Gewährleistungsrecht, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Recht der unerlaubten Handlungen sowie angewandte Fallstudien

Fakultät

Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Version

Version 4.0 vom 23.12.2014

Modulkennung

22B0221

Modulname (englisch)

Warranty Law, Law of Commercial Terms and Conditions, Torts Law as well as Applied Case Studies

Studiengänge mit diesem Modul

Öffentliche Verwaltung (B.A.)

Niveaustufe

2

Kurzbeschreibung

Das Gewährleistungsrecht des BGB hat eine Sonderstellung im Recht der Leistungsstörungen des BGB. Da für alltägliche Rechtsgeschäfte - auch der öffentlichen Verwaltung - wie Kauf-, Werk- und Mietverträge besondere Gewährleistungsvorschriften vorgesehen sind, sind detaillierte Kenntnisse dieser Abschnitte des Besonderen Schuldrechts des BGB notwendig. Von erheblicher praktischer Bedeutung im Rechtsalltag ist ebenfalls die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bei Vertragsschlüssen. Abschließend sind grundlegende Kenntnisse des Rechts der unerlaubten Handlungen in der öffentlichen Verwaltung unerlässlich, insbesondere der Verkehrssicherungspflichten. Die Studierenden müssen die Rechtsinstitute der genannten Teilgebiete des BGB kennen und adäquate Lösungen entwickeln können. Hierzu gehört auch die Einordnung und Bewertung juristischer Streitfragen. Die gefundenen Lösungen bei Fallstudien sind gutachterlich niederzulegen und Entscheidungsvorschläge zu unterbreiten. Fallstudien auch aus dem öffentlichen Recht sichern bereits vorhandenes Wissen und vermitteln dessen praktische Anwendung. Bekannte Rechtsanwendungstechniken werden gefestigt.

Lehrinhalte
  1. Gewährleistung im Kauf-, Werk- und Mietrecht
  2. Vertragsschluss unter Einbeziehung von Allg. Geschäftsbedingungen
  3. Recht der unerlaubten Handlungen insb. Verkehrssicherungspflichten
  4. Fallstudien aus dem Privat- und öffentlichen Recht
    4.1 Erstellung von Gutachten anhand privat- und öffentlich-rechtlicher Fälle teilweise unter Nutzung von Literatur und Rechtsprechung
    4.2Übungen von Gutachten und Bescheiden
Lernergebnisse / Kompetenzziele

Wissensverbreiterung
Die Studierenden, die dieses Modul erfolgreich studiert haben, verfügen über ein vertieftes Wissen und Verständnis über die Techniken der juristischen Entscheidungsfindung sowie des Gewährleistungsrecht, der Verwendung allgemeiner Geschäftsbedingungen und des Recht der unerlaubten Handlungen des BGB.

Wissensvertiefung
Sie kennen detailliert die Instrumente der juristischen Methodenlehre und die für das Gewährleistungsrecht, der Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen und für die Voraussetzungen und Rechtsfolgen von unerlaubten Handlungen wesentlichen Vorschriften des BGB und zivilrechtlicher Nebengesetze.

Können - instrumentale Kompetenz
Die Studierenden sind in der Lage, Gutachten anhand öffentlich-rechtlicher und zivilrechtlicher Fälle zu erstellen und können sie auf vorgegebene Sachverhalte - also auf klar definierte Entscheidungssituationen - selbstständig anwenden. Sie sind in der Lage, auch schwerere Fälle aus dem BGB - auch aus dem Allgemeinen und Besonderen Schuldrecht - zu lösen, die Regelungstechnik und den Anspruchsaufbau des BGB sowie wesentliche Rechtsinstitute aus dem Allgemeinen und Besonderen Schuldrecht zu erläutern und die Bedeutung des Zivilrechts für die öffentliche Verwaltung einzuschätzen und diese Teile des Zivilrechts korrekt anzuwenden.
Können - kommunikative Kompetenz
Bei der Erstellung von Gutachten anhand öffentlich- rechtlicher und zivilrechtlicher Fälle sind die Studierenden in der Lage, Literatur und Rechtsprechung für die Entscheidungsfindung beizuziehen. Sie unterziehen Ideen, Konzepte, Informationen und Themen ebenso wie wissenschaftlich begründete Problemlösungen einer kritischen Analyse und Betrachtung.

