Beauftragte für Sonderaufgaben

 

AGG-Beschwerdestelle (§ 13 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)

Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes  ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen (§ 1 AGG). Mitglieder und Angehörige der Hochschule haben das Recht, sich bei der Hochschule zu beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis oder im Rahmen des Studiums vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, anderen Beschäftigten, Lehrenden, Mitstudierenden oder Dritten wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes benachteiligt fühlen. 


Arbeitssicherheitsbeauftragter / Brandschutzbeauftragter
Arbeitsschutz ist die menschengerechte Gestaltung der Arbeitsplätze, Bewahrung des menschlichen Lebens sowie die Erhaltung und Förderung der Gesundheit aller Beschäftigten.

Beauftragte für Biologische Sicherheit (gem. § 6 Abs. 4 Gentechnikgesetz)

Datenschutzbeauftragter / IT-Sicherheitsbeauftragter

Gleichstellungsbeauftragte

Haushaltsbeauftragter

Korruptionspräventionsbeauftragter

Schwerbehindertenbeauftragte*r des Arbeitgebers

Schwerbehindertenbeauftragte*r für Studierende

N.N.

 

Strahlenschutzbeauftragter

Tierschutzbeauftragte