Einführung in die rechtlichen Grundlagen der Sozialen Arbeit

Fakultät

Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Version

Version 6.0 vom 28.06.2019

Modulkennung

22B0170

Modulname (englisch)

Introduction to the Legal Basis of Social Work

Studiengänge mit diesem Modul

Soziale Arbeit (B.A.)

Niveaustufe

1

Kurzbeschreibung

SozialarbeiterInnen/SozialpädagogInnen sind in der öffentlichen Verwaltung und bei freien Trägern tätig, um die unterschiedlichsten sozialen Probleme ihrer Klienten zu bearbeiten. Sie müssen den jeweiligen rechtlichen Kontext der Problemlagen erfassen und entsprechend handeln können, um auch sozialwissenschaftliche Kompetenzen wirksam umzusetzen und Aspekte von Gender, Migration und demografischem Wandel zu berücksichtigen. Sie müssen mit neuen rechtliche Fragestellungen umgehen. Dazu ist eine breite rechtliche Grundkompetenz erforderlich, deren Vermittlung das Modul dient. Das Modul bietet Grundlagen u. a. für nachfolgende Rechtsmodule, das „Mentorenprogramm“, das „Praxisprojekt“, Vertiefungsmodule und „Methodisches Handeln in der Sozialen Arbeit: Multiperspektivische Fallarbeit und Dokumentation“.

Lehrinhalte
  • 1. Bedeutung des Rechts für die Soziale Arbeit
  • 2. Grundlagen der Allgemeinen Rechts- und Methodenlehre, insbesondere:
  • Begriff und Wesen des Rechts, Rechtsquellen, Einteilungen des Rechts, Rechtsgebiete, subjektive Rechte
  • juristische Arbeitsweise, insbesondere Rechtsfindung, juristische Datenbanken, Subsumtion, Auslegung, Falllösungstechnik
  • 3. Einführung in Staats- und Verfassungsrecht; z.T. lediglich Überblick
  • 4. Grundlagen des Zivilrechts, insbesondere 1. Buch des BGB mit Bezügen zur übrigen Rechtsordnung, Recht der unerlaubte Handlungen, insbesondere Aufsichtspflicht; z. T. lediglich Überblick
  • 5. Überblick über ausgewählte Vertragstypen
  • 6. Überblick über weitere relevante Rechtsgebiete
  • 7. Grundlagen des Allgemeinen Sozialverwaltungsrechts mit Bezügen zur übrigen Rechtsordnung, insbesondere:
  • Überblick über Organisation und Aufgaben der öffentlichen Verwaltung
  • Überblick über Behördenorganisation, darin auch Stellung der Sozialarbeiter
  • Gesetzmäßigkeitsgrundsatz, Rechtsgrundlagen
  • Ermessen, unbestimmter Rechtsbegriff, Beurteilungsspielraum
  • Das allgemeine Verhältnis zwischen Personen und öffentlicher Verwaltung; z.T. lediglich Überblick
  • Überblick über SGB, insbesondere SGB I
  • Ansprüche auf Information über soziale Rechte und Pflichten
  • Geheimnisschutz / Datenschutz, darin auch Schweigepflicht und Aussageverweigerungsrecht; z.T. lediglich Überblick
  • Verwaltungsverfahren, Verwaltungslehre; z.T. lediglich Überblick
  • Verwaltungsakt, z. T. lediglich Überblick, und Überblick über andere Handlungsformen der öffentlichen Verwaltung
  • Überblick über Verwaltungsvollstreckung, Sanktionen
  • Überblick über Ausgleich der Folgen von Staatshandeln
  • Überblick über Recht freier Träger
  • Überblick über Grundlagen der Rechtsdurchsetzung
Lernergebnisse / Kompetenzziele

