Arbeitsrecht im Gesundheitswesen

Fakultät

Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Version

Version 22.0 vom 16.11.2020

Modulkennung

22B1217

Modulname (englisch)

Labour Law in Health Care System

Studiengänge mit diesem Modul

Pflegemanagement (B.A.)

Niveaustufe

2

Kurzbeschreibung

Ein fundiertes Wissen im Arbeitsrecht ist für das Management in der Organisation, der Führung und der strategischen Entwicklung in Gesundheitseinrichtungen von grundlegender Bedeutung. Die Gesundheitsversorgung umfasst ein breites Spektrum von Leistungen durch verschiedene Berufsgruppen. Die Versorgungsleistungen werden vor allem durch angestelltes Personal auf der Grundlage von Arbeitsverhältnissen erbracht. Fundierte Kenntnisse im Arbeitsrecht sind für einen rechtssicheren Einsatz des Personals und damit für die Sicherstellung der Patientenversorgung eine grundlegende Voraussetzung. Arbeitsrechtliches Wissen u.a. zu den Rechten und Pflichten ist aber auch für die Beschäftigten selbst in der Ausübung ihrer Aufgaben und im Arbeitsverhältnis wichtig. Das Arbeitsrecht hat daher große praktische Bedeutung in den Gesundheitseinrichtungen.Das Modul dient dem Erwerb von grundlegendem Wissen im Arbeitsrecht und der Vertiefung spezifischer im Gesundheitswesen relevanter arbeitsrechtlicher Themen.

Lehrinhalte
  • 1. Grundlagen des Arbeitsrechts, u.a. Rechtsquellen und Systematik/ Individualarbeitsrecht und Kollektives Recht/ Tarifrecht; Grundzüge der Arbeitsgerichtsbarkeit
    2. Merkmale des Arbeitsverhältnisses: Der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberbegriff; Abgrenzung zu Leitenden
    3. Zustandekommen und Regelungsinhalte des Arbeitsverhältnisses, u.a. Anbahnung, Abschluss, Grundlagen des AGG sowie der AGB-Kontrolle von Arbeitsbedingungen
    4. Inhalte des Arbeitsverhältnisses, u. a. Rechte und Pflichten der Parteien einschließlich Schutzpflichten/ Störungen im Arbeitsverhältnis (u. a. Leistungsstörung bei Krankheit und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall); Unmöglichkeit der Leistungserbringung / Leistungsverweigerungsrechte/ Folgen bei Verhinderung); Haftung bei Schäden einschließlich der Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung/die Betriebs- und Wirtschaftsrisikoverteilung
  • 5. Das Teilzeit- und Befristungsrecht in den Anforderungen an die Befristung und die Beschäftigung in Teilzeit und mögliche Gestaltungsformen
  • 6. Grundlagen des Arbeitsschutzrechts mit Relevanz für den Gesundheitsbereich
  • 7. Grundlagen für die Beendigung eines Wirkungen des Tarifrechts mit Relevanz für das Arbeitsverhältnisses
  • 8. Grundzüge des Kollektiven Arbeitsrecht, u.a. zur Mitbestimmung und zu den Grundlagen und Gesundheitswesen/ Regelungsinhalte und Wirkungen des Tarifrechts auf Arbeitsverhältnisse in Gesundheitseinrichtungen anhand von Beispielen
Lernergebnisse / Kompetenzziele

Wissensverbreiterung
Die Studierenden verfügen über ein breit angelegtes Wissen im Arbeitsrecht und haben Kenntnisse zu den arbeitsrechtlichen Wirkungen im Gesundheitswesen. Sie sind in der Lage, arbeitsrechtliche Aspekte zu erkennen und zu erklären und Ideen zur Lösung zu entwickeln.
Wissensvertiefung
Die Studierenden sind in der Lage sich mit arbeitsrechtlichen Fragen kritisch auseinanderzusetzen sowie Fragen zu formulieren und zu bewerten.
Können - instrumentale Kompetenz
Die Studierenden können arbeitsrechtliche Problemstellungen darstellen, ordnen und mögliche Lösungswege entwickeln und strukturiert darstellen.
Können - kommunikative Kompetenz
Die Studierenden können arbeitsrechtliche Fragestellungen unterscheiden und strukturiert und zusammenhängend vermitteln.
Können - systemische Kompetenz
Die Studierenden können auf der Grundlage ihres Wissens einfache arbeitsrechtliche Fragen beurteilen und lösen.

Lehr-/Lernmethoden

Vortrag, Beispiele mit Praxisbezug, kleine Fallstudien

Empfohlene Vorkenntnisse

keine

Modulpromotor

Wiese, Ursula-Eva

Lehrende
  • Wiese, Ursula-Eva
  • Strauß, Rainer
Leistungspunkte

5

Lehr-/Lernkonzept
Workload Dozentengebunden
Std. WorkloadLehrtyp
20Vorlesungen
10Übungen
Workload Dozentenungebunden
Std. WorkloadLehrtyp
60Veranstaltungsvor-/-nachbereitung
60Prüfungsvorbereitung
Literatur

Rechtsquellen: Arbeitsgesetze und der einschlägige Tarif;

Aktuelle Literatur wird jeweils zum Veranstaltungsbeginn empfohlen.

Prüfungsleistung

Klausur 2-stündig

Bemerkung zur Prüfungsform

Entwicklung der Problemstellung und Ableitung der Lösung

Prüfungsanforderungen

Entwickung nach der Struktur der erarbeiteten Fallstudien

Dauer

1 Semester

Angebotsfrequenz

Nur Sommersemester

Lehrsprache

Deutsch