GEva Select

Gesetzesevaluation von Selektivverträgen

Forschungsprojekt GEva Select – Gesetzesevaluation von Selektivverträgen

Seit ca. zehn Jahren werden Selektivverträge – individuelle Direktverträge zwischen Leistungserbringern und einzelnen Krankenkassen – als Alternative zum kollektivvertraglichen System eingesetzt. Sie sollen zur Qualitätsverbesserung der medizinischen Versorgung, zu Effizienzsteigerungen und zu Kostensenkungen führen. Allgemein scheint jedoch die Ansicht vorzuherrschen, dass Direktverträge bislang die in sie gesetzten Erwartungen nicht beziehungsweise nur teilweise erfüllt haben. Es bedarf daher einer wissenschaftlichen Untersuchung, die die Wirksamkeit und Ursachenforschung für nicht erreichte Ziele der Selektivverträge zum Gegenstand hat. Dies ist Inhalt dieses Projektes.

Das Ziel des Forschungsvorhabens ist es, eine verbesserte Gesetzgebung für die Umsetzung von selektivvertraglichen Strukturen im Gesundheitswesen zu ermöglichen. Die Ziele des Gesetzgebers sollen in der Realität effektiver umgesetzt werden. Das Projekt ist interdisziplinär aufgestellt: Es erfolgt ein Transfer betriebswirtschaftlicher Erkenntnisse auf den juristischen Entstehungsprozess der Inhaltes von Gesetzen. Ökonomische Ansatzpunkte sind hier unter anderem die Analyse des Zielerreichungsgrades der Gesetzgebung und die Antizipation über das ökonomische Verhalten der Normadressaten. Dabei sollen mit Hilfe einer empirischen Erhebung Erfahrungen auf dem Gebiet der Selektivverträge im ambulanten Sektor gewonnen und auf den stationären Bereich übertragen werden. All das erfolgt im Rahmen einer Gesetzesfolgenabschätzung (auch "Gesetzesevaluation") sowie unter besonderer Beachtung psychologischer und soziologischer Erkenntnisse.

Der betroffene Personenkreis umfasst den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), in der rund 70 Millionen Bundesbürger und damit ca. 89 Prozent der Bevölkerung versichert sind mit einem Ausgabenvolumen von ca. 160 Mrd. Euro (GKV-Spitzenverband, 2010).
 

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