Niedersächsisches Datenschutzzentrum (NDZ)

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Im Gespräch mit dem Radiosender NDR Info warnt der Leiter des Niedersächsischen Datenschutzzentrums (NDZ), der Jurist Prof. Volker Lüdemann, vor folgenschweren Verletzungen der Privatssphäre durch die Datensammlung im modernen Auto.

Es ist längst kein Geheimnis mehr: Moderne Autos erheben zahlreiche Daten, die im und um das Fahrzeug herum anfallen, und senden in regelmäßigen Abständen ein Datenpaket an den Fahrzeughersteller. Bis zu 200 Sensoren sind es laut ADAC, die große Datenmengen sammeln können. Den stillen Versand an den Hersteller ermöglichen SIM-Karten, die im Fahrzeug verbaut werden und seit Einführung des automatischen Notrufsystems "eCall" bei Neuwagen vorgeschrieben sind.

Im Gespräch mit dem Radiosender NDR Info hat der Jurist Volker Lüdemann vor folgenschweren Verletzungen der Privatssphäre durch jene Datensammlung im modernen Auto gewarnt. Insbesondere das Zusammenführen, Kombinieren und Auswerten verschiedener Sensordaten sei brisant:

"Wenn wir die Daten der Sitzbelegungssensoren mit den Fahrtzielen zusammenführen und dann sehen, dass das Gewicht auf einem Sitz in einem 9-Monats-Zeitraum kontinuierlich zunimmt und häufig ein Babyfachmarkt angesteuert wird, dann wissen natürlich alle, die Zugriff auf den Datenstrom haben, dass einschneidende Veränderungen der Lebenssituation anstehen", veranschaulicht Lüdemann die Kombination verschiedener Daten.

"Die Hersteller können auf solche Informationen natürlich reagieren, etwa durch gezielte Werbung", sagt der Jurist.

Der ADAC hatte in der Vergangenheit gezeigt, wie vielfältig die Daten sind, die im modernen Auto anfallen. Sie lassen Rückschlüsse zu etwa auf den Fahrstil oder das Nutzungsprofil. Diese Daten können etwa in Gerichtsverfahren oder für Versicherungsunternehmen interessant sein. Hersteller können ferner nach Einwilligung die Kontakte der via Bluetooth mit dem Auto verbunden Smartphones auslesen. Ist etwa ein Fitnessarmband auf diese Weise mit dem Fahrzeug verbunden, kann der Fahrzeughersteller auch auf die Herzfrequenzdaten der FahrerInnen zugreifen.

Bislang berufen sich die Autohersteller darauf, diese Daten nicht zusammen zu führen und kommerziell zu nutzen. Entsprechende Geschäftsmodelle sind gleichwohl bereits in Planung. Unternehmensberatungen schätzen, dass sich rund 100 Milliarden Euro Umsatz im Jahr mit Autodaten erwirtschaften lassen.

Für den Juristen Lüdemann, der die Bundesregierung als Sachverständiger beim automatisierten Fahren beraten hat, fehlt es aktuell noch an klaren datenschutzechtlichen Regeln: Was dürfen die Hersteller erfassen, für welche Zwecke dürfen die Daten verwendet werden und welche Widerspruchsmöglichkeiten hat der Endverbraucher?

Den ganzen Radiobeitrag können Sie hier nachhören.

 

Von: David Knollmann