Rückmeldung und Beurlaubung

Rückmeldung

Eingeschriebene Studierende, die ihr Studium im folgenden Semester fortsetzen wollen, müssen sich in der Zeit vom 01.05. bis zum 15. Juli für das Wintersemester und in der Zeit vom 01.11. bis zum 15. Januar  für das Sommersemester zurückmelden. Die Rückmeldung erfolgt durch die Einzahlung der Studentenschafts- und Studentenwerksbeiträge, des Verwaltungskostenbeitrags sowie des Studienbeitrages bzw. gegbenefalls der Langzeitstudiengebühren. Weitere Formalitäten sind nicht erforderlich.

 

Achtung:

Bei nicht fristgerechter Rückmeldung erhebt die Hochschule Osnabrück Mahngebühren in Höhe von 15,- Euro.

Die Bankverbindung finden Sie auf der Rückseite Ihres Studentenausweises.

Den aktuell festgesetzten Semesterbeitrag finden Sie hier.

 

Beurlaubung

Studierende können im Rahmen des Studiums ab dem zweiten Fachsemester für ein bis vier Semester beurlaubt werden.

Anträge sind für das WS bis spätestens 01.11. und zum SS bis spätestens 15.04. schriftlich zu stellen.

Studien- und Prüfungsleistungen können während einer Beurlaubung nicht abgeleget werden.

Auch im Urlaubssemester muss sich der Studierende zurückmelden, der Semesterbeitrag reduziert sich jedoch um den Verwaltungskostenbeitrag sowie den Beitrag zur studentischen Selbstverwaltung des ASTA.

Weitere Informationen sind der Immatrikulationsordnung der Hochschule Osnabrück zu entnehmen oder in der Studierendenverwaltung zu erfragen.