Sozialrecht für die Soziale Arbeit
- Fakultät
Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
- Version
Version 4.0 vom 06.08.2015
- Modulkennung
22B0173
- Modulname (englisch)
Social Law for Social Work
- Studiengänge mit diesem Modul
- Öffentliche Verwaltung (B.A.)
- Soziale Arbeit (B.A.)
- Niveaustufe
2
- Kurzbeschreibung
Die Klienten Sozialer Arbeit sind zu einem großen Maß auf Sozialleistungen unterschiedlicher Art und sonstigen sozialstaatlichen Schutz angewiesen. SozialarbeiterInnen/ SozialpädagogInnen müssen deshalb fundierte sozialrechtliche Kompetenzen besitzen, um sozialwissenschaftliche Kompetenzen wirksam umsetzen zu können. Das Modul hat damit Bezüge unter anderem zum Mentorenprogramm, dem Praxisprojekt, den Vertiefungsmodulen sowie zu den Modulen „Von Exklusion bedrohte Menschen: Prekäre Lebenslagen“ und „Sozialmanagement“.
- Lehrinhalte
- Stellung des Sozialrechts in der Rechtsordnung
- Überblick über das System des Sozialrechts
- Recht der existenziellen Absicherung mit Bezügen zur übrigen Rechtsordnung, insbesondere:a. Grundsicherung für Arbeitsuchende b. Sozialhilfe c. Asylbewerberleistungsgesetz
- Grundlagen in weiteren Bereiche des Rechts der existenziellen Absicherung mit Bezügen zur übrigen Rechtsordnung, teilweise im Überblick, insbesondere: a. Arbeitsförderungb. Wohngeld, Wohnraumschutzc. Kinder- und Elterngeld, Unterhaltsvorschussd. Pfändungsschutze. Rechtsschutz
- Grundlagen des Rechts bei Krankheit und Behinderung mit Bezügen zur übrigen Rechtsordnung, teilweise im Überblick, insbesondere: a. individuelle Rechte bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit b. Schwerbehinderten- und Rehabilitationsrecht
- Lernergebnisse / Kompetenzziele
Wissensverbreiterung
Die Studierenden, die dieses Modul erfolgreich absolviert haben, erfassen in den relevanten Grundzügen das System des Sozialrechts und seine Stellung in der Rechtsordnung. Sie verfügen über ein breites, teilweise detailliertes Wissen in den für die Soziale Arbeit relevanten Bereichen des Rechts der existenziellen Absicherung, insbesondere der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Sozialhilfe, je-weils mit Bezügen zur übrigen Rechtsordnung. Im Bereich des Rechts bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit verfügen sie über breiteres Überblickswissen, jeweils mit Bezügen zur übrigen Rechtsordnung. In diesen Bereichen können sie insbesondere wichtige rechtliche Begriffe und Prinzipien sowie Theorien, Zusammenhänge und Strukturen als auch Aufbau, Unterschiede, Funktionen und Aufgaben erkennen und erläutern.
Sie können die erworbenen Kenntnisse auf praktische Sachverhalte anwenden und insbesondere einfachere bzw. in der Praxis verbreitete rechtliche Probleme und -fragestellungen erkennen und darstellen. Ferner können die Studierenden unter Anwendung der juristischen Rechts- und Methodenlehre Lösungen entwickeln. Sie können erarbeitete rechtliche Standpunkte vertreten und erläutern.
Die Studierenden haben des Weiteren Wissen insbesondere auf den Gebieten Arbeitsförderung, Wohngeld und Wohnraumschutz, Kinder- und Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Pfändungsschutz, das Schwerbehinderten- und Rehabilitationsrecht sowie Rechtsschutz.
Wissensvertiefung
Können - instrumentale Kompetenz
Können - kommunikative Kompetenz
Können - systemische Kompetenz
- Lehr-/Lernmethoden
Vortrag, Lehrgespräch, Fallübungen, Selbststudium, Tutorium
- Empfohlene Vorkenntnisse
Einführung in die rechtlichen Grundlagen der Sozialen Arbeit bzw. keine Vorkenntnisse für Studierende der Öffentlichen Verwaltung
- Modulpromotor
Theuerkauf, Klaus
- Lehrende
- Heußner, Hermann
- Theuerkauf, Klaus
- Leistungspunkte
5
- Lehr-/Lernkonzept
Workload Dozentengebunden Std. Workload Lehrtyp 60 Vorlesungen Workload Dozentenungebunden Std. Workload Lehrtyp 30 Veranstaltungsvor-/-nachbereitung 30 Tutorium 30 Prüfungsvorbereitung
- Literatur
Muckel, S. (2008): SozialrechtTrenczek, T. / Tammen, B. / Behlert, W. (2008): Grundzüge des RechtsWaltermann, R. (2008): Sozialrecht
Weitere Literatur wird zu Veranstaltungsbeginn genannt.
- Prüfungsleistung
- Hausarbeit
- Klausur 1-stündig und Assignment
- Klausur 2-stündig
- Referat
- Prüfungsanforderungen
Kenntnisse und Verständnis von Grundzügen und ausgewählten Teilen des Sozialrechts; breites, teilweise detailliertes Wissen und Verständnis in relevanten Bereichen des Rechts der existentiellen Absicherung. Vorstehendes jeweils mit Bezügen zur übrigen Rechtsordnung; teilweise Überblickswissen. Ferner die Fähigkeit, einfachere bzw. verbreitete rechtliche Probleme und Fragestellungen zu erkennen, darzustellen und unter Anwendung der juristischen Rechts- und Methodenlehre Lösungen zu entwickeln.
- Dauer
1 Semester
- Angebotsfrequenz
Nur Wintersemester
- Lehrsprache
Deutsch