Bildungsurlaub

Bildungsurlaub

Bildungsurlaub in Niedersachsen (Arbeitgeberstandort ist hier entscheidend)

Arbeitnehmer/innen haben einen Anspruch auf Bildungsurlaub von fünf Arbeitstagen innerhalb des laufenden Kalenderjahres, frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der Anspruch gilt für politische und berufliche Weiterbildung und teilweise auch für die Wahrnehmung eines Ehrenamtes. Die Seminare müssen in Niedersachsen anerkannt sein.

Das Gehalt wird während des Seminars weitergezahlt, die Seminarkosten tragen die Teilnehmer / - innen selbst.

So geht’s:.

  • Seminar aussuchen

Ein Seminar aussuchen, an dem man gerne teilnehmen möchte. Das Seminar muss in Niedersachsen  anerkannt sein. Beim Seminar anmelden und auf die Bestätigung des Anbieters warten.

  • Antrag beim Arbeitgeber stellen

Sobald die Unterlagen da sind, die zur Beantragung des Bildungsurlaubs notwendig sind, muss ein formloser Antrag (mindestens 4 Wochen vor dem Bildungsurlaub) auf Arbeitsbefreiung gem. § 2 NBildUG v. 25.01.91 auf dem Dienstweg an den Geschäftsbereich  Personalmanagement gerichtet werden (Seminarunterlagen / -programm beifügen).  Eine frühzeitige Beantragung verbessert die Planbarkeit.

  • Bildungsurlaub genießen

     

  • Nach dem Bildungsurlaub

Die Teilnahmebestätigung beim Geschäftsbereich Personalmanagement einreichen.

Wird der Antrag abgelehnt, so darf dies nicht aus allgemeinen betrieblichen oder wirtschaftlichen Gründen geschehen. Die genannten Gründe müssen konkret und nachvollziehbar sein, bspw. wenn es wegen gleichzeitiger Krankheit oder Urlaubsansprüchen von Kolleginnen / Kollegen zu wesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führt. Ablehnung immer schriftlich geben lassen. Wir prüfen dann gerne gemeinsam mit euch, ob dies rechtmäßig geschehen ist.