Bekanntmachung über das Nichtstattfinden der Wahl zur Jugend- und Auszubildendenvertretung

Für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung ist innerhalb der eingeräumten Nachfrist gem. § 13 Abs.1 WO-PersV kein gültiger Wahlvorschlag eingegangen.

Gem. § 13 Abs. 3 Nr. 3 WO-PersV wird hiermit bekannt gegeben, dass diese Wahl nicht stattfinden kann.