Fachgruppe Wirtschaftsrecht

Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Fachgruppe Wirtschaftsrecht

Das Wirtschaftsprivatrecht behandelt die Beziehungen von Personen und Unternehmen zwischen- und untereinander, soweit diese einen wirtschaftlichen Bezug haben. Auch der Staat greift vielfach in wirtschaftliche Prozesse ein, die entsprechenden Regelungen gehören aber überwiegend dem Öffentlichen Recht an, welches ein eigenes Lehrgebiet bildet. Zum Wirtschaftsprivatrecht  gehören als Grundlage die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowie die zahlreichen Spezialgesetze mit wirtschaftsrechtlichem Bezug, zum Beispiel das Arbeitsrecht, das Handelsrecht, das Wettbewerbsrecht oder das Recht des geistigen Eigentums (Urheber-, Marken- und Patentrecht).

An der Hochschule Osnabrück wird das Wirtschaftsrecht (sowohl Wirtschaftsprivatrecht als auch Öffentliches Wirtschaftsrecht) unter anderem in den Studiengängen Wirtschaftsrecht LL.B. und Wirtschaftsrecht LL.M. gelehrt. Veranstaltungen zur Erlangung der grundlegenden Kenntnisse im BGB und im Handelsrecht sind darüber hinaus Bestandteil verschiedener Studiengänge, die auf spätere Tätigkeiten in der Wirtschaft vorbereiten sollen.

Die Professorinnen und Professoren der Fachgruppe Wirtschaftsrecht verfügen über umfangreiche Erfahrungen aus Praxis und Wissenschaft in den von Ihnen vertretenen Fächern. Eine zusätzliche Verbindung mit der wirtschaftsrechtlichen Praxis wird durch den Einsatz von Lehrbeauftragten aus Unternehmen, Anwaltskanzleien oder Gerichten gewährleistet.