Können - systemische Kompetenz
Die vertiefte Kenntnis der Techniken der juristischen Entscheidungsfindung und der Begriffe und Strukturen des Besonderen Teils des BGB (Gewährleistungsrecht und Recht der unerlaubten Handlungen) sowie des Allgemeinen Schuldrechts (Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen) versetzt die Studierenden in die Lage, diese auf neue und nicht vorhersehbare Fragestellungen anwenden.

Lehr-/Lernmethoden

Lehrgespräch; Gruppenarbeit; Übungen

Empfohlene Vorkenntnisse

Grundlagen des Privatrechts und der juristischen Methodenlehre, Recht der Leistungsstörungen im BGB und angewandte Fallstudien

Modulpromotor

Biester, Jürgen

Lehrende

Biester, Jürgen

Leistungspunkte

5

Lehr-/Lernkonzept
Workload Dozentengebunden
Std. WorkloadLehrtyp
60Vorlesungen
Workload Dozentenungebunden
Std. WorkloadLehrtyp
90Veranstaltungsvor-/-nachbereitung
Literatur

Einschlägige Kommentare und Lehrbücher zum Privatrecht jeweils in der neuesten Auflage z.B. Katko, Peter, Bürgerliches Recht, Berlin/Heidelberg/NewYork u.a.; Klunzinger, Eugen, Einführung in das Bürgerliche Recht, München; Medicus, Dieter, Grundwissen zum Bürgerlichen Recht, Köln/Berlin/Bonn/München; Musielak, Hans-Joachim, Grundkurs BGB, München; Aunert-Micus Shirley, Güllemann, Dirk, Streckel, Siegmar, Tonner,Norbert, Wiese,Ursula-Eva, Wirtschaftsprivatrecht, Neuwied; Brox, Hans, Walker, Wolf-Dietrich, Allgemeines Schuldrecht, München; ders.Besonderes Schuldrecht, München Eckert, Jörn, Schuldrecht AT, Baden-Baden ,Emmerich, Volker, Schuldrecht BT, Heidelberg sowie Niederlag, Martina, Ropeter, Gerhard, Rechtsanwendung, Celle; Schmalz, Dieter, Methodenlehre, Baden-Baden; Wörlen, RainerSchindler, Sven, Anleitung zur Lösung von Zivilrechtsfällen, Köln/Berlin/Bonn/München; Butzer,Hermann, Epping, Volker, Arbeitstechnik im Öffentlichen Recht, Stuttgart/München/Hannover u.a.; Volkert, Werner, Die Verwaltungsentscheidung, Stuttgart

Prüfungsleistung
  • Mündliche Prüfung
  • Hausarbeit
  • Klausur 1-stündig und Assignment
  • Klausur 2-stündig
  • Referat
Prüfungsanforderungen

Die Studierenden haben Kenntnisse des Moduls"Recht der Leistungsstörungen im BGB und angewandte Fallstudien". Bei Prüfungsanmeldung haben die Studierenden die Kenntnisse und Fähigkeiten, detaillierte Falllösungen aud dem Privatrecht auch unter Einschluss des Gewährleistungsrechts und des Rechts der unerlaubten Handlungen gutachterlich zu erstellen. Das gilt entsprechend auch für das öffentliche Recht: neben der methodisch fundierten Abfassung von juristischen Gutachten steht die Formulierung eines Entscheidungsvorschlags und ggf. dessen praktische Umsetzung im Vordergrund.

Dauer

1 Semester

Angebotsfrequenz

Nur Sommersemester

Lehrsprache

Deutsch