Professur an einer Fachhochschule
Gleichstellungsbüro
Informationen zur Professur an einer Fachhochschule
Die Internetseiten des Projektes PROfessur - "Gewinnung von Frauen für eine FachhochschulPROfessur" bieten umfangreiche Informationen sowie die Möglichkeit, sich in einen E-Mail-Verteiler einzutragen. So erhalten Sie für ihr gewünschtes Fachgebiet aktuelle Ausschreibungen von Professuren der am Projekt beteiligten Hochschulen, Hinweise zu Veranstaltungen und weitere Informationen.
Die Broschüre „Auf dem Weg zur Professur an einer Fachhochschule“ richtet sich an Interessierte sowie an Bewerberinnen und erläutert Schritt für Schritt den formalen Verfahrensverlauf (von der Planung vor der Bewerbung bis zur Berufungsverhandlung). Sie wurde von Kommission Gleichstellung in Lehre und Forschung an Fachhochschulen im Rahmen der bukof (Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen e.V.) entwickelt.
Seminare zur Vorbereitung auf eine Bewerbung um eine Professur an Fachhochschulen werden u.a. in regelmäßigen Abständen vom Hochschullehrerbund (HLB) angeboten.
Im folgenden Fragenkatalog werden wichtige und häufig gestellte Fragen beantwortet. Hierbei beziehen wir uns vorrangig auf das Niedersächsische Hochschulgesetz. Für andere Bundesländer können zum Teil andere Bestimmungen gelten.
Verschiedene Wege führen zu einer hauptberufliche Professur. Zu beachten ist dabei, dass die Einstellungsvoraussetzungen an der Hochschule unterschiedlich zu den Einstellungsvorausetzungen an der Universität sind.
ProfessorInnen erfüllen im Rahmen ihrer Aufgaben die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie Weiterbildung und Dienstleistung in ihren Fächern selbständig. Auch wirken sie an der Erfüllung übriger Hochschulaufgaben mit. Die Abnahme von Prüfungen oder Studienberatungen gehören z.B. ebenso zu den Aufgabengereichen wie Forschungstätigkeiten (§§26f. NHG).
Die Besoldung richtet sich nach der Besoldungsordnung W in Verbindung mit der Niedersächsischen Hochschulleistungsbezügeverordnung und der Ausführungsrichtlinie der Fachhochschule Osnabrück. Die Lehrverpflichtung beträgt 18 Semesterwochenstunden und ist abhängig von weiteren Faktoren, von denen einige oben angeführt sind. So kann sich das Lehrdeputat ggf. verringern oder auch erhöhen. Weitere Informationen zur Reform der Besoldung und zur Leistungsvergütung sind auf den Seiten des MWK aufgeführt.
Anders als bei der Vollzeitprofessur ist für nebenberufliche Professuren die Ausübung eines weiteren Berufes erforderlich. Forschungstätigkeiten sind bei einer nebenberuflichen Professur nicht vorgesehen bzw. nur in speziellen Ausnahmen. Der Schwerpunkt liegt überwiegend auf der Lehre und damit verbunden auch auf den Synegieeffekten aus der Praxis (§29 NHG) Die Lehrverpflichtung kann vier SWS bis neun SWS betragen. Die Vergütung wird in Anlehnung an die hauptberufliche Professur verhandelt.
Die außerplanmäßige Professur kann nach §35a NHG für die Dauer der Wahrnehmung von Aufgaben in der Lehre verliehen werden, wenn die Einstellungsvoraussetzungen für die Professur erfüllt werden.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Weitere Informationen zum Thema Professur entnehmen Sie bitte den weiterführenden Links.
Die Einstellungsvoraussetzungen für eine Professur regelt das Niedersächsische Hochschulgesetz in §25:
Dazu gehören:
1 ein abgeschlossenes Hochschulstudium
2 durch praktische Erfahrungen bestätigte pädagogisch-didaktische Eignung
3 die besondere Befähigung zu vertiefter selbständiger wissenschaftlicher Arbeit, in der Regel nachgewiesen durch eine überdurchschnittliche Promotion oder die Befähigung zu besonderer künstlerischer Arbeit
Eine weitere Voraussetzung ist i.d.R. eine fünf-jährige qualifizierte Berufstätigkeit nach Abschluss des einschlägigen Studiums, wovon immer mindestens drei Jahre durch eine qualifizierte Berufspraxis außerhalb einer Hochschule abgedeckt sein müssen. Wenn Sie eine Fachhochschul-Professur anstreben, sollten Sie also möglichst frühzeitig die
erforderliche Berufspraxis auf einem qualifizierten Arbeitsplatz außerhalb der Hochschule einplanen und zwar mindestens im geforderten Umfang von drei Jahren. Ein längerer Zeitraum ist aber auf jeden Fall von Vorteil.
