Grundrechte sowie angewandte Fallstudien-Öffentliches Recht
- Fakultät
- Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 
- Version
- Version 8.0 vom 23.12.2022 
- Modulkennung
- 22B1436 
- Modulname (englisch)
- Basic Rights as well as Applied Case Studies-Public Law 
- Studiengänge mit diesem Modul
- Öffentliche Verwaltung (B.A.) 
- Niveaustufe
- 1 
- Kurzbeschreibung
- Verwaltungshandeln verlangt Kenntnisse der den Rechtsstaat tragenden Grundrechte, die Grundvoraussetzung jeder Arbeit bei oder in der Zusammenarbeit mit staatlichen und kommunalen Institutionen sind, denn die Grundrechte enthalten wesentliche materiell-rechtliche Bindungen für die alltägliche Praxis der unterschiedlichen Verwaltungsbehörden. Unverzichtbar sind ferner die Kenntnisse der juristischen Arbeitsweise, der Methodenlehre. Die Fähigkeit, die juristischen Methoden einzusetzen, ist anhand von Fallstudien aus dem öffentlichen Recht zu vermitteln. 
- Lehrinhalte
- 1. Allgemeine Grundrechtslehren / Einführung in die Grundrechtsdogmatik
- 2. Ausgewählte Grundrechte, etwa
- 2.1. Art. 1 Abs. 1 GG (Menschenwürde),
- 2.2. Art. 2 Abs. 1 GG (allgemeine Handlungsfreiheit),
- 2.3. Art. 2 Abs. 2 (Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit; Persönlichkeitsrecht),
- 2.4. Art. 3 GG (Gleichheitsgrundsatz),
- 2.5. Art. 4 GG (Religionsfreiheit),
- 2.6. Art. 5 GG (Meinungs-, Informations-, Presse- und Kunstfreiheit),
- 2.7. Art. 6 GG (Schutz von Ehe und Familie)
- 2.8. Art. 8, 9 GG (Versammlungs-, Vereinigungsfreiheit),
- 2.9. Art. 12 GG (Berufsfreiheit),
- 2.10. Art. 14 Abs. 1 GG (Gewährleistung des Eigentums)
- 3. Fallstudien aus dem öffentlichen Recht
- 4. Erstellung von Gutachten anhand öffentlich-rechtlicher Fälle - teilweise auch unter Nutzung von Literatur und Rechtsprechung
- 5. Übungen von Gutachten und Bescheiden
 
- Lernergebnisse / Kompetenzziele
- Wissensverbreiterung 
 Die Studierenden, die dieses Modul erfolgreich studiert haben, verfügen über ein breit angelegtes allgemeines Wissen und Verständnis über wesentliche Freiheits- und Gleichheitsrechte des Grundgesetzes und über ein breites und integriertes Wissen und Verständnis über Aufbau und Zusammenhang der Rechtssätze, die Auslegung von Rechtssätzen und die Grundtechniken der juristischen Entscheidungsfindung.
 Wissensvertiefung
 Sie kennen die wesentlichen verfassungsrechtlichen Manifestationen des Verwaltungshandelns im Grundgesetz und die für die Fallbearbeitung wesentlichen Instrumente der juristischen Methodenlehre.
 Können - instrumentale Kompetenz
 Sie überblicken die verfassungsrechtlichen Grundlagen jeder staatlichen Ordnung und können sie unter Anwendung der Instrumente der juristischen Methodenlehre auf vorgegebene Sachverhalte  also auf klar definierte Entscheidungssituationen  selbstständig anwenden.
 Können - kommunikative Kompetenz
 Die Studierenden sind in der Lage, leichte bis mittelschwere Gutachten anhand öffentlich-rechtlicher Fälle zu erstellen und können sie auf vorgegebene Sachverhalte - also auf klar definierte Entscheidungssituationen - selbstständig anwenden. Sie können Informationen, Ideen und Argumente aus dem Bereich der Grundrechte ebenso wie wissenschaftlich begründete Problemlösungen darstellen und bewerten.
 Können - systemische Kompetenz
 Die Kenntnis der Grundtechniken der juristischen Entscheidungsfindung und der Grundrechte versetzt die Studierenden in die Lage, diese auf neue und nicht vorhersehbare Fragestellungen anwenden.
- Lehr-/Lernmethoden
- Lehrgespräche, Gruppenarbeit, Übungen. 
- Empfohlene Vorkenntnisse
- Grundlagen des Verwaltungshandelns im Rechtsstaat, Grundlagen des Privatrechts und der juristischen Methodenlehre 
- Modulpromotor
- Hermann, Ulrike 
- Lehrende
- Hermann, Ulrike
- Lüttmann, Sarah
- Wenninger, Wilhelm
- Ehlers, Saskia
 
