Soziale Arbeit: Lokale Gestaltung sozialer Teilhabe (M.A.)

Bewerbung

Hinweise zur Bewerbung

Der Masterstudiengang Soziale Arbeit: Lokale Gestaltung sozialer Teilhabe ist zulassungsfrei.

Das Studium beginnt jeweils zum Wintersemester / September.

Zulassungsfrei bedeutet: Es wird kein Auswahlverfahren durchgeführt, das bedeutet: Alle Bewerber*innen, die die Voraussetzungen für den Zugang zum Studiengang (berufsqualifizierender, fachlich geeigneter Hochschulabschluss und ggf. weitere für den Studiengang geforderte Zugangsvoraussetzungen) erfüllen und einen Antrag auf Immatrikulation (Einschreibung) stellen, erhalten ein Studienplatzangebot. Der Antrag auf Immatrikulation wird über das Bewerbungsportal der Hochschule gestellt.

Frist für den Antrag auf Immatrikulation (nur zulassungsfreie Studiengänge)

  • für Bewerber*innen mit deutschen Bildungsnachweisen: Mai bis 1. September (Ausschlussfrist)
  • für Bewerber*innen mit ausländischen Bildungsnachweisen: siehe Bewerbungstermine uni-assist

Weitere Informationen für Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen

Zugangsvoraussetzungen

Für den Zugang zum Studiengang Soziale Arbeit: Lokale Gestaltung sozialer Teilhabe müssen Bewerber*innen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Bachelorabschluss Soziale Arbeit oder ein vergleichbar fachlich geeigneter Hochschulabschluss. Als fachlich geeignet gelten Studiengänge aus den Bereichen der Erziehungswissenschaft, Kultur- und Sozialwissenschaft, Psychologie, Soziologie und Sozialgeografie, wenn darin Studienleistungen im Themenfeld der Sozialen Arbeit oder Praktika bzw. berufspraktische Erfahrungen im Bereich der Sozialen Arbeit im Umfang von mindestens 6 Monaten nachgewiesen werden können.

Auch wenn Ihr Studienabschluss zum Bewerbungsschluss noch nicht vorliegt, können Sie sich bewerben. Allerdings müssen bis zu diesem Zeitpunkt mindestens 80% der insgesamt zu erbringenden Leistungen aus dem Vorstudium nachgewiesen werden. Bitte legen Sie Ihrer Bewerbung in diesem Fall eine Bescheinigung Ihrer Hochschule bei, aus der

  • die bisher erbrachten Leistungen (Modulübersicht mit Leistungspunkten)
  • sowie Ihre aktuelle, vorläufige Durchschnittsnote

hervorgehen. Der endgültige Studienabschluss des Bachelorstudiums ist bis zum Ende des 1. Fachsemesters nachzuweisen.

Die aktuellen Ordnungen zu diesem Studiengang finden Sie im Amtsblatt.

Bewerbung über das Bewerbungsportal der Hochschule Osnabrück

Alle wichtigen Informationen zum Antrag auf Immatrikulation / Onlinebewerbung finden Sie auf unserer Internetseite „Bewerbung Master“.

Fragen zur Bewerbung?

Bei Fragen hilft der ServiceDesk gerne weiter: Telefon: 0541 969-7100, E-Mail: servicedesk@hs-osnabrueck.de.