Bekanntgabe gem. § 13 Abs. 3 WO-PersV über eingereichte Wahlvorschläge

Wahl des Personalrates:

Für die Gruppenwahl zur Wahl des Personalrates am 12.04.2016 ist auch während einer eingeräumten Nachfrist bis zum 22.03.2016 kein gültiger Wahlvorschlag für die Gruppe der Beamtinnen und Beamten eingereicht worden. Somit kann für die Gruppe der Beamtinnen und Beamten keine Vertreterin oder Vertreter in den Personalrat gewählt werden.

Da für den Sitz der Gruppenwahl der Beamtinnen und Beamten kein gültiger Wahlvorschlag eingegangen ist, erhält die verbleibende Gruppe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diesen Sitz (§ 14 Abs.3 S. 2 NPersVG).