- Leistungspunkte
- 5 
- Lehr-/Lernkonzept
- Workload Dozentengebunden - Std. Workload - Lehrtyp - 60 - Vorlesungen - Workload Dozentenungebunden - Std. Workload - Lehrtyp - 90 - Veranstaltungsvor-/-nachbereitung 
- Literatur
- Kommentare zum Grundgesetz sowie Lehrbücher zum Staats- und Verfassungsrecht in jeweils aktueller Auflage, z.B. 
 Badura, Peter, Staatsrecht, Systematische Erläuterung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, München; Battis, Ulrich/Gusy, Christoph, Einführung in das Staatsrecht, Heidelberg; Degenhart, Christoph, Staatsrecht I, Heidelberg; Hufen, Friedhelm, Staatsrecht II (Grundrechte); Ipsen, Jörn, Staats- und Verwaltungsrecht Niedersachsen;
 Ipsen, Jörn, Staatsrecht I und II;
 Katz, Alfred, Staatsrecht, Heidelberg;
 Maurer, Hartmut, Staatsrecht 1; Pieroth, Bodo, Staatsrecht 1; Pieroth, Bodo/Schlink, Bernhard, Staatsrecht 2 (Grundrechte), Heidelberg;
 Hesse, Konrad, Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Heidelberg;
 Stein, Ekkehardt/Frank, Götz, Staatsrecht, Tübingen;
 Richter, Ingo/Schuppert, Gunnar F./ Bumbke, Christian, Casebook Verfassungsrecht, München;
 Schmalz, Dieter, Grundrechte, Baden-Baden; Schmalz, Dieter, Staatsrecht, Baden-Baden; Schmidt, Rolf, Grundrechte sowie Grundzüge der Verfassungsbeschwerde;
 Schweitzer, Michael, Staatsrecht III, Staatsrecht, Völkerrecht, Europarecht, Heidelberg; Windthorst, Kay, Verfassungsrecht I, Grundlagen, München;
 Zippelius, Reinhold/Württenberger, Thomas/Maunz, Theodor, Deutsches Staatsrecht, München;
 Niederlag, Martina, Ropeter, Gerhard, Rechts-anwendung, Celle; Möllers, Thomas, Juristische Arbeitstechnik und wissenschaftliches Arbeiten, München;
 Schmalz, Dieter, Methodenlehre, Baden-Baden; Butzer,Hermann, Epping, Volker, Arbeitstechnik im Öffentlichen Recht, Stuttgart/München/Hannover u.a.;
 Volkert, Werner, Die Verwaltungsentscheidung, Stuttgart.
- Prüfungsleistung
- Klausur 2-stündig
- Hausarbeit
 
- Unbenotete Prüfungsleistung
- Regelmäßige Teilnahme 
- Bemerkung zur Prüfungsform
- Das Modul besteht aus zwei Teilen. Die „Regelmäßige Teilnahme“ bezieht sich auf den Teil „Juristische Methodenlehre“. 
- Prüfungsanforderungen
- Die Studierenden kennen die staatliche Ordnung nach dem Grundgesetz, die Entstehungsgeschichte des Staates und der verschiedenen Organisationsformen, vertiefen ihre erworbenen Kenntnisse bezüglich der Berücksichtigung von Grundrechten und den Formen staatlichen Handelns. 
- Dauer
- 1 Semester 
- Angebotsfrequenz
- Nur Sommersemester 
- Lehrsprache
- Deutsch