Recht der Leistungsstörungen im BGB sowie angewandte Fallstudien

Fakultät

Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Version

Version 3.0 vom 23.12.2014

Modulkennung

22B1129

Modulname (englisch)

Law of Default in the German Civil Code as well as Applied Case Studies

Studiengänge mit diesem Modul

Öffentliche Verwaltung (B.A.)

Niveaustufe

1

Kurzbeschreibung

Die öffentliche Verwaltung wird im Rahmen des Verwaltungshandelns nach Abschluss privatrechtlicher Verträge mit Leistungsstörungen konfrontiert wie verspätete Vertragserfüllung oder Nicht- oder Schlechterfüllung vertraglich vereinbarter Pflichten. Schuldrechtliche Kenntnisse der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bei Leistungsstörungen gehören zum Kern des BGB. Die Studierenden müssen die unterschiedlichen Leistungsstörungen bei Verträgen kennen und adäquate Lösungen entwickeln können. Hierzu gehört auch die Einordnung und Bewertung juristischer Streitfragen. Die gefundenen Lösungen bei Fallstudien sind gutachtlich niederzulegen und Entscheidungsvorschläge zu unterbreiten. Fallstudien auch aus dem öffentlichen Recht sichern bereits vorhandenes Wissen und vermitteln dessen praktische Anwendung. Bekannte Rechtsanwendungstechniken werden gefestigt.

Lehrinhalte
  1. Recht der Leistungsstörungen des BGB
    1.1 Schadensersatz wegen Nichterfüllung, Verzögerung und Schlechterfüllung vertraglicher Haupt- und Nebenpflichten
    1.2 Rücktritt vom Vertrag
    1.3 Leistungsstörungen bei gegenseitigen Verträgen
  2. Fallstudien aus dem Privat- und öffentlichen Recht
    2.1 Erstellung von Gutachten anhand privat- und öffentlich-rechtlicher Fälle teilweise auch unter Nutzung von Literatur und Rechtsprechung
    2.2 Übungen von Gutachten und Bescheiden
Lernergebnisse / Kompetenzziele

Wissensverbreiterung
Die Studierenden, die dieses Modul erfolgreich studiert haben, verfügen über ein breites und integriertes Wissen und Verständnis hinsichtlich der Techniken der juristischen Entscheidungsfindung sowie des Rechts der Leistungsstörungen des Allgemeinen Schuldrechts des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Wissensvertiefung
Sie kennen detailliert die Instrumente der juristischen Methodenlehre und die wesentlichen Vorschriften des Rechts der Leistungsstörungen des BGB.
Können - instrumentale Kompetenz
Die Studierenden sind in der Lage, Gutachten anhand öffentlich-rechtlicher und zivilrechtlicher Fälle zu erstellen und können sie auf vorgegebene Sachverhalte - also auf klar definierte Entscheidungssituationen - selbstständig anwenden. Sie sind in der Lage, auch schwerere Fälle aus dem Allgemeinen Schuldrecht zu lösen, die Regelungstechnik und den Anspruchsaufbau des BGB sowie wesentliche Rechtsinstitute aus dem Bereich der Leistungsstörungen des BGB zu erläutern und deren Bedeutung für die öffentliche Verwaltung einzuschätzen und diese Teile des Zivilrechts korrekt anzuwenden.
Können - kommunikative Kompetenz
Bei der Erstellung von Gutachten anhand öffentlich-rechtlicher und zivilrechtlicher Fälle sind die Studierenden in der Lage, Literatur und Rechtsprechung für die Entscheidungsfindung beizuziehen. Sie unterziehen Ideen, Konzepte, Informationen und Themen ebenso wie wissenschaftlich begründete Problemlösungen einer kritischen Analyse und Betrachtung. Die Studierenden können juristische Streitfragen erkennen und darstellen und vertretbare Lösungen entwickeln.
Können - systemische Kompetenz
Die detaillierte Kenntnis der Techniken der juristischen Entscheidungsfindung und der Begriffe und Strukturen des Allgemeinen Schuldrechts - Recht der Leistungsstörungen - versetzt die Studierenden in die Lage, diese auf neue und nicht vorhersehbare Fragestellungen anzuwenden.

Lehr-/Lernmethoden

Lehrgespräch; Gruppenarbeit; Übungen

Empfohlene Vorkenntnisse

Grundlagen des Privatrechts und der juristischen Methodenlehre

Modulpromotor

Biester, Jürgen

Lehrende

Biester, Jürgen

Leistungspunkte

5

Lehr-/Lernkonzept
Workload Dozentengebunden
Std. WorkloadLehrtyp
60Vorlesungen
Workload Dozentenungebunden
Std. WorkloadLehrtyp
90Veranstaltungsvor-/-nachbereitung
Literatur

Kommentare und Lehrbücher zum Privatrecht bzw. Methodenlehre jeweils in der neuesten Auflage wie z. B. Katko, Peter, Bürgerliches Recht, Berlin/Heidelberg/New York u.a.; Klunzinger, Eugen; Einführung in das Bürgerliche Recht, München; Medicus, Dieter, Grundwissen zum Bürgerlichen Recht, Köln/Berlin/Bonn/München; Musielak, Hans-Joachim, Grundkurs BGB, München; Aunert-Micus, Shirley, Güllemann, Dirk, Streckel, Siegmar, Tonner, Norbert, Wiese, Ursula-Eva, Wirtschaftsprivatrecht, Neuwied; Brox, Hans, Walker, Wolf.-Dietrich, Allgemeines Schuldrecht, München; Eckert,Jörn, Schuldrecht AT, Baden-Baden sowie Niederlag, Martina, Ropeter, Gerhard, Rechtsanwendung, Celle; Schmalz, Dieter, Methodenlehre, Baden-Baden; Wörlen, Rainer, Schindler, Sven, Anleitung zur Lösung von Zivilrechtsfällen; Köln/Berlin/Bonn/München; Butzer, Hermann, Epping, Volker, Arbeitstechnik im Öffenltlichen Recht; Stuttgart/München/Hannover u.a.; Volkert, Werner, Die Verwaltungsentscheidung, Stuttgart

Prüfungsleistung
  • Klausur 2-stündig
  • Klausur 1-stündig und Assignment
  • Hausarbeit
  • Mündliche Prüfung
  • Referat
Dauer

1 Semester

Angebotsfrequenz

Nur Wintersemester

Lehrsprache

Deutsch