Eine Präsentation des hlb (Hochschullehrerbund) bietet einen Blick über die "Rechtlichen Rahmenbedingungen einer Professur.
Zur ProfessorIn im Beamtenverhältnis darf erstmals nur ernannt werden, wer das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ausnahmen sind im NHG nachzulesen unter § 27 Absatz 2 sowie Sonderregelungen für die Professur im Angestelltenverhältnis, für die Juniorprofessur unter § 30, für die nebenberufliche Professur (§29) oder Professur auf Zeit (§28). Dies gilt nicht für Personen, die sich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ernennung in einem BeamtInnenverhältnis auf Lebenszeit oder als unmittelbare oder mittelbare niedersächsische LandesbeamtIn in einem BeamtInnenverhältnis auf Zeit befinden. ProfessorInnen erreichen die Altersgrenze abweichend von § 51 Abs. 1 Satz 2 NBG mit der Vollendung des 68. Lebensjahres.
Hilfreiche Tipps für eine Bewerbung finden Sie hier:
- "Auf dem Weg zur FH-Professorin - Tipps und Informationen für Bewerberinnen" - ein Flyer der BuKoF.
- „DOs" und DON`Ts“ bei der Gestaltung der Bewerbungsunterlagen für Professuren an Fachhochschulen
Eine schriftliche Bewerbung sollte die folgenden Unterlagen beinhalten:
- ein Anschreiben, in dem Sie aufzeigen, warum Sie sich für eine FH-Professur bewerben und weshalb gerade Sie das angeforderte Profil erfüllen.
- einen tabellarischen Lebenslauf
- eine Publikationsliste
- relevante Arbeitszeugnisse
- eine Auflistung Ihrer Lehrtätigkeiten
Es ist natürlich von Vorteil, wenn Sie bereits alle Qualifikationen erfüllen. Dennoch können Sie sich schon vorher bewerben, wenn Ihnen z. B. noch ein paar Monate bis zur vorgeschriebenen Berufserfahrung fehlen. Sie sollten sich dann im Einzelfall erkundigen, ob Ihre Qualifikationen ausreichen.
Laut NHG § 25 gibt es Ausnahmen bei den Einstellungsvoraussetzungen für ProfessorInnen, z. B. im Bereich Architektur oder Musik.
Das Verfahren dauert in der Regel einige Monate und verläuft in folgenden Stufen:
- An der Hochschule wird eine Berufungskommission gebildet, welche die Ausschreibung der Professur veranlasst.
- Ausgewählte BewerberInnen werden zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.
- Im Anschluss daran entscheidet die Berufungskommission über eine Einladung zur Probelehrveranstaltung.
- Im Anschluss an die Probelehrveranstaltung findet ein Gespräch der Bewerberin/des Bewerbers mit der Berufungskommission statt.
- Von einigen BewerberInnen werden Gutachten eingeholt.
- Die Berufungskommission entscheidet über die Listenplätze, in der die Rangfolge der BewerberInnen festgelegt ist.
- Von dem/ der Berufungskommissionsvorsitzenden wird in Zusammenarbeit mit der Kommission ein Bericht über das Berufungsverfahren erarbeitet.
- Der Fakultätsrat ist zuständig für die Erstellung des Berufungsvorschlages im Einvernehmen mit dem Präsidium und der Gleichstellungsbeauftragten.
- Der Senat nimmt dann Stellung zum Berufungsvorschlag. Das Präsidium entscheidet über den Berufungsvorschlag und legt diesen dem Stiftungsrat der Hochschule vor.
- Nachdem die Hochschule den Ruf erteilt hat und die Bewerberin/der Bewerber den Ruf angenommen hat, werden in der Berufungsverhandlung folgende Punkte geregelt: Besoldungsgruppe, Leistungsbezüge, Lehrverpflichtung, Umzugkosten, Arbeitsschwerpunkte der ersten drei Jahre.
