200 Euro Einmalzahlung für Studierende (Energiepreispauschale)
Mit dem Gesetz zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende, Fachschüler*innen sowie Berufsfachschüler*innen (EPPSG) entlastet die Bundesregierung Menschen in Ausbildung.
Auf Antrag erhalten anspruchsberechtigte Personen eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro.
Die Einmalzahlung kann in Kürze online auf der zentralen Antragsplattform www.einmalzahlung200.de beantragt werden.
Die Antragstellung ist ab dem 15. März 2023 bis spätestens zum 30. September 2023 (siehe § 2 Abs. 2 Satz 2 EPPSG) möglich.
Alle Studierenden der Hochschule Osnabrück wurden bereits per E-Mail zum Erhalt der Zugangsdaten und zur Antragstellung informiert.
Ihre persönlichen Zugangsdaten (Zugangscode und PIN) werden Ihnen ab sofort im Intranet unter INTRANET>>eCAMPUS>>STUDIENSERVICE>>ENERGIEPREISPAUSCHALE angezeigt.
Auf dem mobilen Endgerät müssen Sie nach dem erfolgreichen LogIn im Intranet noch den Menüpunkt Studienservice (+) und danach den Menüpunkt „Mein Studium“ aufklappen. Dort finden Sie dann den Bereich „Energiepreispauschale“.
Unter www.einmalzahlung200.de sind auch die wesentlichen Informationen zum Prozess der Antragstellung zu finden. Zudem ist dort ein Kontakt bzw. eine Info-Hotline hinterlegt, die bei Fragen zur Antragstellung und bei Fragen technischer Art unterstützt. Antworten auf häufig gestellte Fragen sind in den FAQ zu finden.
Nach dem Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) sind anspruchsberechtigt:
Studierende, die am 01. Dezember 2022
- an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren und
- und an diesem Stichtag ihren Wohnsitz in Deutschland hatten.
Das gilt auch für: ausländische Studierende (auch: Austauschstudierende), dual Studierende, Teilzeit- und Weiterbildungsstudierende sowie für Studierende, die am 01.12.2022 beurlaubt waren.
Nicht antragsberechtigt sind hingegen Gasthörer*innen oder Teilnehmer*innen an Zertifikatsprogrammen.
1. Ab sofort: Enrichtung eines Bund-ID Kontos durch die (ehemaligen) Studierenden
2. Ab dem 15. März 2023: Bereitstellung der Zugangscodes durch die Hochschule über das Intranet.
3. Ab dem 22.März 2023 (7 Tage nach Bereitstellung des Zugangscodes):
Bereitstellung einer PIN über das Intranet der Hochschule Osnabrück für Personen, denen die Einrichtung eines BundID-Kontos mit Online-Ausweisfunktion oder alternativ mit einem ELSTER-Zertifikat nicht möglich ist.
4. Nach Erhalt des Zugangscodes (oder des Zugangscodes und der PIN, siehe 3.): Antragstellung unter www.einmalzahlung200.de
Für die Anmeldung bei Einmalzahlung200.de benötigen Sie ein BundID-Konto (Nutzerkonto des Bundes), mit welchem die Anmeldung zu verschiedenen Online-Verwaltungsleistungen möglich ist. Dieses BundID-Konto können Sie bereits jetzt beantragen. Zusätzlich benötigen Sie im Regelfall einen Online-Ausweis oder Ihr persönliches ELSTER-Zertifikat.
Sofern Sie ausländische*r Studierende*r sind, können Sie das gesicherte BundID-Konto über Ihre EU-Identität, Ihren elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihre Unionsbürgerkarte einrichten.
Ausführliche Hinweise und eine Anleitung zur Einrichtung eines solchen Kontos finden Sie unter www.einmalzahlung200.de .
Aufgabe der Hochschule ist es, alle Studierenden, die am 01. Dezember 2022 an der Hochschule Osnabrück immatrikuliert waren, mit einem Zugangscode auszustatten, den die Studierenden als persönlichen Schlüssel benötigen, um den Antrag aufzurufen.
Alle Studierenden der Hochschule Osnabrück wurden am 15. März 2023 bereits per E-Mail zum Erhalt der Zugangsdaten und zur Antragstellung informiert.
Ihre persönlichen Zugangsdaten (Zugangscode und PIN) werden Ihnen ab sofort im Intranet unter INTRANET>>eCAMPUS>>STUDIENSERVICE>>ENERGIEPREISPAUSCHALE angezeigt.
Auf dem mobilen Endgerät müssen Sie nach dem erfolgreichen LogIn im Intranet noch den Menüpunkt Studienservice (+) und danach den Menüpunkt „Mein Studium“ aufklappen. Dort finden Sie dann den Bereich „Energiepreispauschale“.
Die PIN benötigen Sie nur, wenn Sie über keine elektronische ID verfügen (Online-Ausweisfunktion, europäische eID, ELSTER-Zertifikat). In diesem Fall legen Sie sich bitte ein BundID-Konto mit einer gültigen E-Mailadresse an.
Dann können Sie mit dem Zugangscode, der PIN und dem BundID-Konto unter www.einmalzahlung200.de Ihren Antrag stellen.
Wichtiger Hinweis für bereits Exmatrikulierte: Rufen Sie möglichst bis zum 15.April 2023 Ihren Zugangscode/PIN im Intranet der Hochschule ab, da danach ggf. kein Zugang mehr zum Intranet möglich ist.
Wenn Sie bereits exmatrikuliert wurden, jedoch zum Stichtag 01. Dezember 2022 an der Hochschule Osnabrück immatrikuliert waren, ist Folgendes zu berücksichtigen:
- Exmatrikulierte Studierende, die noch einen gültigen Account haben, können die Daten ebenfalls über das Intranet abrufen. Der Hochschul-Account ist aktuell noch 90 Tage nach Exmatrikulation nutzbar.
- Rufen Sie möglichst bis zum 15.04.2023 Ihren Zugangscode/PIN im Intranet der Hochschule ab, da danach ggf. kein Zugang mehr zum Intranet möglich ist.
- Exmatrikulierte Studierende, die keinen gültigen Account mehr haben, müssen sich an das Studierendensekretariat wenden, um den Zugangscode auf schriftlichem Weg zu erhalten.
Wir werden die exmatrikulierten Studierenden, die keinen gültigen Account mehr besitzen, gesondert per E-Mail über das Prozedere informieren.
Die Energiepreispauschale unterliegt nicht der Einkommensteuer und findet keine Berücksichtigung bei einkommensabhängigen Leistungen und Sozialleistungen.
Der Bezug einer Energiepreispauschale als Arbeitnehmer im September 2022 steht einer Antragstellung für die Studierenden-Energiepreispauschale nicht entgegen.
Auch BAföG-Empfänger*innen müssen die Einmalzahlung beantragen. Sie wird nicht automatisch ausgezahlt.
Antworten auf häufig gestellte Fragen sind in den FAQ des Bundes zu finden.
Bei allgemeinen Fragen hilft die Info-Hotline des Bundes: 0800 2623 003 (Di - Do 8:00 - 16:00 Uhr; Fr 8:00 - 12:00 Uhr).
Rückfragen zum Erhalt des Zugangscodes/der PIN können Sie an das Studierendensekretariat der Hochschule,
Lena Schneider, l.schneider.2@hs-osnabrueck.de
richten.
Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über das Informationsblatt Datenschutzgrundverordnung - Umsetzung des Energiepreispauschalengesetzes (DSGVO).