Wissensverbreiterung
Die Studierenden besitzen ein breiteres Grundwissen - teilweise Überblickswissen - über die Grundlagen des Zivilrechts, insbesondere Teile des 1. Buches des BGB, des Allgemeinen Sozialverwaltungsrechts und des Rechts der unerlaubten Handlungen, jeweils mit Bezügen zur übrigen Rechtsordnung.
In diesen Bereichen, in Teilen des Staats- und Verfassungsrechts und in Teilen der Rechts- und Methodenlehre können sie insbesondere wichtige rechtliche Begriffe und Prinzipien (Regeln, Theorien), Zusammenhänge, Strukturen (Aufbau, Systeme), Abgrenzungen (Unterschiede) und Funktionen (Bedeutung, Aufgaben) nennen, erkennen und definieren.
In weiteren relevanten Rechtsgebieten einschließlich Verwaltungslehre verfügen sie über Überblickswissen.
Sie haben Kenntnisse zur Einarbeitung in neue Rechtsgebiete.
Wissensvertiefung

Können - instrumentale Kompetenz
In Bereichen des Zivilrechts, insbesondere Teile des 1. Buches des BGB, des Allgemeinen Sozialverwaltungsrechts und des Rechts der unerlaubten Handlungen, jeweils mit Bezügen zur übrigen Rechtsordnung, in Teilen des Staats- und Verfassungsrechts und Teilen der Rechts- und Methodenlehre können sie insbesondere wichtige Begriffe und Prinzipien (Regeln, Theorien), Zusammenhänge, Strukturen (Aufbau, Systeme), Abgrenzungen (Unterschiede) und Funktionen (Bedeutung, Aufgaben) darstellen und erläutern.
Für einfachere Probleme und Fälle, insbesondere mit dem Schwerpunkt aus dem Bereich des 1. Buches des BGB, des Rechts der unerlaubten Handlungen und des Allgemeinen Sozialverwaltungsrechts können sie unter Anwendung der juristischen Rechts- und Methodenlehre rechtliche Fragestellungen erkennen und darstellen und Lösungen entwickeln.
Können - kommunikative Kompetenz
Sie können einfache rechtliche Themen kommunizieren.
Können - systemische Kompetenz
Sie erfassen in Grundzügen die Systematik der geltenden Rechtsordnung und können relevante Normen finden.
Sie kennen wichtige Anforderungen bei der Ausübung des Berufes. Sie können insbesondere Aufsichtspflicht und Schweigepflicht beachten.

Lehr-/Lernmethoden

Vortrag, Lehrgespräch, Fallübungen, Lernfortschrittsüberprüfungen, Tutorium, Selbststudium

Empfohlene Vorkenntnisse

keine

Modulpromotor

Heußner, Hermann

Lehrende
  • Heußner, Hermann
  • Theuerkauf, Klaus
Leistungspunkte

5

Lehr-/Lernkonzept
Workload Dozentengebunden
Std. WorkloadLehrtyp
60Vorlesungen
Workload Dozentenungebunden
Std. WorkloadLehrtyp
60Veranstaltungsvor-/-nachbereitung
30Prüfungsvorbereitung
Literatur

Falterbaum, J. (2012): Rechtliche Grundlagen der Sozialen Arbeit. 5. Auflage

Gastiger, S. (2010): Erste Hilfe in Recht. 5. Auflage

Gastiger, S. / Oberloskamp, H. / Winkler, J. (Hrsg.) (2009): Recht konkret. Teilband 1. 6. Auflage

Kievel, W. / Marx, A. / Knösel, P. (2013): Einführung in das Recht für soziale Berufe. 7. Auflage

Papenheim, H.-G. / Baltes, J. (2015): Verwaltungsrecht für die Soziale Praxis. 25. Auflage

Bull, H.P. / Mehde, V. (2015): Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungslehre. 9. Auflage

Trenczek, T. / Tammen, B. / Behlert, W. (2014): Grundzüge des Rechts. 4. Aufl.

Weitere Literatur wird zu Veranstaltungsbeginn genannt.

Prüfungsleistung

Klausur 2-stündig

Dauer

1 Semester

Angebotsfrequenz

Nur Wintersemester

Lehrsprache

Deutsch