Im Gespräch werden u. a. Fragen zu folgenden Punkten gestellt:
- Motivation der Bewerbung auf eine Professur
- fachliche Qualifikation
- Nachweis der pädagogischen Eignung
- Lehrerfahrung
- Vorstellungen zur Studiengangsgestaltung
- Zielsetzung und Erwartungen an eine Professur
- Forschungsinteresse
- Kontakte in Wirtschaft und Industrie
- möglicher Wohnortwechsel
Jedoch sind die Mitglieder der Berufungskommission berechtigt, jede zulässige Frage zu stellen.
- Klären Sie die geforderte Präsentationsform (Vortrag, seminaristische Form, etc.).
- Welche Möglichkeiten des Medieneinsatzes gibt es?
- Berücksichtigen Sie bei der Vorbereitung der Probelehrveranstaltung Ihre Zielgruppe (Bachelor/Master) und beziehen Sie diese nach Möglichkeit aktiv mit ein.
- Halten Sie die vorgegebene Zeitplanung ein, wobei Sie eventuelle Rückfragen einkalkulieren sollten.
Neuberufene Professorinnen und Professoren in Niedersachsen erhalten ihr Gehalt nach der Besoldungsordnung W, sog. W-Besoldung.
Das Grundgehalt an Fachhochschulen ist meistens nach Stufe W2 oder in seltenen Fällen nach Stufe W3 bemessen.
Das Grundgehalt beträgt je nach Stufe
W2: 4.358,20 €
W3: 5.283,84 €
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Hochschullehrerbundes e.V.
Zusätzlich zum Grundgehalt können auch variable Leistungsbezüge vergeben werden:
- Aufgrund von Berufungs- und Bleibeverhandlungen (Berufungs-Leistungsbezüge)
- Für besondere Leistungen in Forschung, Lehre, Kunst, Weiterbildung und Nachwuchsförderung (besondere Leistungsbezüge)
- Wenn bestimmte Funktionen oder besondere Aufgaben im Rahmen der Hochschulselbstverwaltung oder der Hochschulleitung wahrgenommen werden (Funktions-Leistungsbezüge)
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Hochschullehrerbundes e.V.
Ob Leistungsbezüge gezahlt werden, bestimmen die Richtlinien der Hochschule. Das Entscheidungsrecht über die Vergabe von Leistungsbezügen liegt beim Präsidium.
Sie sollten sich für eine Professur an der Hochschule Osnabrück entscheiden, weil...
- ...die HS Osnabrück eine moderne Stiftungshochschule mit neuesten Lehrmitteln sowie einer sehr gut ausgestatteten Bibliothek ist.
- ...dort kleine Seminargruppen individuell betreut werden und interaktive Unterrichtsgestaltung möglich ist.
- ...dort praxisorientierte Forschung an allen Fakultäten mit großen Versuchsbetrieben und modernen Forschungseinrichtungen in zahlreichen Laboratorien ausgeübt wird.
- ...eine enge Kooperation mit regionalen, nationalen und internationalen Unternehmen besteht, bei denen großer Wert auf Interdisziplinarität und Praxistransfer gelegt wird.
- ...die Hochschule Osnabrück eine international kooperierende Hochschule mit zahlreichen Hochschulpartnerschaften auf der ganzen Welt ist und die Möglichkeit einer Gast- und Austauschprofessur besteht.
- ...Ihnen ein familienfreundlicher Arbeitsplatz und Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie geboten wird.
- ...die Hochschule Osnabrück ein lebendiger Hochschulstandort ist und über ein landschaftlich reizvolles Umland verfügt.
Kennzeichnend sind angewandte Forschung und praxisorientierte Lehre
- Wissenschaftliches Know how kombiniert mit langjähriger Praxiserfahrung hat zu einem nachhaltigen Wissens- und Technologietransfer geführt (Mittelstandsorientierung im regionalen Umfeld)
- Die Hochschule Osnabrück und die Wirtschaft arbeiten eng in vielen drittmittelgeförderten Projekten zusammen und lösen praxisrelevante Probleme. Die Zusammenarbeit ist gleichzeitig die Grundlage für eine jederzeit aktuelle Lehre, die sich an den schnell wandelnden wissenschaftlichen und technischen Bedürfnissen der Wirtschaft ausrichtet.
Informationen zur Forschungsförderung an der Hochschule finden Sie hier.