechtsanwendungstechniken werden gefestigt. 
- Lehrinhalte
- Recht der Leistungsstörungen des BGB
 1.1 Schadensersatz wegen Nichterfüllung, Verzögerung und Schlechterfüllung vertraglicher Haupt- und Nebenpflichten
 1.2 Rücktritt vom Vertrag
 1.3 Leistungsstörungen bei gegenseitigen Verträgen
- Fallstudien aus dem Privat- und öffentlichen Recht
 2.1 Erstellung von Gutachten anhand privat-rechtlicher Fälle teilweise auch unter Nutzung von Literatur und Rechtsprechung
 2.2 Übungen von Gutachten und Bescheiden
 
- Recht der Leistungsstörungen des BGB
- Lernergebnisse / Kompetenzziele
- Wissensverbreiterung 
 Die Studierenden, die dieses Modul erfolgreich studiert haben, verfügen über ein breites und integriertes Wissen und Verständnis hinsichtlich der Techniken der juristischen Entscheidungsfindung sowie des Rechts der Leistungsstörungen des Allgemeinen Schuldrechts des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
 Wissensvertiefung
 Sie kennen detailliert die Instrumente der juristischen Methodenlehre und die wesentlichen Vorschriften des Rechts der Leistungsstörungen des BGB.
 Können - instrumentale Kompetenz
 Die Studierenden sind in der Lage, Gutachten anhand öffentlich-rechtlicher und zivilrechtlicher Fälle zu erstellen und können sie auf vorgegebene Sachverhalte - also auf klar definierte Entscheidungssituationen - selbstständig anwenden. Sie sind in der Lage, auch schwerere Fälle aus dem Allgemeinen Schuldrecht zu lösen, die Regelungstechnik und den Anspruchsaufbau des BGB sowie wesentliche Rechtsinstitute aus dem Bereich der Leistungsstörungen des BGB zu erläutern und deren Bedeutung für die öffentliche Verwaltung einzuschätzen und diese Teile des Zivilrechts korrekt anzuwenden.
 Können - kommunikative Kompetenz
 Bei der Erstellung von Gutachten anhand öffentlich-rechtlicher und zivilrechtlicher Fälle sind die Studierenden in der Lage, Literatur und Rechtsprechung für die Entscheidungsfindung beizuziehen. Sie unterziehen Ideen, Konzepte, Informationen und Themen ebenso wie wissenschaftlich begründete Problemlösungen einer kritischen Analyse und Betrachtung. Die Studierenden können juristische Streitfragen erkennen und darstellen und vertretbare Lösungen entwickeln.
 Können - systemische Kompetenz
 Die detaillierte Kenntnis der Techniken der juristischen Entscheidungsfindung und der Begriffe und Strukturen des Allgemeinen Schuldrechts - Recht der Leistungsstörungen - versetzt die Studierenden in die Lage, diese auf neue und nicht vorhersehbare Fragestellungen anzuwenden.
- Lehr-/Lernmethoden
- Lehrgespräch; Gruppenarbeit; Übungen 
- Empfohlene Vorkenntnisse
- Grundlagen des Privatrechts für die öffentliche Verwaltung und der juristischen Methodenlehre 
- Modulpromotor
- Bachert, Patric 
- Lehrende
- Theuerkauf, Klaus
- Pelz, Stefan
 
- Leistungspunkte
- 5 
- Lehr-/Lernkonzept
- Workload Dozentengebunden - Std. Workload - Lehrtyp - 60 - Vorlesungen - Workload Dozentenungebunden - Std. Workload - Lehrtyp - 90 - Veranstaltungsvor-/-nachbereitung 
- Literatur
- Kommentare und Lehrbücher zum Privatrecht bzw. Methodenlehre jeweils in der neuesten Auflage wie z. B. 
 Musielak, Hans-Joachim, Hau.,Wolfgang, Grundkurs BGB, München;
 Güllemann, Dirk; Tonner, Norbert; Bachert, Patric; Becker, Udo; Miras, Antonio; Wirtschaftsprivatrecht, Neuwied
 Brox, Hans, Walker, Wolf.-Dietrich, Allgemeines Schuldrecht, München
 Schmalz, Dieter, Methodenlehre, Baden-Baden
 Wörlen, Rainer, Schindler, Sven, Anleitung zur Lösung von Zivilrechtsfällen
- Prüfungsleistung
- Klausur 2-stündig
- Hausarbeit
 
- Unbenotete Prüfungsleistung
- Regelmäßige Teilnahme 
- Bemerkung zur Prüfungsform
- Das Modul besteht aus zwei Teilen. Die „Regelmäßige Teilnahme“ bezieht sich auf den Teil „Fallstudien“. 
- Dauer
- 1 Semester 
- Angebotsfrequenz
- Nur Wintersemester 
- Lehrsprache
- Deutsch