Fachgruppe Öffentliches Recht

Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Fachgruppe Öffentliches Recht

Das Lehrgebiet Öffentliches Recht bildet neben dem Privatrecht die zweite große Säule unter den Rechtsfächern. Gegenstand des Öffentlichen Rechts – im Unterschied zum Privatrecht – sind in erster Linie die Regelung der Beziehungen zwischen den Bürgern und dem Staat sowie das staatliche Organisationsrecht. Neben dem Staats- und Verfassungsrecht sowie dem Völker- und Europarecht zählt dazu vor allem das Verwaltungsrecht, welches an der Hochschule Osnabrück mit Blick auf die Studiengänge Allgemeine Verwaltung B.A., Öffentliche Verwaltung B.A., Öffentliches Management B.A. und Public Management MBA sowie Hochschul- und Wissenschaftsmanagement MBA einen besonderen Stellenwert einnimmt. Schwerpunkte finden sich daher im Allgemeinen Verwaltungsrecht sowie im Besonderen Verwaltungsrecht (z.B. Polizei- und Ordnungsrecht, Kommunalrecht, Öffentliches Dienstrecht, Öffentliches Baurecht, Sozialrecht, Hochschul- und Wissenschaftsrecht).

Daneben ist das Öffentliche Recht wichtiger Bestandteil der Curricula weiterer Studiengänge, die nicht primär auf eine spätere Tätigkeit in der Öffentlichen Verwaltung bzw. im öffentlichen Sektor ausgerichtet sind, so in den Studiengängen Wirtschaftsrecht LL.B. und Wirtschaftsrecht LL.M. mit dem Wirtschaftsverfassungs-, Wirtschaftsverwaltungs- und Europarecht, dem Recht für die soziale Arbeit im Studiengang Soziale Arbeit B.A. oder dem Völkerrecht und dem Recht für Nonprofit-Organisationen im Studiengang Management für Nonprofit-Organisationen M.A.

Die Professorinnen und Professoren der Fachgruppe Öffentliches Recht vertreten ihr Fach – jeweils mit individuellen Schwerpunkten – in der Lehre und der angewandten Forschung. Sie werden unterstützt durch Lehrbeauftragte, die über umfangreiche Erfahrungen insbesondere in der Öffentlichen Verwaltung oder der Gerichtsbarkeit verfügen.