Staatliche Anerkennung - Berufsanerkennungsjahr

Berufsanerkennungsjahr

Die staatliche Anerkennung ist nach wie vor das „Gütesiegel“ für die Fachkräfte der Sozialen Arbeit. Die Soziale Arbeit ist ein reglementierter Beruf. Dieser Berufsschutz mit seinen Bezügen zum Datenschutz, zum Tarifrecht, zum exklusiven Zugangsrecht in bestimmten Arbeitsfeldern und zum europäischen Recht wird allein durch die Vergabe der staatlichen Anerkennung erlangt.

Die Verleihung des akademischen Abschlusses und die Vergabe der staatlichen Anerkennung sind rechtssystemisch zwei getrennte Verfahren. In Niedersachsen kann die Staatliche Anerkennung als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter erhalten, wer im Anschluss an das erfolgreich absolvierte Studium Soziale Arbeit B.A. ein Berufsanerkennungsjahr absolviert (Zweiphasigkeit). Die Rahmenbedingungen sind festgelegt in der Niedersächsischen Verordnung über die staatliche Anerkennung von Berufsqualifikationen auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit, der Heilpädagogik und der Bildung und Erziehung in der Kindheit (SozHeilKindVO). Die Hochschule Osnabrück ist zuständig für die Anerkennung der Berufsqualifikation Soziale Arbeit.

Ziele des Berufsanerkennungsjahres sind der reflektierte Theorie-Praxis-Transfer und die Entwicklung der eigenen Berufsidentität. Unter der Berücksichtigung der ethischen, rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen soll zu einem selbstständigen und eigenverantwortlichen professionellen Handeln im Bereich der Sozialen Arbeit befähigt werden. Dies setzt eine Einarbeitung in die Praxis der Sozialen Arbeit und das damit verbundene Verwaltungshandeln in einem originären Feld der Sozialen Arbeit voraus.

Die Ausbildungsstelle schließt mit den Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Soziale Arbeit B.A. einen Ausbildungsvertrag ab. Ein Bestandteil hierzu ist der individuelle Ausbildungsplan. Die Anleitung wird gewährt durch eine staatlich anerkannte Sozialarbeiterin beziehungsweise einen staatlich anerkannten Sozialarbeiter. Begleitende Lehrveranstaltungen für die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im Berufsanerkennungsjahr und Seminare für die Anleiterinnen und Anleiter werden durch die Hochschule gewährleistet.
 

FAQ zum Berufsanerkennungsjahr

Wir klären häufig gestellte Fragen!

In der Orientierungs- und Planungsphase rund um das Berufsanerkennungsjahr und die staatliche Anerkennung gibt es immer wieder viele Fragen. Für das Berufsanerkennungsjahr, welches in Niedersachsen für den Erwerb der staatlichen Anerkennung erforderlich ist und in Begleitung mit der Hochschule Osnabrück absolviert werden kann, haben wir die häufigsten Fragen zusammengestellt und hoffen dadurch Antworten geben zu können. Es bleiben trotzdem weitere Fragen offen? Dann melden Sie sich gerne im Praxisreferat Soziale Arbeit.

Fragen im Vorfeld

Fragen zu Beginn des BAJs

Fragen während des BAJs

Fragen zum Abschluss des BAJs

Kontakt

Beratung und Koordination

Dipl.-Sozialarbeiterin/-pädagogin Gerda Wesseln-Borgelt
Praxisreferat Soziale Arbeit

Raum: CF 0311
Telefon: 0541 969-3792
Fax: 0541 969-3583
E-Mail: g.wesseln-borgelt@hs-osnabrueck.de

Sprechzeiten:
Mittwoch 13:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung

Andrea Kolchmeyer
Praxisreferat Soziale Arbeit

Raum: CF 0304
Telefon: 0541 969-2870 oder 3916
E-Mail: a.kolchmeyer@hs-osnabrueck.de

Sprechzeiten:
Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

Antragstellung und Zulassung zum Berufsanerkennungsjahr, Urkunden

Nadine von Felde
Studierendensekretariat

Raum: AF 0012
Telefon: 0541 969-2200
E-Mail: n.von-felde@hs-osnabrueck.de

Persönliche Sprechzeiten für Antragstellerinnen und Antragsteller:
Montag und Donnerstag 13:30 bis 16:00 Uhr und Dienstag 9:30 bis 12:00 Uhr