SeniorenCampus bringt Licht ins Dunkel und gibt Hinweise zur Steuerplanung Montag, 12. September 2016

Rund 140 Zuhörerinnen und Zuhörer zog es für den Vortrag von Prof. Dr. Guido Patek zum Thema „Besteuerung von Kapital- und Renteneinkünften, Von der „Steuerahnung“ bis zur Steuerplanung“ in den großen Hörsaal auf dem Campus Lingen. Im Rahmen des SeniorenCampus brachte der Steuerexperte Licht ins Dunkel der Besteuerungsbesonderheiten bei Kapital- und Renteneinkünften. Foto: Hochschule Osnabrück

Besteuerungsbesonderheiten bei Kapital- und Renteneinkünften

Rund 140 Seniorinnen und Senioren lauschten beim letzten SeniorenCampus einem Vortrag von Prof. Dr.  Guido Andreas Patek. Mit seinem Thema „Besteuerung von Kapital- und Renteneinkünften, Von der „Steuerahnung“ bis zur Steuerplanung, ging er auf die für Senioren besonders relevanten Einkunftsarten und deren vielfältige Besonderheiten im Kontext der Einkommensbesteuerung ein.

Als Experte auf dem Gebiet der Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Rechnungswesen und Steuern, weiß Professor Patek um die Schwierigkeit, die Einzelheiten der Steuerregelungen zu verstehen und versuchte im Rahmen des SeniorenCampus etwas mehr Licht ins Dunkel des Steuerdschungels zu bringen. Dazu thematisierte er im Rahmen der Besteuerung von Kapitaleinkünften, welche Konsequenzen sich aus der Abgeltungssteuer ergeben, die mit der Unternehmenssteuerreform 2008 eingeführt wurde.

„Es gibt eine Vielzahl von Aspekten, die beachtet werden sollten“, machte Patek zu Beginn seines Vortrags deutlich. Diese reichten von Freistellungsaufträgen bei Banken über die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen und Beschränkungen bei der Verlustverrechnung bis hin zu Ausnahmen von der abgeltenden Besteuerung.

Ein weiterer Schwerpunkt des Vortrags lag auf der Besteuerung von Renteneinkünften. Dabei ging es unter anderem darum, wie sich die Abzugsmöglichkeiten bei der Altersvorsorge berechnen und auswirken, wie die Rentenzahlungen besteuert werden und welche Vor- und Nachteile Riester-Rentenverträge mit sich bringen.

Professor Patek erklärte, dass wir uns derzeit in einer Übergangsphase befinden, die bis zum Jahr 2040 reicht und in der die Besteuerung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und von Versorgungsbezügen bei Beamten angeglichen wird. Diese Angleichung habe zur Folge, dass immer mehr Rentnerinnen und Rentner auch nach ihrer aktiven Tätigkeit eine Steuererklärung abgeben müssen und Steuerzahlungen zu leisten haben. „Auf der anderen Seite steigen aber ebenso die Beträge, die als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können“, so Patek.

Auch die Steuerplanung bei Kapital- und Renteneinkünften war Gegenstand von Pateks Vorlesung. Damit wollte er das Bewusstsein seiner Zuhörerinnen und Zuhörer dafür wecken, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen. „Es kann durchaus sinnvoll sein, eine Einkommensteuererklärung für Kapitalerträge einzureichen, um sich auf diesem Wege zu viel gezahlte Abgeltungssteuer erstatten zu lassen. Auch ist es - insbesondere bei geringen anderen Einkünften - ratsam, die Kapitaleinkünfte in die Steuerveranlagung einzubeziehen, da die Steuerbelastung dann niedriger ist als bei abgeltender Besteuerung. Schließlich haben wir alle nichts zu verschenken.“ Bei diesem Rat zur Besteuerung von Kapitaleinkünften und weiteren Hinweisen auch zur Steuerplanung bei Renteneinkünften dürften viele genauer hingehört haben.

Von: Julia Küter