Professor der Hochschule Osnabrück in Lügde-Kommission Freitag, 17. Januar 2020

Prof. Dr. Christof Radewagen von der Hochschule Osnabrück ist Experte für die Themen Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, Kinder- und Jugendhilfe sowie Vertrauensschutz und Datenschutz. Aktuell unterstützt er die niedersächsische Lügde-Kommission, die an der Prävention sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen arbeitet.

Kindeswohlexperte Prof. Dr. Christof Radewagen Mitglied in niedersächsischer Kommission zur Prävention sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen

(Osnabrück, 17. Januar 2020) Zehn Jahre lang sollen Kinder auf einem Campingplatz im nordrhein-westfälischen Lügde sexuell missbraucht worden sein. Im Laufe der Ermittlungen wurden schwere Versäumnisse im Vorgehen von Polizei, Jugendämtern und Familienhilfe-Organisationen deutlich, Hinweisen wurde nicht nachgegangen, Beweise verschwanden.

Aus Anlass der Missbrauchsvorfälle wurde im vergangenen November beim Niedersächsischen Justizministerium die sogenannte „Lügde-Kommission“ eingerichtet, um die Strukturen der Jugendhilfe zu untersuchen und Handlungsempfehlungen zur Vermeidung von Wiederholungen zu entwickeln. Mitglied der Kommission ist auch Prof. Dr. Christof Radewagen von der Hochschule Osnabrück. Der Experte für den Themenkomplex Kindeswohlgefährdung, wirkt seitdem an einer umfassenden inhaltlichen und strukturellen Prozessanalyse des Fallgeschehens mit.

„Die Aufgabe des Kinderschutzes ist sehr komplex. Mit einem ressortübergreifenden und interdisziplinären Team, unter anderen aus Juristinnen und Juristen, Expertinnen und Experten der Kinder- und Jugendhilfe, können wir einen sehr genauen Blick auf die Vorgänge in Lügde werfen und aus den gewonnenen Erkenntnissen für andere Fallverläufe lernen,“ äußert sich Radewagen zuversichtlich.

Kinderschutz-Handlungskonzept erleichtert Jugendämtern die Bewertung von Fallverläufen

Der Professor für Theorien und Methoden der Sozialen Arbeit hat für den Kinderschutz ein Handlungskonzept entwickelt, das in die Arbeit der Kommission einfließen soll. „Anhand einer übersichtlichen Matrix, aus der die Folgen mangelnder Erziehungsfähigkeit und Bedürfnisvernachlässigung abgelesen werden können, wird die herausfordernde Einschätzung von Gefährdungsrisiken für Jugendämter erheblich übersichtlicher und damit einfacher“, betont Radewagen. Die Komplexität der Fälle brauche solche klaren Leitlinien, damit sich Fachkräfte orientieren könnten.

Unter Anwendung der Matrix kann von fehlenden Fähigkeiten der Erziehungsberechtigten, die zu einer mangelnden Erfüllung von Grundbedürfnissen führen, die aktuelle Situation eines Kindes oder Jugendlichen erfasst und beschrieben werden. Gefährdungsmerkmale wie Misshandlung oder Vernachlässigung werden so leichter identifizierbar, sowie begründete und stichhaltige Prognosen möglich, die aufzeigen, was passieren könnte, wenn nichts unternommen wird.

„In der Praxis müssen die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe eine inhaltlich fundierte theoriegeleitete Gefährdungseinschätzung vornehmen können, die in einem weiteren Schritt strukturiert reflektiert wird und dann in einen methodisch abgesicherten Handlungsprozess fließt. Das entwickelte Handlungskonzept soll genau hier ansetzen und ein Beitrag für einen verbesserten Kinderschutz sein,“ erläutert Radewagen.

Weitere Informationen:

Prof. Dr. Christof Radewagen
Handlungstheorie und Methoden der Sozialen Arbeit
Telefon: 0541 969-3963
E-Mail: c.radewagen@hs-osnabrueck.de

Von: Isabelle Diekmann