Wahlausschreibung für die Wahlen zum Senat, zu den Fakultätsräten und dem Institutsrat für Musik der Hochschule Osnabrück

in den Gruppen der Professorinnen und Professoren, Studentinnen und Studenten, wiss. Mitarbeiterinnen und wiss. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im technischen und Verwaltungsdienst

 

1.    Nach der Wahlordnung der Hochschule Osnabrück vom 27.09.16 finden die Wahlen zu den Kollegialorganen der Hochschule Osnabrück

1.1           S e n a t

1.2           Fakultätsräte/ Institutsrat

als verbundene Online-Wahlen gleichzeitig in der Zeit vom 06.12.16 (Di.) bis zum 14.12.16 (Mi.) statt.

2.     Wahlberechtigt und wählbar ist nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis liegt in der Caprivistr. 30a (Bauteil CB, Raum -0103, Poststelle) aus.

Für die Fakultäten befinden sich die Wählerverzeichnisse in den jeweiligen Dekanaten, für das Institut für Musik in der Geschäftsstelle.

Das Wählerverzeichnis kann vom 17.10.16 (Mo.) bis einschließlich 02.11.16 (Mi.) in der Zeit von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr an Arbeitstagen eingesehen werden.

Wegen unrichtiger Eintragungen in das Wählerverzeichnis kann jedes Hochschulmitglied bei Frau Schweiger-Harte (2036) und Frau Heider (3593) Einspruch einlegen. Die Einspruchsfrist läuft am Mittwoch, 02.11.16 um 12 Uhr ab.

Nach der Entscheidung über vorgelegte Einsprüche stellt der Wahlausschuss das Wählerverzeichnis fest. Das festgestellte Wählerverzeichnis ist die maßgebliche Grundlage für den Nachweis der Wählbarkeit. Einzelheiten sind der aktuellen Fassung der Wahlordnung der Hochschule Osnabrück zu entnehmen.

3.     Wer nach Ablauf dieser Frist Hochschulmitglied wird, ist nicht wahlberechtigt.

4.     Alle Hochschulangehörigen und Studierenden werden hiermit aufgefordert, Wahlvorschläge für die Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten und dem Institutsrat für Musik einzureichen.

Wahlvorschläge können als Listenwahlvorschläge mit mehreren Bewerberinnen und Bewerbern oder als Einzelwahlvorschläge mit nur einer Bewerberin oder einem Bewerber eingereicht werden.

Jeder Wahlvorschlag darf sich nur auf die Wahl eines Kollegialorgans  

  • Senat
  • Fakultätsrat
  • Institutsrat

und auf einen Wahlbereich beziehen.

Formblätter für die Wahlvorschläge sind in den Dekanaten, in der Caprivistr. 30a (Poststelle) und zusätzlich für die Studierenden, in den AStA-Büros erhältlich.

Die Wahlvorschläge sind bei der Wahlleitung einzureichen und müssen dieser spätestens bis Freitag, 04.11.16, 12.00 Uhr, vorliegen.

Näheres über Form und Inhalt der Wahlvorschläge entnehmen Sie der Wahlordnung der Hochschule Osnabrück.

6.     Übersicht über die zu wählenden Kollegialorgane und die auf die einzelnen Gruppen entfallenden Sitze:

6.1 Senat 

  • Professoren-Gruppe: 7 Sitze
  • Studierenden-Gruppe: 2 Sitze
  • Mitarbeiter-Gruppe: 2 Sitze
  • MTV-Gruppe: 2 Sitze

6.2 Fakultätsräte

  • § 44 NHG

6.2.1 Fakultäten 

  • Professoren-Gruppe: 7 Sitze
  • Studierendengruppe: 2 Sitze
  • Mitarbeiter-Gruppe: 2 Sitze
  • MTV-Gruppe: 2 Sitze

6.3.1 Institut für Musik 

  • Professoren-Gruppe: 6 Sitze
  • Studierendengruppe: 3 Sitze
  • Mitarbeiter-Gruppe: 1 Sitz
  • MTV-Gruppe: 1 Sitz

7.     Nach der Wahlordnung der Hochschule Osnabrück sind die öffentlichen Bekanntmachungen der Wahlleitung durch das Internet zu veröffentlichen.

8.     Informationen über alle die Wahl betreffenden Fragen erteilen auf Wunsch Frau Schweiger-Harte (Hausapparat 2036) und Frau Heider (Hausapparat 3593).