Bekanntgabe über eine Nachfrist zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung der Hochschule Osnabrück

§ 13 Abs. 1 und 2, § 35 Abs.1 WO-PersV

Innerhalb der im Wahlausschreiben bekannt gegebenen Frist ist für Jugend- und Auszubildendenvertretung kein gültiger Wahlvorschlag eingegangen.

Gem. § 13 WO-PersV werden die wahlberechtigten Beschäftigten dieser Gruppe und die in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften aufgefordert, innerhalb einer Nachfrist von einer Woche, spätestens am 22.03.2016, beim o.g. Wahlvorstand gültige Wahlvorschläge einzureichen. Auf die Angaben im Wahlausschreiben über Inhalt und Form der Wahlvorschläge wird hingewiesen.

Geht auch innerhalb dieser Nachfrist kein gültiger Wahlvorschlag ein, können für diese Gruppe keine Vertreterinnen und Vertreter gewählt werden.