Fragen zu §60a UrhG (Nutzung in Veranstaltungen)
15% Regelung
00:22:13 Bitte die 15% Nutzung noch etwas genauer definieren. Ich verwende oft nur Diagramme aus Büchern, zählt da nur die Anzahl oder gleich die ganze Seite?
00:24:00 Dürfen 15 % nur bei einer VL genutzt werden? Und weitere 15 % beim nächsten Termin?
00:24:30 D.h. 15 % insgesamt in Nutzung auf alle VL, die man hält?
00:57:21 Dürfte ein Lehrender aus seinem von ihm verfassten mehr als 25-seitigen Werk (z.B. Lehrbuch) mehr als 15 % des Werks nutzen, da er Urheber ist?
Zeitungsartikel
00:25:34 Wie ist eine Seite definiert? Gibt es eine Zeilenzahl oder Buchstabenzahl?
00:26:25 Ergänzung: Frage zu Seitenzahl bezog sich auf Zeitungen
00:29:06 Was gilt als Zeitschriften (alles im Bahnhofs-Zeitschriftenladen)?
00:25:48 Wie & wo genau werden die Zeitungsberichte für Hochschulen gekauft/lizensiert?
00:29:32 Wenn die Zeitungsartikel im Internet verfügbar sind, kann man dann den Link einstellen.
00:53:43 Was war die Antwort zu "Wenn die Zeitungsartikel im Internet verfügbar sind, kann man dann den Link einstellen"?
00:29:18 Es dürfen Werke geringen Umfangs (Bilder, Texte bis 25 Seiten etc.) vollständig genutzt werden, mit AUSNAHME von Zeitungsartikeln?
Weitergabeverbot
00:27:41 Reicht ein Hinweis auf Weitergabeverbot zu Beginn des Semesters, oder immer schriftlich im Zusammenhang mit der Verteilung eines jeweiligen Werkes?
00:28:32 Gibt es eine Vorlage der HS für den Passus des „Nicht-Weitergabe-Hinweises“ des Materials?
Verschiedenes
00:30:13 Wenn man selber einen einzelnen Artikel kostenpflichtig über Springer gekauft hat (nach 01.03.2018), darf er dann verteilt werden?
00:59:54 Würden die in Vergangenheit physisch bereitgestellten "Semesterapparate" heutzutage nicht mehr bereitgestellt werden dürfen?
00:57:01 Wie sieht es mit kommentierten Folien aus einem Vortrag aus - ist da ein Werkschutz gegeben?
00:58:55 Wem gehören die Urheber- und Nutzungsrechte an studentischen Projektergebnissen aus Lehrveranstaltungen?
00:54:12 Kann HS-Bibliothek neue Verträge (d.h. nach 01.03.2018) abschließen, damit entgegenstehender Lizenzvertrag nicht § 60a UrhG untersagt?
Fragen zu §51 UrhG (Zitatrecht)
00:55:05 Ist § 51 UrhG [Zitate zu Lehrzwecken] für die Menge relevant, sofern man unter 15 % eines Werkes nach § 60a UrhG [Erlaubte Nutzung in Vorlesungen] bleibt?
00:59:15 Müssen Quellenangaben bei Abbildungen und Zitaten auf der jeweiligen Folie angegeben werden?
Kamerazwang in Videokonferenzen
01:00:34 Kamerabilder in Videokonferenzen: darf man Studierende ausschließen, die kein Kamerabild freischalten möchten